Hab leider keine Lösung - aber mir gehts auch auf die Nerven.
Beiträge von xoduz
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@fonhouse: Ist ja ganz lustig - aber haette es eine Androhung der Klage nicht auch erstmal getan? Der Verkäufer hat ja schliesslich auch ein Leben..
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C-o-M: Wegen der Stlisierung der Gewalt im Casino - nehm ich jedenfalls an.
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Bei den Dieseln glaub ich nicht soo schlimm..
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Wie waere es denn mit einem der amerikanischen Pickups? Power ohne Ende, Ladefläche, fast alles da..
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Mann, dann ist das, was ich in der Schule gelernt hab, schon wieder veraltet?:(
Vor zwei Jahren hab ich das mal angewendet, damals noch mit einer CallYa, hab Wandelung verlant und es hat geklappt. Scheint sich ja geändert zu haben..
Seh ich das aber richtig, dass ich schon beim allerersten Kaputtgehen die Wahl habe, ob der Hersteller mein Gerät repariert oder mir ein neues gibt? Dann hätte ich ja gar nicht zwei Wochen auf mein 7650 warten müssen, sondern einfach ein Neues verlangen können, oder?
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Das ist mir auch klar. Falls diese aber fehlschlagen, erhaelt der Hersteller keine weiteren Verusche - wenn ich nicht will. Soweit alles klar?;)
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Ja nee, nix ist mit dreimal Nachbessern,waere ja noch schoener! Ich weiß jetzt nicht genau, ob das BGB oder AGB ist, aber nach der fehlgeschlagenen Nachbesserung hab ich die Wahl was ich tu - und der Haendler keine Wahl!
Und das mit den zwei unabhaengigen Rechtsgeschaeften bezweifle ich - wieso wird mir mein Handy sonst erst nach Abschluss des vetrags ausgehaendigt? Da haengen die doch schon zusammen..
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Hallo,
mal angenommen, die Nachbesserung an einem Mit Laufzeitvertrag gekauften Handy schlaegt fehl - sprich nach Reparatur/Tausch tritt erneut ein Fehler auf. Laut BGB hab ich als Kunde dann die Wahl zwischen Minderung und Wandelung.
Wird bei Wandelung jetzt der Vertrag auch gekündigt? Wenn nicht, bekomme ich dann vom Verkaeufer/Haendler den vollen Preis des Handys zurueck (- Wertausgleich). Wie wird der Preis berechnet, nach der damaligen Marktlage oder der aktuellen?
Mich interessiert hier mehr die Theorie, eingefallen ist mir das Ganze durch diesen Thread: Widerrufsrecht eines Mobilfunkvertrages gem. Fernabsatzgesetz ?.
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Einen Patch wird es wohl nicht geben, da alle angesprochenen Probleme hardcoded sind und man daher grundlegende Strukturen aendern muesste - und das wird das uebergebliebene Programmiererteam kaum uebernehmen wollen. Dieses gefeuerte Team ist uebrigens nicht dasselbe, das Teile 1-5 entwickelt hat!
Auch ist die PC Vatiante absolut nicht identisch mit der Konsolenversion - da existieren wohl meterweite Unterschiede.
Also, das laesst doch auf einen guten 7ten Teil hoffen - hoffentlich so gut wie Porsche unleashed oder der erste Teil..;)