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Original geschrieben von Johnny13
Ich bin aber auch seiner Meinung, und was willst du jetzt machen ?
Das sind ja richtige Schweine daunten in China, wir können ja auch mal 100.000 Chinesen auf einmal umlegen. Ich glaube das würden die auch nicht witzig das ist das aller letzte so mit Tieren umzugehen ! :eek: :mad: wenn ich ein davon in die Finger bekomme würde ich ihn auch quälen und zum Schluss umbringen !
Shht,
jetzt ist wieder gut, ja?
Deine bzw. Eure Entrüstung in allen Ehren, irgendwo ist aber auch wieder Schluss.
kathan: Kennst Du Gordwin? 
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Original geschrieben von jabrokoss
stimmt nicht, mit einem gehts....
aber du willst es nicht wissen....
Sollen wir Dir ein Profil erstellen? 
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Original geschrieben von Martin[mm]
naja jetzt macht das doch nicht alles so schlecht, es ist ja nur ein kostenloser zusatz zum eigentlichen angebot, mehr nicht.
Trotzdem schlechtes Angebot .. 
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Original geschrieben von SpeedTriple
Ich dachte, sowas kann ein Händler gar nicht ausschliessen :confused:
Die Garantie kann er ausschließen, die Gewährleistung nicht.
Bei der Rücknahme bin ich mir da nicht so sicher ..
Von handit:
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Da das Gerät bereits offen ist und das Produktionsdatum älter als 2 Jahre, ist auf dem Gerät leider keine Herstellerseitige Garantie mehr, daher der entsprechende Hinweis. Das Gerät an sich ist noch neuwertig.
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Bei Mobile muss einfach nur die SessionID entfernt werden - könnte man inzwischen aber gemerkt haben.
Hier der Link:
http://www.mobile.de/cgi-bin/d…p=5&id=11111111160630778&
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Ist noch zu haben und wartet auf einen Käufer. 
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Ist noch hier - Käufer sind eine sehr sprunghafte Spezies .. 
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Original geschrieben von andi2511
Diese Sache war meiner jugendlichen Freude über das Abi seinerzeit geschuldet und ich kann nicht mehr sagen, ob es sich nicht vielleicht doch "nur" über ein entsprechendes Schreiben vom Ordnungsamt gehandelt hat - jedenfalls bin ich schadfrei aus der Sache herausgegangen. 
Ah, das war die Sache mit dem Blumenkübeln, stimmts? 
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Original geschrieben von Handyfreak83
Ist gibt eben keinen anderen Weg als diesen für manche Leute.
Woraus natürlich sofort die Berechtigung entsteht, diesen Weg zu nutzen.
Du kannst Dir ja moralisch zurechtstricken was Du möchtest, aber hör bitte auf, das dann hier als Wahrheit und insbesondere als juristische Wahrheit zu verkaufen! 
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Re: Formulierung in Auto-Mietvertrag: "Überlassung" zulässig, also auch anderer Fahrer?
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Original geschrieben von Sebastian
Ohne das jetzt "blöd" zu meinen:
Frag doch einfach beim Leasinggeber nach (am Besten schriftlich!), und mit der Antwort bist Du dann auf der sicheren Seite. 
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Original geschrieben von xoduz
Werde morgen mal die Hotline dazu anrufen (...)

Mir ist absolut klar, dass ich da mit DC reden muss und mich auch an deren Meinung bzw. Aussage orientiere. Trotzdem würde ich da gerne vorher etwas Bescheid wissen.
Aber keine Sorge, ich werde nicht aufgrund einer Aussage in einem Forum jemand anderen fahren lassen und dabei viel riskieren.