Beiträge von bambi05

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Gründe, die einen früheren Verbrauch als zwei Tage rechtfertigen können:
    • Unerwartete und außergewöhnlich hohe Nachfrage
    • Nicht zu vertretende unvorhergesehene Lieferschwierigkeiten
    • Fehlende Bevorratungsmöglichkeit gerade des beworbenen Produkts (Vorsicht – das kann nicht rechtfertigen, dass ein stark beworbener PC, bei dem mit hohem Käuferansturm zu rechnen ist, nur in 5 Exemplaren in einer Filiale steht!)


    zumal die argumentieren werden das 50.000 Stk. ausreichend gewesen sein...

    Das Argument wird nicht ziehen, da die Nachfrage den Erwartungen gemäß war und die anderen Ausnahmen auch nicht zutreffen.


    Allerdings hast Du damit Recht, dass eine solche Abmahnung (sofern die WBZ genug Arsch in der Hose hat) von vornerein einkalkuliert wird und die Sache sich immer noch lohnt. Die Läden waren rappelvoll und es wurden nicht nur DVD-Player und CDs hinausgeschleppt.


    P.S.: Die 555 CDs für 5,55 EUR waren Müll³. 15 Jahre alte Schinken und mehr. Aber auch das war zu erwarten.

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    Original geschrieben von Veith© 2.0
    Also wie es der Zufall will, habe ich heute ein McRib gegessen und der sah aus wie immer, kein rundes Brötchen mit Sesam oder sonstiges! :top:

    Wie es der Zufall so will, war ich (auch) gerade in einem McD und zwar in einer Filiale, in der ich sonst nie bin. Dort gab es für McChicken und McRib (nur) die länglichen Brötchen.


    Ich kenne aber einige Filialen, in denen es ausschließlich noch die runden Brötchen gibt und Schilder mit NEU (ist jetzt bestimmt seit ca. 6 Wochen so) da hängen. Es scheint also teilweise wohl umgestellt worden zu sein. Wieso das aber nicht für alle Filialen gilt, weiß ich auch nicht.


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    Original geschrieben von Daniel_23
    Mc Chicken -> Das längliche Teil, das aussieht wie ein Mc Rib (nur mit huhn)
    Chickenburger -> Das Runde Teil.

    Ja (Chickenburger). Nö, nicht immer (McChicken). S.o.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Es darf sich bei beworbener Ware nicht um Lockangebote handeln, also nur 5 Stk. für günstig der Rest teuer.


    Gehe mal davon aus dass MM genügend Teile verkauft haben, so dass die die Aktion rechtfertigen können.

    Geh mal davon aus, dass MM gar nicht so viele Teile verkauft haben kann, dass es nicht für eine kostenpflichtige Abmahnung durch die Verbraucherzentralen/Wettbewerbszentralen reichen würde. Zumal bei diesem Angebot nicht einmal mit "Begrenzte Menge" o.ä. geworben wurde, auch wenn selbst das nicht helfen würde (siehe Lidl ;)).


    Ob sie es wirklich tun, ist - leider - eine andere Frage. :(

    Einen rechtlichen Anspruch auf außerordentliche Kündigung gibt es nicht. Wieso nicht? Weil es schlichtweg Dein Bier ist, wenn Du auswandern willst. Dafür kann D1/D2/E+/o2 doch nichts.


    Mit den richtigen Worten sollte es bei dieser Konstellation aber auf Kulanz kaum Probleme geben. Eine Meldebescheinigung solltest Du auf jeden Fall aber vorzeigen können.

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    Original geschrieben von LoRdChAoZ
    http://www.mhpshop.de/email_neu2.php


    getestet und für gut befunden.

    Hier gibt's den Link zum entsprechenden Thread bei den Premiere-Profis von digitalfernsehen.de. Dort munkelt man, dass der Anbieter gleichzeitig die damit (von Premiere) angebotenen Receiver verscherbelt und somit das kostenlose Angebot machen kann.


    Naja, wie auch immer... ich habe mal "bestellt".

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    Original geschrieben von whistler_dq
    (Die Ampel war echt sehr fix)

    Die Gelbphase dauert insgesamt ein klitzekleines bißchen länger als "echt sehr fix". :rolleyes: Ampeln sind emotionslose Wesen, die sich nicht die Freiheit herausnehmen, bei Fahranfängern schneller zu schalten. Zudem heißt Gelb (und nicht Rot) "bremsen". Rot heißt "stehen".


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    Original geschrieben von whistler_dq
    Faktisch könnte man ja so auf gut glück spekulieren. Vor allem, weil der Halter des Fahrzeuges (der Freud der Mutter) nicht mit -ihr- verwandt ist und darüber hinaus selbst Kinder hat. Naja mal schaun...

    Faktisch glaube ich nicht, dass er Bock darauf hat, fortan ein Fahrtenbuch führen zu müssen.


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    Original geschrieben von f l a m 3
    Bin mal wieder bisschen angetan von den Reaktionen hier.
    1. Ist sie eine Fahranfängerin
    2. Hat es geschneit
    3. Es ist 3 Uhr in der Nacht, was mich daraus schließen lässt das sie irgendwo waren und die spätere Wetterlage nicht einschätzen konnten.


    1. haben gerade Fahranfänger vorsichtig zu fahren
    2. grundsätzlich hat jeder den Witterungsverhältnissen angepasst zu fahren.
    3. weniger saufen, falls Du das meinst. Ansonsten gelten Punkt 1 oder 2.


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    Original geschrieben von Mastaplan2k
    Sollte jetzt wirklich einmal ein Fahrverbot oder ähnliches kommen so kann die Firma sagen, dass ihnen leider nicht bekannt ist wer der Fahrer ist.
    Die Behörden haben somit keine Möglichkeit mich als Fahrer zu identifizieren (da ich zu 95 % auch 500 km vom Firmensitz entfernt bin und das Auto zu 99 %) und das Verfahren muss zwangsläufig eingestellt werden.

    Nur ein Stichwort: Fahrtenbuch.

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    Original geschrieben von DerMaster
    Mal davon abgesehen das diese Meldung schon ein paar Wochen kommt, gehe ich stark davon aus, dass sich da in Zukunft etwas ändern wird.

    Was mache ich falsch? Oder was machst Du falsch? Ich lese von dieser Meldung andauernd, sehe sie selbst aber nie. Ich kann mich einloggen, meine Daten checken, mein Zeug abrufen usw usf.