ZitatOriginal geschrieben von Barton-Fink
Gibt es als Alternative andere Router oder Dsl-Modems und dafür mehr Auzahlung?
--> http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=318302
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ZitatOriginal geschrieben von Barton-Fink
Gibt es als Alternative andere Router oder Dsl-Modems und dafür mehr Auzahlung?
--> http://www.telefon-treff.de/showthread.php?threadid=318302
ZitatOriginal geschrieben von DietmarTheBiker
Abgesehen von dem Fehlen eines Benachrichtigungssystemes bei Unterlageneingang kann ich nur erneut wieder sagen - Top und vielen Dank!
Was bei den nächsten Aktionen ja wie gesagt keine Rolle mehr spielen wird, da der Shop (inkl. Statusmeldungen) demnächst starten wird.
ZitatOriginal geschrieben von rainbow
Was ist bei Millionenchance günstiger?
Tipp24 Komplettschein ohne "Super 6" und ohne "Spiel 77" kostet 9,50 Euro.
Bei Millionenchance bezahlst Du 10,20 Euro.
Ich spiele bei Tipp24.
Oha, ich habe offenbar unbewusst und mehrfach Äpfel (Schein nackt) mit Birnen (Schein inkl. Super 6 und Spiel77) verglichen.
Aber wie ist das trotzdem mit der Sicherheit? Wird der Schein da mit meinen Daten abgegeben? Oder mit dem Namen des jeweiligen Anbieters und der gibt den Gewinn dann intern weiter (und ich hätte bspw. das Insolvenzrisiko)?
Siemensanier
In BaWü leider nicht. Aber werde mir das mal in anderen Gegenden anschauen.
Extra in eine Lottoannahmestelle im echten Leben zu gehen, ist mir zu mühsam. Und direkt daran vorbei komme ich nie an einer. Also spielen über Internet. Früher war das eigentlich kein Problem, Lotto selbst hat dies veranstaltet und somit war es seriös. Inzwischen darf Lotto dies aber nicht mehr. Also musste ein anderer Anbieter her.
Welcher Internet-Anbieter ist eurer Meinung nach denn günstig und seriös? Wie ist das denn mit der Sicherheit im Falle eines Falles überhaupt? Reicht mir da eine popelige E-Mail-Bestätigung?
Spiele derzeit (alle paar Monate mal) bei Tipp24, wohl einem der größten Anbieter diesbezüglich. Allerdings scheint bspw. Millionenchance.de noch einmal deutlich günstiger zu sein, aber wie sieht es mit der Seriosität aus?
ZitatOriginal geschrieben von vodafrank
Allerdings: VON MyFaves in einen anderen Tarif gibt es keine Wartezeit und es kostet auch nix.
Das steht allerdings in der Preisliste anders. Gibt es diese Aussage "schwarz auf weiß" irgendwo?
Situationsgerechte Werbung. ![]()
Irgendwie missverstehen wir uns in der Tat glaube ich.
Evtl. wird es durch deine folgende ausführliche Begründung inklusive Paragraphen klar.
ZitatOriginal geschrieben von lion399
Das würde das Forum sprengen, wenn ich die AGB's der Netzbetreiber nach den §§ 305 ff. BGB zerlegen würde und würde zudem jeden hier langweilen.
Wozu existiert dann dieser Thread hier? Aus genau diesem Grund.
Also nur keine Scheu.
Trau dich.
ZitatAber ich muss Dich dennoch korrigieren, dass der oben genannte Absatz zwar viel zu unausführlich, aber dennoch bei weitem kein Unfug ist.
Ok, lass es mich so formulieren: Aldi und Lidl hätten die selben Preise für ihre diversen Produkte. Die Kunden können beide nutzen und haben dafür einen Nutzungsvertrag zu eben diesen Preisen geschlossen. Nun wird bei Lidl der Preis erhöht. Bei Aldi nicht. Lidl sagt nun, wählt doch Aldi, der Preis ist ja gleich, was wollt ihr denn? Die Lidl-Kunden wollen einfach Lidl und nicht Aldi. Und wenn das Produkt noch so gleich ist. Erstens gibt es nicht in beiden alle Produkte parallel, zweitens haben sie andere Kassiererinnen, anderes Design, der Umgang ist anders, ... Sie wollen einfach nicht Aldi.
