Beiträge von Action Andy

    Hab jetzt etwas gefunden:
    http://gardinenleisten.blogspot.de/


    Also scheinbar nennt man es Gardinenleisten. Aber diese Machart scheint so dermaßen aus der Mode zu sein, dass man auch mit den im Artikel genannten Begriffen kaum Brauchbares findet.


    Hatte gefragt, weil ich für einige Zeit ein Zimmer beziehe, welches noch mit diesen Gardineneisen ausgestattet ist. Da wäre es nett gewesen, wenn es auch heutzutage noch Systeme gäbe, die dort einfach aufsteckbar wären.

    Da es leider keinen Kleinkramthread mehr gibt als eigenes Thema


    Wie nennt man diese Gardinensysteme bei denen man links und rechts des Fenster je einen Metallstift bzw Haken hat und dann auf diese ein Schienensystem aufsetzt? Die Haken und die Schienen sind dabei verblendet.

    Nene die Adresse hat man schon. Ich hab mich nur gefragt, ob man DHL dazu bringen kann zuzugeben, dass die Sendung bei denen gescannt wurde. Man erhält halt leider garnix bei einem Päckchen.


    Obwohl man erhält bei Ebay nur eine Lieferadresse.
    Und bezahlt hat bei Paypal jemand anderes. Aber gleicher Nachname. Ist die Lieferadress dann der Vertragspartner?

    Der Bekannte war auch noch in dem Glauben er müsste Paypal anbieten. Aber die Regelung war ja schon vor einer Weile geändert worden.
    Geht um knapp 50€
    Hab die Sache mit Paypal vekürzt dargestellt. Paypal sagt, dass man um nicht zu unterliegen einen Versandbeleg mit bestimmten Bedingungen vorlegen muss und einen solchen gibts beim Päckchen nicht. Was anderes wird nicht geregelt.


    Faires Verhalten von ebay wäre, wenn die Möglichkeit unversicherten Versand zu wählen ausgegraut würde, wenn Paypal gewählt wird.


    Rückt eigentlich DHL die internen Tracking Daten heraus? Weil auch ein Päckchen hat ja ne Nummer und wenn man den Paketschein online erstellt wird ja wohl auch in der Datenbank mit dieser Nummer der Empfänger etc verknüpft. Und gescannt und gespeichert werden die Daten für interne Zwecke ja wohl auch.

    Ich soll einem Bekannten bei einem Problem helfen:


    Kurz und knackig:
    DHL Päckchen und Hermes Paket wurden angeboten. Es wurde extra darauf hingewiesen, dass bei Päckchen der Käufer das Versandrisiko trägt.
    Bezahlt wurde vom Käufer leider mit Paypal.


    Der Käufer hat sich beschwert, dass das Päckchen nicht angekommen ist und ein Nachforschungsauftrag wurde vom Verkäufer gestellt.


    Der Käufer hat nun bereits einen Antrag auf Käuferschutz gestellt.


    Das Problem ist jetzt, dass Paypal wohl das Geld zurückerstatten wird, weil in Ihren Richtlinien steht, dass man nicht per Päckchen versenden darf. Bei Paypal gibt es nun drei Möglichkeiten zu reagieren.
    1. Sendungsnummer angeben. Die ist zwar vorhanden hat aber natürlich kein Tracking
    2. Foto von Belegen hochladen. Da gäbs den elektronischen Warenkorb von Dhl und den Nachforschungsauftrag und vielleicht die zweite Seite vom ausgedruckten Versandaufkleber.
    3. Eine Nachricht schreiben, dass der Verkäufer extra unversicherten Versand gewünscht hat.
    Aber so oderso wird Paypal wohl erstatten.


    Wie würdet ihr vorgehen? Eigentlich schuldet der Käufer dem Verkäufer doch dann wieder das Geld. Er hat sich ja extra für den unversicherten Versand entschieden.

    Ich habe Mitte Juni 2012 einen "Mein Base Internet" Vertrag abgeschlossen und nun ist es mir scheinbar auch mal passiert, dass ich die Kündigung vergessen habe.




    Rechtliche Hinweise


    * Das Paket-Angebot „Internet Flat inklusive“ mit einer Internet Flat ist nur mit Miete des Endgeräts für 24 Monate erhältlich, wobei für das Paket aus Miete und Internet Flat für 24 Monate der o.g. monatliche Zuschlag auf den Tarif anfällt (z. B. 15,- €/Monat bei Wahl des BASE Lutea 2). Angebot ist nur mit ausgewählten Endgeräten und nur mit Bestehen eines BASE Mobilfunkvertrags mit 24 Monaten Mindestlaufzeit erhältlich. Die im Paket inkludierte Zusatzdienstleistung Internet Flat mit Mindestlaufzeit von 24 Monaten gilt für paketvermittelte Daten im E-Plus UMTS und GPRS-Netz außer Roaming- und Auslandsverbindungen. Die Zusatzdienstleistung erlaubt nur das Surfen mit einem UMTS- bzw. GPRS-fähigen Mobiltelefon ohne angeschlossenen Computer. Nicht für WLAN nutzbar. Die Nutzung von Voice over IP ist ausgeschlossen. Soweit die Internet Flat nicht zum Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt wird (Kündigungsfrist: 2 Wochen), verlängert sich die Laufzeit automatisch um jeweils einen weiteren Monat mit Grundpreis von 10,- €/Monat. Der Internet Flat steht bis zu einem Datenvolumen von 500 MB im jeweiligen Kalendermonat eine maximale Geschwindigkeit von bis zu 7,2 MBit/s zur Verfügung, danach bis zu GPRS-Geschwindigkeit (max. 56 kbit/s).


    Sehe ich das richtig, dass ich einfach nur das Internetpaket M zum ende der Vertragslaufzeit kündigen muss und dann kostenlos aus dem Vertrag komme?