Und hoch - Preise gesenkt!
Beiträge von xoduz
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Original geschrieben von BlindGuardian
Ja! Der Barcode ist doch der EAN!Okay, dann liegt der Fehler grade woanders.
Was ist denn aber die / der ASIN, und wo finde ich diese Nummer?
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Ist das der weiße Barcode mit den Zahlen drüber?
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Wo finde ich den EAN-Code einer DVD? Auf dieser selbst oder auf dem Cover, und wo genau?
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Original geschrieben von ganymed
BTW: Seit wann gibt es für SHL Pakete ein Online Tracking für alle Kunden? Bisher war das doch immer nur umständlich per Hotline möglich.Seit Jahresanfang (falls Du nur 'S' mit 'D' verwechselt hast).
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Original geschrieben von bLaCkFoX
Ich habe - um das ganze endgültig zu klären - eine eMail an den eBay-Kundenservice geschickt. Mir geht es dabei um diesen Grundsatz, der allerdings das Interessante - also Details zu den Kosten - aussparrt.Aber ich meld mich wieder, wenn ich von eBay eine Antwort bekommen habe.
Also nie - oder hast Du schonmal eine erstzunehmende Antwort von Ebay bekommen?

Das interessante in dem von Dir zitierten Absatz ist doch:
Zitat
Der Verkäufer kann alle mit dem Versand in Zusammenhang stehenden Kosten an den Käufer weitergeben. Das sind z.B. die Kosten für Verpackung und Versand oder für eine Versandversicherung oder einen Treuhandservice.Alle Kosten - das schließt auch das Schmerzensgeld für meine Blasen an den Füßen mit ein.
Zum Beispiel - einschließlich, nicht ausschließlich.
Des weiteren:
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Hinweis: eBay hat auf die Art und den Wert der Verpackung sowie auf die Versandart und das Porto keinen Einfluss.Damit versagen sie sich sozusagen selbst das Recht, über meine Kosten zu bestimmen.
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Ich finde es etwas peinlich. Da wird Weltpolitik gemacht, es geht um wichtige Bindungen, und die Deutschen machen das, was sie am besten können - sie jammern.
Mir ist klar, dass es einem auf die Nerven gehen kann, wenn man eingeschränkt wird (und ja, durch die Sicherheitskonferenz in München kenne ich zumindest das Gefühl, sich in seiner eigenen Stadt nicht frei bewegen zu können).
Aber was daraus für ein Trara gemacht wird - dafür schäme ich mich.
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Nein.
Denn ich verstehe immer noch, auf welcher Grundlage man überhaupt eine Entscheidung fällen sollte - Du hast mir immer noch nicht gezeigt, weshalb ich denn nicht mehr als der Durchschnitt verlangen können sollte.
Sobald Du mir das gezeigt hast (falls Du das kannst - mir fehlt immer noch der Punkt, wo ich nicht so viel verlangen darf, wie ich gerne möchte!), folgt der nächste Schritt: 3-4 Euro mehr mögen zwar 100% mehr darstellen, sind aber absolut nicht viel.
Was kann ich dafür, wenn viele nichts verlangen? Meine Zeit ist etwas wert, und die hier begründeten Summen sind absolut im Rahmen. -
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Original geschrieben von bLaCkFoX
Nehmen wir an, man geht den ganzen Weg mit RA und Gericht und sonstwas:
Welche Gründe würde denn ein Gutachter finden, die beweisen, dass deine Zeit wertvoller als die Zeit des 08/15 VKs sind?Das ist nicht schwer. Ich bin Student und habe wenig Zeit, da arbeitsintensives Studium (das soll man mir erstmal wiederlegen). Nebenher arbeite ich von zuhause aus. Der Weg zur Post kostet mich hin und zurück eine halbe Stunde, diese Arbeit ist ungleich unangenehmer als mein Job zuhause.
Über meinen Stundenlohn mag ich jetzt nicht diskutieren, da zumindest ich aber eine direkte Plus-Minus Rechnung der Zeit anstellen kann (Post-Zeit ist verlorene Arbeitszeit, nicht Freizeit!), geht die Rechnung auf alle Fälle auf.
Wenn ich dasselbe für meinen Vater (falls der sich denn bei Ebay betätigen würde) anstellen würde, der nicht zuhause arbeitet, aber seine spärliche Freizeit, die dadurch verbraucht wird, mit seinem Gehalt vergleichen könnte, dürfte der durchschnittliche Ebayer (vermutlich zum Großteil ein Mix aus Schülern, Studenten und nicht-Großverdienern (denn die benötigen ihre hier diskutierte Zeit ja zum Arbeiten benötigen)) auch schlecht dastehen.
[Ich will nicht, dass das 'neblig' klingt: Vermutlich könnte jeder länger im Berufsleben stehende Akadamiker mit stressigem Job und langen Arbeitszeiten eine solche Rechnung aufmachen. ;)]Letztendlich bleibt, von diesen beiden Fällen abgesehen, immer noch die Frage, wieso ich das überhaupt begründen muss. Hey, ich betrachte das als Arbeit, meine Zeit kostet nunmal 30 Euro die Stunde, wenn mir niemand dieses Geld bezahlen will, bleibe ich eben arbeitslos.
Was soll ein Richter denn dagegen sagen können? -
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Original geschrieben von bLaCkFoX
Wenn du jetzt mehr als andere verlangst und nicht direkt begründen kannst, warum du jetzt 4€ extra verlangst, dann ist das Wucher und IMHO nicht im Sinne der eBay AGB.
Aber ich kanns doch begründen: Weil meine Zeit offensichtlich mehr wert ist, als die anderer.
Verstehst Du, es geht dabei ja auch nicht um Wucher, da ich diese Angaben vorher mache. Der potentielle Käufer weiß, wieviel Versand ich verlange.
Da darf man dann nicht nur das prozentuale Verhältnis betrachten, sondern muss die Absolutbeträge sehen - und da sind 3 Euro hin oder her lächerlich, auch wenn es 100& sein mögen.