Beiträge von xoduz

    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Nein - solche Aktionen werte ich trotz des heutigen Datums als Spam.



    Gerade dabei ist das Hilfe-Forum übrigens ganz vorne mit dabei, also ziemlich schlimm. Bis vor ein paar Wochen war ich dort noch angemeldet (um die Suchfunktion benutzen zu können) - aber was einem da an Neuigkeiten, Newslettern, Gesuchen etc. um die Ohren geflogen ist war wirklich Wahnsinn, Spam allererster Sorte.
    Der Laden nimmt sich sowas von wichtig, mir ist das echt extrem auf die Nerven gegangen. Wenigstens hatten sie einen Menupunkt "Account Löschen" -wenn ich mich recht erinnere musste man auf dem Weg dahin aber noch den einen oder anderen blöden Spruch ertragen.

    Ja,


    das wäre ja grade gut, müsste ich mal nachfragen.
    Eine Mietbürgschaft wäre kein Problem und eigentlich auch wieder lachhaft, weil ich das Geld grade noch selber habe, sonst würde ich ja gar nicht ans Ausziehen denken.
    Ich habe wie gesagt nur keine Lust bei plötzlichem Wandbruch, Wasserschaden o. ä. für die plötzliche Auflösung des Rentenfonds zu sorgen..

    Zitat

    Original geschrieben von andi2511



    Entscheidend ist halt, ob die Bürgschaft verlangt oder angeboten wird, aber letztlich bringt dich das jetzt auch nicht weiter, es geht dir ja um eine Begrenzung in der Höhe, oder habe ich das falsch verstanden?


    Na gut, dann verlangt er halt dass ich die Bürgschaft anbiete..:D


    Ja, mir ging es jetzt drum ob ich dem Vermieter sagen kann "Ja, meine Eltern bürgen, aber nur bis X Euro" und wo ich denn die Grenze ansetze, um nicht direkt ausgelacht zu werden.

    Hmm,


    kann es sein, dass da ein kleiner Unterschied besteht zwischen dem was gesetzlich verlangt werden kann und dem, was der Mieter freiwillig leisten darf?
    Wobei freiwillig dann natürlich definiert ist als "Leiste mal freiwillig, sonst such ich mir nen anderen Mieter"?


    Meine das so gelesen zu haben, war aber nicht wirklich klar geschrieben. So wie es rauskam sind das, was Du nennst zwar die gesetzlichen Richtlinien, aber was sollte denn den Mieter hindern, freiwillig unbeschränkt selbstschuldnerisch zu bürgen?

    Auf was für Summen bzw. Vielfache der Monatsmiete begrenzt man so eine Bürgschaft denn, bzw. worauf lässt sich ein Vermieter ein?
    Denn wenn die Bürgschaft sich auf das Dreifache der Monatsmiete beläuft bringt das dem Vermieter ja nicht viel, da würde es auch eine Kaution tun..

    Aus aktuellem Anlass hole ich den Thread hier mal wieder hoch. :)


    Thema Mietbürgschaft: Ich finde bei Google leider keine guten, seriösen Quellen dazu,die mir meine Frage beantwortet. Ich interessiere mich für eine Wohnung, der Vermieter (eine Immobilienverwaltungsgesellschaft) hat aber anklingen lassen, dass ihm eine Bürgschaft meiner Eltern recht wäre (oder meine Eltern könnten die Miete übernehmen). Jetzt ist die Frage: Macht man so was?
    Grundsätzlich gibt es überhaupt kein Problem, die Miete zu bezahlen, auch von meiner Seite her. Wenn es denn eines gäbe, wären die Kosten durch die Miete auch für meine Eltern kein Problem - eine Jahreskaltmiete wäre weniger als 4000 Euro, also nicht existenzbedrohend.
    Die Frage ist eher: Welche Kosten können da noch durchschlagen? Ich habe keine Lust, dass mir die Bude aus Versehen überm Kopf zusammenbricht und der Vermieter sich dann am Haus meiner Eltern schadlos halten kann.