Beiträge von Action Andy

    Unter Berücksichtigung, dass mir Vodafone etwas als Paket verkauft hat bzw zwei Verträge zum gleichen Zeitpunkt abgeschlossen wurden und dennnoch zwei Kundennummern vergeben wurden, ist doch wohl eher die Variante alle Verträge = alle Verträge zu lesen.


    Aber es bringt uns irgendwie nicht weiter, wenn wir beide uns da jetzt drüber streiten.


    Ich werde die ganze Geschichte morgen mal an C't Vorsicht Kunde vom Heise Verlag weiterleiten.

    Die Inkassofirma hat mir nun geantwortet, dass sich mein Kündigungsschreiben nur auf die eine Kundennummer bezog. Ich hätte alle Kundennummern einzeln aufführen müssen.


    Ich werde die mal nach der Rechtsgrundlage für ihre Behauptung fragen.


    Meines Wissens nach muss eine Kündigung nämlich nur folgenden Kriterien entsprechen:


    Schriftform: steht in den AGB => wurde durch Fax erfüllt
    Person muss identifizierbar sein => war offensichtlich so, da der DSL-Vertrag gekündigt wurde
    Was gekündigt werden soll => war auch klar nämlich "alle Verträge"

    Ich werfe mal den DCP-195C von Brother in die Runde.


    Wenn man bei den Patronen den sogenannten Deckeltrick anwendet, kann man auch mit original Patronen sehr günstig drucken. Durch Anwendung des Tricks lassen sich dann statt der kleinen Lc980 Farbpatronen die extra großen Lc1100hy Farbpatronen einsetzen und statt der schwarzen kleinen Lc980 die großen Lc1100. Die hy Version passt bei schwarz leider nicht, da sie breiter ist.

    Also der gesamte Text meiner Kündigung lautete:


    hiermit kündige ich fristgerecht alle mit Ihnen geschlossenen Verträge zum frühestmöglichen Zeitpunkt.


    Jedoch habe ich nur eine der beiden Kundennummern im Betreff angegeben. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass mir ein Richter daraus einen Strick drehen würde. Insbesondere, weil die Verträge zusammen abgeschlossen wurden. Bei einem "normalen" Unternehmen hätte man hier nur eine Kundennummer erhalten.


    Das Fax war übrigens unterschrieben und die Kündigung des DSL Vertrages wurde ja auch durchgeführt.


    Wann gilt eine Forderung als unbestritten? Am Ende der Mahnung vom Inkassobüro steht nämlich noch, dass "bei überfälligen und unbestrittenen Forderungen" ein Eintrag in der SChufa erfolgt.
    Wenn ich jetzt nichts mache, ist die Forderung dann bestritten oder unbestritten?

    Vodafone hat nun nach einer längeren Pause ein Inkassobüro eingeschaltet.


    Meine Eckdaten nochmal kurz zusammengefasst:
    -Sep 2009 abgeschlossen
    -Juni 2011 unbestritten rechtzeitig gekündigt unter Angabe der Dsl Kundenummer jedoch wörtlich: "hiermit kündige ich fristgerecht alle mit Ihnen geschlossenen Verträge"


    -Dez 2011 es wird munter weiter bei mir abgebucht und auf Nachfrage erfahre ich, dass wohl noch der Umts-Vertrag besteht. Die Forderung mir das Geld zurückzuerstatten wird ignoriert
    -April Ich setzte nochmal eine Frist und übersende meinen qualifizierten Sendungsbericht der Kündigung
    -Mai 2012 Ich buche die Lastschriften zurück
    -Mai 2012 Vodafone erreicht meinen Mitbewohner unter meiner aktuellen Festnetznummer und richtet diesem aus, dass ich nicht zurückrufen brauche, es sei ein Schreiben an mich unterwegs.


    Pause


    Und nun Inkasso. Erwähnen muss man vllt noch, dass ich nichtmehr an der Adresse des Dsl-Anschlusses wohne und die damaligen zum Kontakt hinterlegten Handynummern auch nichtmehr aktiv sind. Darauf habe ich aber bei jedem Kontakt mit der Vodafone Hotline hingewiesen. Dennoch habe ich nie etwas von Vodafone gehört bis auf den einen Anruf.


    Was schlagt ihr vor? Muss ich mich nun an Vodafone und Inkasso wenden oder reicht eins von beidem?