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Gegenüber Vodafone habe ich aber breits bestritten, dass noch ein Vertragsverhältnis besteht und durch das Zurückbuchen der Lastschriften unmissverständlich klar gemacht, dass ich nicht zahlen will.
Wenn Vodafone jetzt noch fünf andere Inkassounternehmen beauftragt, kann es doch wohl nicht sein, dass ich jedem immer wieder mitteilen muss, dass ich die Forderungen bestreite.
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Also der gesamte Text meiner Kündigung lautete:
hiermit kündige ich fristgerecht alle mit Ihnen geschlossenen Verträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
Jedoch habe ich nur eine der beiden Kundennummern im Betreff angegeben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass mir ein Richter daraus einen Strick drehen würde. Insbesondere, weil die Verträge zusammen abgeschlossen wurden. Bei einem "normalen" Unternehmen hätte man hier nur eine Kundennummer erhalten.
Das Fax war übrigens unterschrieben und die Kündigung des DSL Vertrages wurde ja auch durchgeführt.
Wann gilt eine Forderung als unbestritten? Am Ende der Mahnung vom Inkassobüro steht nämlich noch, dass "bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen" ein Eintrag in der SChufa erfolgt.
Wenn ich jetzt nichts mache, ist die Forderung dann bestritten oder unbestritten?
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Ist es möglich die Anschlussgebühr durch Absenden der Ap frei-Sms zu sparen?
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So heute ist der 19.10. Wo finde ich meine Gutscheine?
Oder kommen die in den nächsten Tagen per Mail?
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Ich hätte auch gerne ein Auszahlungsangebot.
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Vodafone hat nun nach einer längeren Pause ein Inkassobüro eingeschaltet.
Meine Eckdaten nochmal kurz zusammengefasst:
-Sep 2009 abgeschlossen
-Juni 2011 unbestritten rechtzeitig gekündigt unter Angabe der Dsl Kundenummer jedoch wörtlich: "hiermit kündige ich fristgerecht alle mit Ihnen geschlossenen Verträge"
-Dez 2011 es wird munter weiter bei mir abgebucht und auf Nachfrage erfahre ich, dass wohl noch der Umts-Vertrag besteht. Die Forderung mir das Geld zurückzuerstatten wird ignoriert
-April Ich setzte nochmal eine Frist und übersende meinen qualifizierten Sendungsbericht der Kündigung
-Mai 2012 Ich buche die Lastschriften zurück
-Mai 2012 Vodafone erreicht meinen Mitbewohner unter meiner aktuellen Festnetznummer und richtet diesem aus, dass ich nicht zurückrufen brauche, es sei ein Schreiben an mich unterwegs.
Pause
Und nun Inkasso. Erwähnen muss man vllt noch, dass ich nichtmehr an der Adresse des Dsl-Anschlusses wohne und die damaligen zum Kontakt hinterlegten Handynummern auch nichtmehr aktiv sind. Darauf habe ich aber bei jedem Kontakt mit der Vodafone Hotline hingewiesen. Dennoch habe ich nie etwas von Vodafone gehört bis auf den einen Anruf.
Was schlagt ihr vor? Muss ich mich nun an Vodafone und Inkasso wenden oder reicht eins von beidem?
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Die Fragen, die sich ein Elektrotechniker bei dem ersten Teil stellt sind:
Ist das Ding fingersicher? Das heißt: Verschwindet der blanke Teil des Stecker vollständig beim Einstecken, bevor Spannung anliegt?
Was verhindert, dass ein DAU versucht einen Schukostecker hineinzustecken? Falls das möglich ist, kann man ein Gerät was einen Schutzleiter benötigt ohne Schutzleiter verwenden und das ist gaaaaanz böse.
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OK Gesamtschuldner kannte ich noch nicht.
Dann ist ja zumindest vom Verfahren her alles ziemlich einfach für die GEZ.
Wie lange dauert es ungefähr bis zum ersten rechtskräftigem Urteil, falls jemand klagt, weil er die Gebühr/Abgabe für eine Steuer hält?
Kann man Gez-Gebühren unter vorbehalt zahlen?
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So da der andere Thread dicht ist, schreibe ich hier.
Weiß schon jemand, wie das 2013 dann in der Praxis abläuft?
Wer ist in einer WG verpflichtet die Gebühren zu bezahlen? Werden die Gebühren einfach durch die Anzahl der Bewohner geteilt und dann einzeln eingefordert?