Beiträge von notch

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    Original geschrieben von tylerdurden23
    ...
    Daraus ergibt sich, dass du dafür einstehst das er 24 Monate Garantieansprüche, die nicht genauer spezifiziert sind weil du keine AGB hast, gegen dich hat.


    Der Punkt ist: Er hat Garantieansprüche gegen dich


    So ein riskantes „Garantieversprechen“ ist dann eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung.
    Und Du garantierst dann vollumfänglich alles, ohne Ausschluss von z.B. fahrlässig oder absichtlich herbeigeführte Schäden, schädigende Reparaturversuche etc.


    (Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee))


    Beim xda orbit fällt einem als "klassischer Defekt" als erstes ein gebrochenes Display ein (angeblich ab und zu bei starken Temperaturschwankungen auch ohne äußere Einwirkung) ... :D

    Zitat

    Original geschrieben von Lord Arsch
    Wenn allerdings wirklich 24 Monate Garantie (meinetwegen auch über den Hersteller oder wen auch immer) bestehen, würde ich auch ncihts zurücknehmen.


    Garantie auf die Hardware gibt es bei O2 nicht:


    Zitat aus http://o2online.custhelp.com:"
    Wie lange habe ich Garantie auf mein neues Handy?


    Antwort
    Für alle abgeschlossenen Verträge (in O2 Shops, O2 Partnershops und online) ab dem 01.12.2001 gilt die Gewährleistung für Hardware bei O2 von 24 Monaten (gesetzliche Gewährleistung von 24 Monaten gilt ab dem 01.01.2002)."


    Vielleicht hilft es Dir weiter, den Text an den Käufer zu senden. Dann sieht er, dass es lt. der FAQ bei O2 grundsätzlich keine Garantie auf die xda Orbits gibt ...

    Die fehlende bzw. an den Erstbesitzer gekoppelte Garantie ist grundsätzlich ein Problem bei Provider-Geräten / Branding-Geräten und wirkt ensprechend wertmindernd, da man bei "NUR" Gewährleistung spätestens nach 6 Monaten im Nachteil gegenüber der Garantie ist.
    Wenn Du also "Noch mit Garantie" verkauft hast, hat der Käufer wohl recht.


    Zitat http://de.wikipedia.org/wiki/Garantie :
    "...
    Reklamiert der Kunde später als 6 Monate nach dem Kauf, so kehrt sich die Beweislast um, d.h. er muss beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.
    ...
    Garantie: sichert eine unbedingte Schadensersatzleistung zu (engl. guarantee)
    Gewährleistung: definiert eine zeitlich befristete Nachbesserungsverpflichtung (engl. warranty) ausschließlich für Mängel, die zum Zeitpunkt des Verkaufs bereits bestanden. ..."

    Zitat

    Original geschrieben von flip2403
    @ xSteveOx:
    ....was soll was mit §434 I, 3 BGB (<- wo hast du denn den noch gefunden???? ) zutun haben????


    § 434: Sachmangel
    Wenn die Vorführgeräte abweichend von den verkauften sein sollten (weil z.B. eine andere Software installiert ist und die Verkäufer darüber informiert sind), so kann daß ein Sachmangel sein:


    "...Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann, es sei denn, dass der Verkäufer die Äußerung nicht kannte und auch nicht kennen musste, dass sie im Zeitpunkt des Vertragsschlusses in gleichwertiger Weise berichtigt war oder dass sie die Kaufentscheidung nicht beeinflussen konn ..."

    Zitat

    Original geschrieben von denitroy
    Die Cebit steht vor der Tür und es wird mich Sicherheit einen neuen Communicator geben oder zumindest ein Update. Dies wird sich nartürlich auf den Preis des jetzigen E90 auswirken. :D


    Stimmt. (Vielleicht ähnlich dem Abverkauf des E61 bei der Telekom ;) )


    "...Aus der Roadmap zu den Symbian-Geräten geht hervor, dass Vodafone das Topmodell E90 nur noch bis Ende des dritten Quartals anbieten will. ...", steht in der Roadmap von Vodafone geschrieben.
    Quelle (und Neues zum Nokia E66 und E71): http://www.computerwoche.de/kn…e_center/wireless/1851933

    Zitat

    Original geschrieben von sky_bar
    Habt ihr dennauch ne Idee welcher von den Multifunktionsgeräten auch faxen kann?


    Ich suche halt ein Multifunktionsgerät mit Laserdrucker und Fax.


    Vielen Dank schon mal vorab für Tipps


    z.B. generalüberholt (teilweise Samsung-OEM-Geräte) und wahlweise mit Wartungsvertrag: http://www2.nashuatec.de/telesalesshop/Produktfinder.aspx


    Ohne geplante Druckleistung, s/w oder Farbe und deinem Kostenrahmen ist es schwierig etwas zu finden :D .
    Die Links zu druckkosten und Testberichten haben dir bei deiner Suche nicht geholfen?

    Zitat

    Original geschrieben von TMausHB
    Wichtig sind Speicherung der Mini-/Maxiwerte für Temperatur und Luftfeuchtigkeit. Auslesen mit dem PC werde ich die Station nicht.


    Messwerte sollen natürlich so genau wie möglich sein...


    Sehr genau und robust (wird auch gewerblich für HACCP angewendet), relativ preiswert und mit Taupunkt-Berechnung:


    TFA "Klima Logger" Profi-Thermo-Hygrometer mit Datenlogger-Funktion

    zur Überwachung von Temperatur (0...+60°C, Genauigkeit ± 1°C) und Feuchte (0...99%, Genauigkeit ± 3%),
    Anzeige von Taupunkt,
    Höchst- und Tiefstwerte mit Zeit und Datum der Speicherung,
    Durchschnittswerte,
    Alarm bei Unter/Überschreiten von frei einstellbaren Temperatur- und Feuchtewerten,
    Kalibrierfunktion,
    Datenlogger mit bis zu 3000 Datensätzen, abrufbar über Display oder am PC
    Anschluss von bis zu 5 Funkaußensendern
    http://www.tfa-dostmann.de/Bed…anleitungen/30.3015_g.pdf
    z.B.: http://www.amazon.de/TFA-30-30…er-Funktion/dp/B000M11WBI

    Zitat

    Original geschrieben von beugelbuddel
    Ich wundere mich nur, wieviele Leute sich solche Maschinen kaufen und später auf diese herstellereigenen Systeme angewiesen sind und somit teure Kapseln, Pads, etc. kaufen müssen, da anderes nicht in die Maschine passt?


    Herstellerbindung ist nicht unbedingt notwendig.
    Es gibt die Kenwood ESP100 bis ESP107 "Mokabista".


    Die kann normale Kaffee-Pads (mit 3bar), auch zwei Pads gleichzeitig für "den Doppelten", und "echte"/"professionelle" E.S.E-Espresso-Pads (mit 15bar) verarbeiten, Wassermengen sind frei programmierbar. Gibt akustisch Rückmeldung und hat eine Dampf/Milchaufschäumdüse.
    Kenwood (Küchengeräte) ist seit 2007 Bestandteil von DeLonghi.


    Datenblatt Kenwood ESP10x
    Kenwood--Homepage: http://www.kenwoodworld.com/at/product_category.php?cat=1205


    Flash-Animation zur Funktion: http://www.mokabista.com/