Beiträge von RA Fries

    Das Angebot von easymobile ist online:


    0,16 Euro/Minute in alle Netze (leider 60/60-Takt)
    0,12 Euro/SMS
    Startpaket 16 Euro inkl. 10 Euro Guthaben
    MNP ist möglich


    Alles weitere auf der Homepage.


    Man kann sich wie bei Simyo Rufnummern aussuchen, die mit 0160-976XXXXX beginnen. Vermeintliche VIP-Nummern kosten 16 Euro Aufpreis, naja, wer's braucht...


    EDIT: Da war jemand schneller. :)

    Zitat

    Original geschrieben von twister
    Ich dachte immer, dass man die Ware zumindest aufbewahren muss. Aber verkaufen oder wegwerfen? Und was ist dann, wenn der Versender anruft und sagt, dass ein Bote die Ware abholt? Dann kann man doch nicht sagen, dass die Ware verkauft ist? Oder?


    Doch, kann man. Der Versender hat keinen Anspruch auf Herausgabe der Ware.


    Früher war es tatsächlich so, daß man die Ware wenigstens aufbewahren mußte, da zwar kein Kaufvertrag zustande gekommen ist, der Versender aber einen Herausgabeanspruch zumindest aus ungerechtfertigter Bereicherung hatte.
    Heute regelt der neue § 241a BGB diese Situation endgültig. Der Versender ist seine Ware für immer los.

    Re: Re: Debitel verschickt unbestellt Partnerkarte


    Zitat

    Original geschrieben von Metzger80
    Ich sehe das rechtlich etwas anders. Mal abgesehen von, dass ich die Art und Weise von Debitel auch sehr befremdend finde, hat sich Debitel deiner eigenen Aussage telefonisch die Erlaubnis geholt, dir ein Angebot zu unterbreiten.


    Genau: ihm ein Angebot zu unterbreiten. Nun wird aus einem Angebot aber erst dann ein Vertrag, wenn dieses angenommen wurde. Und die bloße Nicht-Reaktion innerhalb einer bestimmten Frist kann rechtlich niemals als Annahme gedeutet werden. Wie in den letzten Tagen bereits häufiger diskutiert, hat Schweigen im Rechtsverkehr keinerlei Bedeutung.
    Zudem dürfte sich der Inhalt des Telefongesprächs nicht mehr rekonstruieren lassen, weswegen ihm kein Beweiswert zukommt.


    Letztlich gibt es in solchen Fällen immer zwei Möglichkeiten, sich zu verhalten. Entweder man versucht, jeden Ärger von vornherein zu vermeiden, ergibt sich den von Debitel diktierten rechtswidrigen Bedingungen und sendet die Partnerkarte zurück, notfalls unfrei. Der Aufwand dafür ist minimal, die Angelegenheit erledigt, und man ist einer eventuellen juristischen Auseinandersetzung aus dem Weg gegangen.
    Oder man reagiert überhaupt nicht, wie das rechtlich völlig korrekt wäre. Dann wird Debitel natürlich die Kosten für die Partnerkarte in Rechnung stellen und hoffen, daß der eingeschüchterte Kunde einfach zahlt. Geschieht dies nicht, wird Debitel die Sache irgendwann auf sich beruhen lassen. Die beschäftigen auch Juristen und wissen genau, wann ein Kunde im Recht ist.
    Sollten sie aber tatsächlich so blöd sein, sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, also die Kosten einzuklagen, würden sie den Vertragsschluß bezüglich der Partnerkarte beweisen müssen. Dies wird ihnen nicht gelingen.

    Re: Debitel verschickt unbestellt Partnerkarte


    Zitat

    Original geschrieben von Robsmeister
    Wie sieht das den rechtlich aus, wenn mir hier Sachen zugeschickt werden, die ich nicht bestellt habe?
    Ich habe keine Lust die Servicehotline auf meine Kostem anzurufen oder noch Porto für die Rücksendung zu bezahlen-ich empfinde dies als Frechheit.


    Du mußt die Karte nicht zurückschicken. Auf derartige unverlangte Zusendungen mußt Du überhaupt nicht reagieren, vertragliche Verpflichtungen irgendwelcher Art werden hierdurch nicht begründet. Wenn Debitel Dir den Preis für die Partnerkarte in Rechnung stellt, zahlst Du einfach nicht. Die Beweislast dafür, daß Du die Karte bestellt hast, liegt bei Debitel.


    Was mich wundert ist, daß Debitel offenbar schon wieder dabei ist, so einen rechtlich nicht haltbaren Blödsinn abzuziehen, nachdem sie gerade erst ziemlichen Ärger wegen ihrer Service-Pakete hatten. Hier erhielten die Kunden ebenfalls einen Brief mit dem Hinweis, daß das Paket automatisch für die Restlaufzeit des Vertrages berechnet würde, wenn kein Widerspruch erfolgt.


    Früher war Debitel mal einer der ganz wenigen Service-Provider, die wenigstens mit einem Mindestmaß an Seriösität auftraten. Das scheint sich nun auch geändert zu haben. Schade, daß immer noch so viele Kunden auf die tollen Handypreise der Provider hereinfallen...sonst wären die längst vom Markt verschwunden.

