Beiträge von Mcbane

    nein in HH, aber was sind diese 920 werbungskostenpauschale genau ? und wieso hast du nur einmal studiengebühren angerechnet bekommen ? geht nicht auch 2x 500 ?


    krankenversicherung geht aber oder ?

    ich kriege gerade Panik für das Jahr 2008, deshalb bitte noch einmal kurz die nachfrage :
    ich habe schon bei familienkasse.de nachgelesen :



    Zusammenrechnung aller Einkünfte und Bezüge
    Ist ein Kind im gesamten Kalenderjahr beim Kindergeldanspruch zu berücksichtigen, so sind alle während des gesamten Kalenderjahres zufließenden Einkünfte und Bezüge zusammen zu rechnen. Davon abzusetzen sind die besonderen Ausbildungskosten, soweit diese noch nicht bei den Einkünften oder Bezügen abgezogen wurden.



    Die Grenze der Einkünfte beträgt ja 7680 EUR, habe ich das richtig verstanden, dass ich nun die Studiengebühren ( 1000 EUR ) und meinen studentischen Krankenversicherungsbeitrag ( 12 x 59 EUR ) dazurechnen darf und die Einkommensgrenze damit rund 9380 EUR beträgt und ich deshalb weiterhin Anspruch auf Kindergeld habe ?
    Und darf ich auch die Semestergebühren / Semesterticket ( 2 x 245 EUR ) dazuzählen ?


    Danke

    nochmal eine kurze frage zu dieser thematik, ich habe jetzt die zwei nebenjobs, bin ich verpflichtet bei den jeweiligen arbeitgbern anzugeben, dass ich noch einen weiteren nebenjob habe ?


    der eine weiß es schon, hat ihn gar nicht interessiert und der andere hat mir einen fragebogen zugeschickt, wo er nach einer nebentätigkeit fragt - ich meine der job selber ist ja an sich schon ne nebenttätigkeit , denn hauptberuflich bin ich student, muss ich also auch bei nebenjob 2 angeben, dass ich nebenjob 1 habe ?


    können mir nachteile entstehen, wenn ich es angebe, oder wird das in der regel erlaubt, dass man zwei jobs hat ? wie gesagt der eine ist sehr tolerant, aber bei dem anderen habe ich jetzt diesen fragebogen und weiß nicht, ob ich es lieber verschweigen sollte....können die das auch so rausfinden ?

    und noch eine frage des wohnungsanfängers :



    was würdet ihr generell als wichtiger ansehen : das die Wohnung eine gute Lage hat ( also Stadtteil und Straße )
    oder das die Wohnung an sich in gutem Zustand ist ( renoviert, neues bad, neue küche etc. )
    also mit anderen worten : was sollte mir mehr wert sein, die lage oder die ausstattung ( denn beide faktoren machen sich ja bei der miethöhe bemerkbar ) ich denke nur, in die ausstattung kann ich selbst noch nach und nach investieren, in die Lage ja hingegen nicht : )

    bitte etwas mehr sachlichkeit :
    frau ypsilanti hat immer ausgeschlossen eine regierung mit der linken zu bilden, sich tolerieren zu lassen, oder eine minderheitsregierung zu stellen, ABER sie hat nie ausgeschlossen, sich zur mp wählen zu lassen ( es ist eine geheime wahl, sie kann ja schlecht den linken sagen wählt mich nicht, und die werden ja wohl kaum koch wählen ), UM ANSCHLIEßEND NEUWAHLEN HERBEIZUFÜHREN, das sind völlig verschiedene dinge...

    gibt es eigentlich eine frist, innerhalb der ich verpflichtet bin, meine änderung der Anschrift den Meldebhörden anzuzeigen ? zum beispiel wenn ich von zu hause ausziehe, muss ich dann sofort dem einwohnermeldeamt bescheid sagen ?

    brauche ich als Student mit ordentlichem Einkommen ( woraus hervorgeht, dass die Mietkosten ca. ein drittel des Einkommens ausmachen ) immer eine Bürgschaft von meinen Eltern ?


    und wenn ja, wie läuft das dann formal ab ? muss ich meinen eltern dann was schriftliches vorlegen und die unterschreiben das und dann gehe ich damit zum vermieter oder setzt sich der Vermieter mit meinen Bürgen in Verbindung oder wie wird das gemacht ?