Beiträge von bambi05

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    Original geschrieben von Laubi


    d.h. ändern in in d._h. (natürlich OHNE den Unterstrich ;))

    Wenn man es ausschreibt, also "das heißt", muss logischerweise ein Leerzeichen dazwischen. Aber die Abkürzung würde ich sehr wohl als "d.h." schreiben.


    Wobei so etwas sicherlich nicht am Ende entscheidend ist. ;)


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    Original geschrieben von Chevygnon
    Und nur mal aus persönlichem Interesse [small](ist eine Weile her, dass ich meine letzte Bewerbung verfasst habe)[/small]: ist die Angabe einer Gehaltsvorstellung heutzutage üblich bzw. wird es einem empfohlen?
    Für mich war das immer ein Punkt, der dann im Laufe eines entsprechend verlaufenden Gespräches geklärt wird.

    Da scheiden sich ein bisschen die Geister daran. Firmen schreiben natürlich (fast) immer, dass Bewerbungen inkl. Gehaltsvorstellung abzugeben sind, Bewerbungsberater raten aber genau so immer davon ab.


    Die Begründung für Letzteres ist recht einfach:
    - Gibt man zu viel an, ist man raus
    - Gibt man zu wenig an, ist man evtl. im Vorteil ggü. den Anderen, ist am Ende dann aber eine billige Arbeitskraft
    - Genau das richtige Maß, also was sich die Firma vorgestellt hat, wird man nicht treffen.


    Daher sollte sowas einfach weggelassen werden. Klingt man halbwegs interessant, kommt man auch ohne eine solche Angabe in die engere Wahl - und kann dies dann in der Tat im persönlichen Gespräch klären.

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    Original geschrieben von VFBler
    Die gibt es, bezahlen tunt wir für die Feste als Verein dies an die Ortsverwaltung im Auftrag des Ortskartells. Wie ich geschrieben habe kann es sein dass dies von Komune zu Komune anders gehandhabt wird

    Jede Gemeinde hat ein Ordnungsamt, nur ab und an wird dies bei kleinen "Kuhdörfern" nicht so bezeichnet, da es sich nicht lohnt. ;)


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    Original geschrieben von Dp|A13kz
    Es muss nicht billiger sein, sondern nur "nicht teurer"....

    Mag sein, ich habe mich schon länger nicht mehr mit dieser Regelung befasst.

    Das ist in Deutschland bei weitem nicht so, auch wenn das viele offenbar so sehen. In der Schweiz sind die Bußgelder ja auch weit höher, da kann sich das schon evtl. lohnen.


    Kaum ein "Blitz" ist in DE kostendeckend, das lohnt sich allenfalls in hohen 2- oder 3-stelligen Regionen. Mit dem eingenommenen Geld muss nicht nur die Anlage betreut und gewartet werden, auch die Sachbearbeiter, die die Bescheide prüfen und erstellen, müssen damit versorgt werden. Nach Abzug aller Geräte- und Personalkosten bleibt da i.d.R. eher ein Minus als ein Plus übrig.


    Wobei die Kosten bei einer stationären Anlage mangels Personalbetreuung während dem Blitzvorgang sicherlich geringer sind als bei einem Radarmesswagen (siehe Überschrift).

    Ich sprach nicht unbedingt davon, dass er ungenießbar sei. Meine Kritik geht hauptsächlich dahin, dass ich keinen Käse und kaum Bacon geschmeckt habe und ansonsten von dem Burger, der einzeln 4 Euro und 19 Cent kostet, auch und gerade wegen dem Preis-/Leistungsverhältnis enttäuscht bin.

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    Original geschrieben von laudanum
    Also nicht GLS hat mir mit einem Strafantrag gedroht, sondern das Unternehmen, welches mir die Ware geschickt hat. Geschickt, nicht verschickt.

    Das habe ich genau so verstanden.


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    Dabei habe ich da überhaupt nichts von, ich will mein Paket, oder eine Begleichung des Schadens.

    Durch den Strafantrag gibt's das Paket nicht wieder. Auch Schadensersatz springt dabei nicht raus. Hierbei musst Du Dich an den Absender halten. Umso besser, wenn es sich dabei um ein Unternehmen handelt. In diesem Fall haftet dieses Dir nämlich so lange, bis das Paket Dich erreicht hat. Ob das Paket dabei versichert war oder nicht, kann Dir egal sein, das ist höchstens für das Unternehmen interessant, damit es den Schaden nicht aus eigener Tasche zahlen muss.


    Nochmal: Stelle Strafantrag gegen GLS und lasse gleichzeitig das Unternehmen wissen, dass es sein Bier sei, dass das Paket nicht angekommen ist. Du willst Ware oder Geld (vom Absender! und nicht von GLS), sonst ebenfalls Strafantrag und zivilrechtliche Schritte.


    In aller Regel wirkt dies sehr gut. Wenn nicht, bleibt Dir eben nichts anderes übrig, als wirklich zivilrechtlich gegen das Unternehmen vorzugehen. Die Risiken sind dabei aber für Dich sehr überschaubar, außer das Unternehmen (sofern GmbH o.ä.) wird insolvent.

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    Original geschrieben von laudanum
    So, am heutigen Tag hat mir der Versender des Paketes den Ablieferbeleg von GLS gemailt - mit meiner angeblichen Unterschrift - und mir mit Strafantrag wegen Betruges gedroht!

    Pff der soll sich nicht ins Hemd machen. ;)


    Drohe ihm doch im Gegenzug einen "Strafantrag wegen Betruges und jedweder sonst in Frage kommender Delikte" gegen ihn und GLS an. Oder besser noch, setze diese Drohung in die Tat um. Zumindest die gegen GLS. :D


    Ich würde mir da von GLS nicht auf der Nase rumtanzen lassen. Wenn der Zulieferer die Zielperson nicht auf Identität kontrolliert, ist das sein Ding. Das kann nicht Dir zugerechnet werden.

    Alleine der Status "Studentin ohne eigenes Einkommen" begründet keine Nichtzahlungspflicht. Die richtige Antwort hätte daher gelautet keine Antwort zu geben. Wenn Du antwortest, Du hättest kein eigenes Einkommen, suggerierst Du damit gewissermaßen, zwar Geräte bereitzuhalten, aber kein Geld für die Gebühren zu haben. Zumindest kann und wird die GEZ dies u.U. so sehen.


    Als Studentin wirst Du - wie jeder andere Bedürftige auch - nur per Antrag über das Sozialamt o.ä. (mit gleichzeitigem Hoserunterlassen was sämtliche Geldflüsse angeht) von der Zahlungspflicht befreit.


    Wenn die GEZ also knallhart ist, wertet sie zum einen Deine Antwort als Anmeldung und zweitens Dein "Nichtvermögen" nicht, da Bescheinigungen hierzu nicht rückwirkend gelten.