    Also es ist völlig klar, daß Vodafone einen Tarifwechsel nur durchführen darf, wenn ein entsprechender Kundenauftrag vorliegt. Das müßte im Zweifelsfall auch nachgewiesen werden, was außer bei einem schriftlichen Auftrag unmöglich sein dürfte.
    Die Nicht-Reaktion auf eine Bestätigungs-SMS kann niemals als Annahme eines entsprechenden Angebotes seitens Vodafone ausgelegt werden. Schweigen ist rechtlich gesehen schlicht und ergreifend - NICHTS.
    Vodafone müßte in jedem Falle den Tarifwechsel stornieren und nach dem alten Tarif abrechnen, überzahlte Beträge wären zu erstatten.


    Das machen sie auch in der Regel sofort ohne Probleme. Trotz aller unseriöser Verkaufs-Praktiken, die man zurecht an Vodafone kritisieren kann, ist es immer noch ein relativ servicestarker Anbieter.


    Noch eine Information am Rande: wenn Du unverlangt Waren zugesandt bekommst, mußt Du diese noch nicht einmal aufbewahren. Der Versender kann keinerlei Ansprüche gegen Dich geltend machen. Behalten, weiterverkaufen, wegwerfen - wie Du möchtest!

    Was twister schreibt, ist alles völlig richtig.


    Telefonische Werbung ist grundsätzlich in zweierlei Hinsicht unrechtmäßig. Es handelt sich dabei einerseits um eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Angerufenen, andererseits auch um einen Wettbewerbsverstoß (Belästigung des Verbrauchers). Der Unterlassungsanspruch des Angerufenen ergibt sich damit direkt aus § 823 Abs. I BGB, der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch (den allerdings nur ein Mitbewerber oder z.B. eine Verbraucherzentrale geltend machen könnte) aus § 8 Abs. I i.V.m. §§ 3; 7 Abs. I, II Ziff. 2 UWG.


    Wenn ein Kunde in einem Schreiben an den Netzbetreiber zum Ausdruck bringt, daß er keine Anrufe wünscht, wird damit nicht nur eine eventuell früher erteilte Erlaubnis widerrufen, sondern auch ganz speziell jeglicher Anruf zur Kundenrückgewinnung ausgeschlossen.
    Jede Person kann jeder beliebigen anderen Person (und natürlich auch jedem beliebigen Unternehmen) jederzeit verbieten, sie anzurufen, und dann den Unterlassungsanspruch notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Momentan ist das z.B. auch die einzige Möglichkeit, sich gegen das sogenannte Stalking zu wehren (strafrechtliche Regelungen sind hier ja in Planung).


    twister, Deine andere Frage werde ich nachher noch im betreffenden Thread beantworten.

    Der Portierungsauftrag kann frühestens 123 Tage vor Vertragsende gestellt werden.


    Was heißt übrigens "Kündigung mit Verzichtserklärung über die Nummer"? Verzichtserklärungen sind nur bei Prepaidkarten notwendig, und man erklärt damit den Verzicht auf eventuelles Restguthaben - auf die Nummer doch gerade nicht (die willst Du ja behalten!!!). Solltest Du tatsächlich schriftlich auf die Nummer verzichtet haben, dürfte sie schon verloren sein.


    Übrigens: wenn Du die Nummer auf einen bestehenden Vertrag portieren möchtest, solltest Du außerdem wissen, daß dies nur in den E-Netzen funktioniert. Hast Du T-Mobile oder Vodafone, kannst Du das ganze auch gleich wieder vergessen.

    TIM ist leider wesentlich teurer als Wind, ansonsten aber auch zu empfehlen. Der Online-Kundenservice ist ähnlich funktionsreich (EVN verfügbar). Problem: bei Online-Aufladung müssen immer mindestens 30 Euro aufs Konto.
    Vodafone hat (IMHO) nur unattraktive Tarife, zum Service kann ich da nichts sagen.


    Übrigens: wenn Du häufiger in Großstädten unterwegs bist, verlierst Du mit einem Singleband-Gerät in Italien schnell die Lust am Telefonieren. Die 900er-Frequenzen von Vodafone und insbesondere TIM sind chronisch überlastet. Mit Dualband gibt es hingegen nie Probleme (viele Italiener nutzen relativ alte Handys und belasten damit das 900er-Netz, da es den deutschen Hardware-Subventions-Wahnsinn in Italien so nicht gibt und Privatkunden fast ausschließlich Prepaidkarten nutzen).

    Zitat

    Original geschrieben von Majon
    Wenn Du Dich eingeloggt hast oben links auf Vertrag klicken, dann auf Vertragsverlängerung und dort auf das graue Kästchen (mittig) Vetragsdetails einblenden. Dort steht dann Dein Vertragsbeginn...


    Dort steht das Datum, an dem die SIM aktiviert wurde (also der "ursprüngliche" Vertragsbeginn).


    Wurde der Vertrag bereits aktiv verlängert, sollte unter "Vertragsverlängerung" ein Hinweis angezeigt werden, daß dies derzeit nicht möglich ist, und der "nächstmögliche Upgradetermin" genannt werden. Ist dies nicht der Fall, ist die VVL noch nicht korrekt vom System erfaßt worden. Hotline!


    Wenn sich der Vertrag nur wegen Verschlafens des Kündigungsfrist passiv um sechs Monate verlängert hat, ist eine Kündigung zum Ablauf dieser sechs Monate möglich. Auch ein Tarifwechsel zu Xtra kann dann durchgeführt werden. Du bist ja nicht Kunde eines E-Netzes, deswegen wird das absolut unproblematisch funktionieren.