Meine letzer Post bezog sich auf flatty und mumpel, die mir nahe legen doch zu reagieren. Im Moment seh ich auch alles so wie lisari.
Beiträge von Action Andy
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Ich hab dem Inkasso, doch schon zweimal geantwortet, dass ich sämtlichen Forderungen widerspreche. Auf meine Fraga nach der Rechtsgrundlage für deren Behauptung, dass man nur alle Verträge kündigen kann, wenn man alle Kundennummern nennt, kam nun das Schreiben, dass die Rechtsgrundlage für die Forderungen die AGB von Vodafone sind. Also völlig an meiner Frage vorbei.
In welche Wirtschaftsauskunfteien dürfen denn strittige Forderungen eingetragen werden? In die Schufa jedenfalls nicht und da steht auch nichts drin.
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Ja, drei Teilnahmen pro Kalenderjahr. Letzte Teilnahme ist der Zeitpunkt der Gutschrift des Guthabens.
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Wenn ich davon ausgehen muss, dass sie so oder so klagen, würde ich nun zum Anwalt gehen und für eine negative Feststellungsklage sorgen. Falls ich verliere habe ich Zinsen und Kontoführungsgebühren gespart.
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Da es sich mittlerweile doch etwas vom Ursprungsthema entfernt hat, mache ich nochmal einen extra Thread auf.
Es geht um folgendes Thema:
http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=505152
bzw. mein zusammenfassender Beitrag
http://www.telefon-treff.de/sh…ostid=4922175#post4922175Nochmal ganz kurz:
Ich hatte einen Surf Sofort Vertrag bei Vodafone, von dem Vodafone nur den DSL Vertrag nicht jedoch den UMTS Vertrag gekündigt hat, vermutlich weil ich in meiner Kündigung zwar schrieb, dass ich alle Verträge kündigen möchte, jedoch nur eine der beiden Kundennummern angab.Das ganze liegt nun beim Inkasso, dem ich mitgeteilt habe, dass aus meiner Sicht kein Vertrag besteht und ich den Forderungen widerspreche und nicht zahlen werde.
Ich schickte dem Inkasso auch meinen qualifizierten Faxbericht, worauf man mir mitteilte, dass ich alle Kundennummern hätte angeben müssen.
Hierfür fragte ich nach der Rechtsgrundlage und es war über ein Jahr Funkstille.Nun meldet man sich wieder und schreibt die Rechtsgrundlage für die Forderungen seien die AGB von Vodafone. Das ist aber nicht das was ich gefragt habe.
Meint ihr man kann das lange Schweigen seitens des Inkassobüros als Zeichen werten, dass sie sich nicht trauen zu klagen oder ist das eine Masche, damit sie bis kurz vor Verjährung Zinsen und Kontoführungsgebühren verlangen können?
Bitte nicht darüber diskutieren, ob meine Formulierung der Kündigung ausreichend war oder nicht. Die ist eventuell zweifelhaft, aber ich möchte es drauf ankommen lassen.
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Ich habe heute auch nochmal Post vom Inkassobüro bekommen.
Man entschuldigt sich für die lange Bearbeitungszeit (letzte Nachricht von mir im Oktober 2012) und erklärt mir, dass die Rechtsgrundlage für die Forderungen die AGB von Vodafone sind.
Gefragt hatte ich nach der Rechtsgrundlage für die Behauptung, dass meine Kündigung aller Verträge nur unter Nennung aller Kundennummern möglich ist.
Ich solle doch Nachweise einreichen dafür, dass ich den Vertrag gekündigt habe.Meint ihr ich soll da überhaupt noch antworten? Wenn die hätten Klagen wollen, hätten sie es doch schon längst gemacht?!
Oder ist das so eine Masche und die Klagen erst kurz vor Verjährungsfrist, damit sie bis zum Ende Zinsen und Kontoführungsgebühren addieren können? -
Greift der Paypal Käuferschutz eigentlich bei Insolvenz?
Ist das schonmal Jemandem passiert?Habe im Moment einen Artikel von ebay noch nicht erhalten und es mehren sich die Anzeichen, dass das kein gutes Ende mit dem Verkäufer nimmt.
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Mit was hast du Mediamarkt beauftragt? Einschicken zwecks Garantie an den Hersteller oder Nachbesserung seitens Mediamarkt auf Grund von Gewährleistung?
Wann war der Kauf? Noch innerhalb der letzten 6Monate?
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Ich habe auch mal eine Frage zum Urlaubsanspruch.
-Die Rahmenbedingungen:
-Arbeitsbeginn 3. Quartal
-Arbeitsende Ende Januar
-Davor und danach keine Arbeit.
-Kein Tarifvertrag keine Urlaubsregelung im ArbeitsvertragIst der Urlaub für das Jahr 2013 am 31.12 verfallen oder kann noch, wie in § 7 BUrlG beschrieben, der Teilurlaub ins Jahr 2014 übernommen und quasi sofort gewährt werden?
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Was passiert eigentlich wenn man die freiwillige Steuererklärung "pünktlich" ( kurz vor ablaufen der vier Jahres Frist
) jedoch ohne Unterschrift einreicht? Kann die Person sich die Erstattung abschminken oder reicht das zur Fristwahrung?