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So ich hab mich mal bei der Krankenkassen Hotline bis zu einer kompetenten Person durchgefragt:
Die Werbungskosten werden nur dann angesetzt wenn ich auch arbeite. Da ich diesen Monat angefangen habe also noch 6Monate also 385+(1000/6)=551,667€)
Die Kapitaleinnahmen werden erst über den Sparerpauschbetrag hinaus angerechnet.
Zwei Monate im Jahr darf ich über die Grenze kommen. Die Krankenkasse wünscht sich dann aber eine Begründung. Wie z.B. Semesterferien oder Urlaubsvertretung einer anderen Person.
Lustiges Detail: Die Frau an der Hotline war ganz überrascht, dass ich noch keinen Fragebogen zu meinem Job erhalten habe. Auf dem Fragebogen, stehen dann die gleichen Fragen, wie wenn man sich online eine Krankenkassenbescheinigung für den Arbeitgeber austellen lassen will. Weil ich mir beim Ausfüllen dieser Fragen nicht sicher war, habe ich mir die Bescheinigung in der Filliale geholt und hab noch extra nachgefragt, ob ich denn jetzt nicht auch die vielen Fragen beantworten muss. Die Person in der Filliale hat das verneint. Also auf der untersten Ebene scheinen die echt nicht so den Durchblick zu haben.
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Danke nochmals.
Wenn ich in diesem Kalenderjahr nur ein halbes Jahr arbeite, darf ich dann die 83,33 doppelt ansetzen?
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Weil du so früher als nötig zahlst und denen auch noch Arbeit sparst.
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Danke horstihorsthorst!
Leider bin ich mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe. In den 385 € sind also die 1000 € bereits berücksichtigt?
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Die Tussi von der Krankenkasse wollte nicht mehr als 385€ sagen. Aber dass das wohl nicht die ganze Wahrheit ist, zeigt meiner Meinung nach das Wikipediazitat. Und warum sollte mir die Krankenkasse beim Beitrag sparen helfen?
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Och kommt schon. Hier sind doch so viele Halbjuristen Steuerberater und Studenten. Da wird doch einer dabei sein der die Frage beantworten kann. 
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Da der Kleinkramfragenthread zu ist hier mal eine kurze Frage:
Wieviel darf ich während meines Studiums verdienen, um trotzdem noch in den Familienversichrung der Krankenkasse zu bleiben.
Häufig findet man einfach nur 385€ pro Monat und zweimal im Jahr drüber. Bei Wikipedia steht aber. (450€ Job trifft bei mir nicht zu)
Zitat
Da es sich bei dem maßgeblichen Gesamteinkommen gemäß § 16 SGB IV um die Summe der Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts handelt, sind von den Bruttoeinnahmen die Werbungskosten abzuziehen.
Familienversicherung Wikipedia
Also 385€+(1000€/12) oder wie?
Und dann müssen ja noch die Kapitaleinkünfte dazugezählt werden oder zählen die nur wenn die über dem Freibetrag von ca 800€ sind?
Ihr seht ich bin reichlich verwirrt.
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Ich krieg die Hintergründe nichtmehr zusammen. Aber ich habe das vor ein paar Jahren schon für jemanden gemacht und Eplus hat dann auch geantwortet, dass es am Schufa Branchenscore Telekommunikation lag.
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Da hier gerade zum BfDI verlinkt wurde:
Ich meinte ich hatte mal eine Stelle auf der BfDI Seite gefunden wo erklärt wurde, dass man einen Anspruch darauf hat, zu erfahren, aus welchem Grund einem ein Vertrag abgelehnt wurde.
Findet die einer?
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Hab ich nen :apaul: oder kann es sein, dass Ich einfach unverbesserlich 2 nirgends läuft?
Der Film soll doch am 04.07.2013, sprich diesen Donnerstag starten. Bis jetzt habe ich aber nur ein Kino gefunden wo der läuft. Aber erst am Samstag und da um 14:30.