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Original geschrieben von ullid
Vertrauen bedeutet hier...dass man meiner Aussage Glauben schenken darf, dass mein Tarifwechsel mit sofortiger Wirkung durchgeführt wurde!
Das heißt ja keineswegs, dass ich dir nicht vertraue oder Glauben schenke. Es geht eben darum, dass dein Tarifwechsel Glück ist und keine rechtlich durchsetzbare Forderung.
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ich bin hier kein 18jähriger Schulabgänger der keine Erfahrung mit solchen AGB etc. hat
Ich sicherlich auch nicht. 
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Und warum schreibt dann TMobile bei einigen Tarifwechselmöglichkeiten die Fußnote dazu, bei anderen nicht? Falls sie den Wechsel von MyFaves in einen Basix mit gemeint haben (also mit Sperrfrist), dann hätten sie doch hier genauso verfahren müssen, also mit Fußnote, oder sie haben mal wieder bei den Fußnoten geschlampt
Dein letzter Halbsatz klärt die Sache.
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Und zum Thema AGB...wozu die Preisliste natürlich gehört...nur so viel...solche Ausführungen wie: "Der Wechsel in einen höher-
wertigen Tarif ist jederzeit möglich, ansonsten besteht nach Ablauf von sechs Monaten die Möglichkeit zum Tarifwechsel" ist eine allgemeine und nicht konkret einschränkende Formulierung in den AGB...also deshalb wird hier noch mit Fußnoten gearbeitet um dies eindeutig ein- bzw. abzugrenzen, denn diese Klauseln müssen auch theoretisch vor Gericht standhalten...und welcher Richter kann denn sagen welcher Tarif für ihn als höherwertig anzusehen ist
Na, als höherwertig ist zumindest einmal ein teurerer (und nicht billigerer) Tarif anzusehen. Das sollte unstreitig sein.
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Original geschrieben von DL10
also ich hab mir die wechselseite auch mal angesehen und bin der meinung, dass ein Wechsel durchgeführt werden muß.
Muß? Aufgrund einer Seite, die nicht einmal Vertragsgrundlage ist? In der Preisliste 11/2007 ist die Sache eindeutig und diese gehört auch zum Vertragswerk.
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T-mobile schreibt, dass ein wechsel in einen höherwertigen tarif sofort möglich ist. Da der Kunde nicht wissen kann was T-mobile als höherwertigen tarif ansieht gibt es diese fußnote.
Stimmt. T-Mobile könnte ja den Basix für 9,95 EUR als höherwertiger ansehen als irgendwelche anderen deutlich teureren Tarife. Na klar.
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da nun auch keine Fußnote beim MyFaves drann steht, kann man also auch wechseln, dass das sicherlich so nicht gewollt war ist uns hier zwar klar, aber dem Normalverbraucher nicht. Somit bleibt T-Mobile eigentlich nur die Möglichkeit den tarif umzustellen.
Auch dem Normalverbraucher ist dies klar. Denn der kennt die Preisliste und nicht irgendeine Unter-Webseite, auf der ein Tippfehler ist.
Nicht falsch verstehen: Ich habe kein Problem damit, wenn oder dass T-Mobile Verträge umstellt. Aber ein Anspruch darauf besteht aufgrund diesem Versehen unter Garantie nicht. Wenn dies in der Preisliste auch stehen würde, dann ja, aber so nicht.