Beiträge von bambi05

    So, nach zweimaligem Testen des BigRösti und einmaligem Probieren des BigCheese bleibt mir folgendes Fazit:


    - Ohne die BigTasty-Soße wären die beiden IMHO besser. Sie schmecken damit nicht schlecht, aber irgendwie stört die Soße da.
    - Der Preis für die beiden ist unverschämt. Wenn ich bspw. das Maxi-Menü für 5,49 EUR mit dem deutlich größeren BigXtra (Bacon?) vergleiche, der im Maxi-Menü für 5,79 EUR zu haben ist, dann fehlt einfach die Relation.


    Für die Zukunft werde ich mich daher wieder mit Chickenburgern (McD) und 99ern (BK) über Wasser halten. :D


    P.S.: Der BaconCheese von BK ist irgendwie auch nicht der Reißer. An zwei verschiedenen Tagen habe ich nun zwei Exemplare mit deutlich zu viel Senf drauf erhalten. Sollte das so gewollt sein, schmeckt er damit einfach mies. Und ansonsten ist das doch einfach ein Cheeseburger mit minimal Bacon drauf, den man eh nicht schmeckt - oder?

    Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Ich gebe den Gutschein auch ein und hoffe auf Gelingen. Klappt es nicht wird verhandelt, aber mit bloßen Forderungen kommst Du zum Glück nicht weit.

    Nun gut, dann will ich mal nicht so sein... genau das Unterstrichene ist doch der Knackpunkt. ;) Wenn der Gutschein nicht akzeptiert wird, dann muss (!) neu verhandelt werden. Der alte Vertrag ist dann nicht geschlossen worden, da einer der Vertragspartner (hier: conrad) keine positive Willenserklärung abgegeben hat. Der Versand von conrad zu einem anderen, als dem vereinbarten Preis, ist dann eine neue Willenserklärung, die erst nach aktiver Bestätigung durch den Kunden wirksam wird.


    Jetzt klarer?


    P.S.:

    Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Wüsste nicht an welcher Stelle ich das "vorgegeben" hätte!
    Dass Du sauer auf Dich selbst ist ja ok, aber deshalb muß ich nicht jeden schwachsinnigen Beitrag stützen. Ein Versuch ist es allemal wert!

    Siehe Profil. Und der Rest ist anormale Polemik, die es nicht wert ist, weiter darauf einzugehen. :D

    Ich gehe davon aus, dass Du Deine Bitte nicht ernst gemeint hast und nur auf Provokation aus bist. :p Dennoch werfe ich Dir ein kleines Stichwort zu Füßen: "Willenserklärung". Als Kaufmann, der Du vorgibst zu sein, wird Dir das vollauf genügen, um einzusehen, dass Du selbst heulen musst.

    Zitat

    Original geschrieben von spielverderber
    Der Gutschein ist imho nur ein Teil der Bezahlung und die Bestellung ist trotzdem gültig! Dass keine 100% zu erwarten war dass der Gutschein eingelöst wird war doch sowieso klar! Die wenigsten hatten den Gutschein über Newsletter etc. erhalten.

    Der Name ist Programm, oder wie? :D


    Zu Deiner o.g. Bemerkung bleibt mir eigentlich nur zu sagen: Du hast selbst die Grundlagen des BGB bzw. Vertragsrechts nicht verstanden. Die Bestellung ist keineswegs trotzdem gültig. Ohne erneute Willenserklärung des Kunden ist das nur ein neues Angebot, nicht mehr und nicht weniger.



    zur Sache an sich:
    Jetzt wird's immer witziger. :rolleyes: Einen Artikel (kein MSI Mega Cache) hatte ich per Vorkasse bestellt (wird so auch in der Bestätigungs-eMail bestätigt), da Bankeinzug mir nicht erlaubt war, gleich überwiesen und erhalte dann soeben die Versandbestätigung. Die Gutscheine sind ordnungsgemäß aufgeführt usw., nur der Absatz "Zahlungsbedingung Der Bankeinzug erfolgt nach 18 Tagen" macht mich ein wenig stutzig. :top: Mal sehen, ob das nur eine Drohung ist oder ob ich in 18 Tagen tatsächlich eine kostenpflichtige Rücklastschrift veranlassen darf.

    Zitat

    Original geschrieben von qscole
    Bei aller berechtiger Kritik am Shop-System von Conrad, sollte man doch jetzt nicht übertreiben und Conrad als ganzes beschimpfen, nur weil mein sein Super-Geiz-Schnäppchen nicht machen konnte.


    Fakt ist, dass der Preis von 33,- Euro für das Teil für sich alleine schon ein Super-Preis war und es auch korrekt im System so angezeigt wurde (und wer es früh genug bestellt hat, wird es auch zu dem Preis bekommen).


    (...)i love conrad-Hyme weggelassen(...)

    Komm mal wieder von Deinem "I love Conrad"-Hype runter.


    Ich hatte früh genug bestellt und werde das Ding aufgrund zwangsweiser Vorkasse trotzdem nicht erhalten. Und wieso? Weil die Fa. Conrad, ihres Zeichens Elektronikhändler :rolleyes:, offenbar schlicht weg zu dumm (sorry, anders vermag ich es nicht zu formulieren) dazu ist, ihre Elektronik im Griff zu haben und die Waren nach Bestelleingang auszuliefern.


    Ich hätte oder würde das Ding auch für 33 EUR genommen/nehmen. Die Gutscheine waren ein positiver Nebeneffekt, der mit der Nichtlieferung aber nichts zu tun hat. Andere Bestellungen mit den Gutscheinen werden ja ausgeliefert - nur eben ohne die Gutscheine (was ohne Nachfrage auch wieder eine Unverschämtheit ist, aber das ist ein anderes Thema).


    Jetzt kommst Du wieder. :D

    Zitat

    Original geschrieben von Dreddie
    so wie ich das jetzt hier aufnehme, ist das eine ziemliche schweinerei.

    Jepp.


    Zitat

    ist der kaufvertrag bereits zustandegekommen? ich habe ja immerhin eine bestellbestätigung erhalten in der ich aufgefordert wurde, das geld zu überweisen. die überweisung ist bereits auch schon gelaufen und das geld ist definitiv bereits bei conrad.

    Nein, rechtlich ist Conrad wohl nicht beizukommen. Siehe deren AGB, http://telefon-treff.de/showth…ostid=1696419#post1696419


    Zitat

    selbst wenn die sich jetzt rausdrehen wollen und sagen "pech, alle weg" dann sollten wir hartnäckig bleiben, gegebenenfalls mit verbraucherschutz drohen/handeln . SOmit setzen wir sie in Zugzwang. Das einzig korrekte Verhalten eines seriösen Shops wäre, alle Besteller zu beliefern. Auch, wenn die halt pro Stück ein paar Euro drauflegen müssen

    Die rechtliche Seite sollte allerdings niemanden davon abhalten, seinem evtl. vorhandenen Ärger kund zu tun. ;)