Auch nicht juristisch komplett korrekt, aber ich denke, du verstehst, was ich sagen will. Nämlich dass ein Wahlrecht Unsinn ist. Wer die Telekom-Auskunft will (aus welchem Grund auch immer), der will nun nicht plötzlich die Telegate-Auskunft. Denn Unterschiede gibt es. Es ist nicht das Selbe. Weder (zwingend) im Ergebnis noch im Ablauf.
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Oh ohh.. da wird das Eis aber ganz schön dünn.. ich höre es schon krachen
Lass es krachen. Subjektive Wertung, du weißt?
Es wurde im entsprechenden Thread zur Genüge durchgekaut, ob diese Urteile so sind wie sie sind, oder nicht. Lassen wir das an dieser Stelle.
Wer andere mit "juristischem Halbwissen" beschimpft, sollte dann auch korrekt darstellen. Also tu dir keinen Zwang an, her mit §§. ![]()
Was aber nichts daran ändert, dass der oben zitierte Absatz schlichtweg Unfug ist. ![]()
ZitatOriginal geschrieben von stefanniehaus
Es ist schon ein großer Unterschied, ob der Netzbetreiber eine Preiserhöhung selbst zu verantworten hat oder nur eine Preiserhöhung weiter gibt. Bei o2 war es ja eine Erhöhung auf breiter Masse.
Dann nimm 1&1. Hier wurde der 01805-Preis nur auf 14 Cent erhöht, wie bei allen anderen VoIP- und Festnetz-Anbietern auch. Die Erhöhung kam durch die Bundesnetzbehörde (oder wen auch immer), jedenfalls nicht durch den einzelnen Anbieter. Trotzdem haben alle (bis auf 1&1, darum ja auch dann die Klagen ;)) brav auf das bestehende außerordentliche Kündigungsrecht hingewiesen.
ZitatOriginal geschrieben von ChickenHawk
BGH Urteil aus 2005, müsste das AZ noch mal raussuchen. Tenor war das ein Vertragsverhältnis bei der Nutzung von Sonderrufnummern bei denen der Anbieter das Geld kassiert zwischen Anbieter und Anrufenden zu Stande kommt und der Netzanbieter da nicht mit im Boot ist.
Ja, ich erinnere mich dunkel. Kann es im Moment aber nicht genau einordnen. Müsste man mal lesen.
ZitatDer Unterschied zu der 0180-Geschichte (die ja imho auch noch nicht rechtlich abschließend geklärt ist sonder bisher nur ein paar Urteile auf AG Ebene hat bei der es mal so mal so ausgegangen ist) ist, dass dort O2 unabhängig von den Kosten die der Anbieter für seinen Dienst nimmt (es gibt ja auch 0180 Nummer die aus dem Festnetz für 3,9 ct angeboten werden) die Verbindungspreise pauschal erhöht hat.
Nicht abschließend geklärt im Sinne von "nur AG haben entschieden", ja. Aber die Tendenz ist dort eindeutig. Zumindest wenn man die Münchner Fake-Urteile weglässt, bei denen die Kläger entweder unter Drogen standen, von der Gegenseite gekauft waren oder sonst irgendwelche größeren Probleme hatten (wieso strenge ich eine Klage an und liefere dann keine Begründung o.ä.?). Viel mehr kann eine Sache gar nicht stinken.
Aber darüber wurde im entsprechenden Thread ja lang und breit diskutiert.
Außerdem dann eben mal von o2 abgesehen, nehmen wir 1&1. Die 01805 wurde von 12 auf 14 Cent erhöht. Nicht auf Bestreben von 1&1 (oder den anderen Anbietern). Es kostet überall so viel. Dennoch bestand ein Kündigungsrecht.
ZitatOriginal geschrieben von lion399
Bei den 0180er Nummern bestand damals auch keine Wahlmöglichkeit. Wenn bestimmte Dienste nur über eine 0180er Nummer zu erreichen sind, dann hat man nicht die Wahl, das gleiche Produkt zum gleichen Preis, wie vor der Preiserhöhung zu erhalten. Das bedeutet, dass der Preis für die Telefonauskunft allgemein nicht teurer geworden ist, sondern nur der eines Anbieters, nämlich der Telekom.
Und du redest von juristischem Halbwissen? Vorsicht, mein Lieber! Diese Argumentation hier ist etwas, wofür "juristisches Halbwissen" noch schmeichelnd wäre. :eek: Sorry.