Nicht das rote. Ist aber auch egal.
Beiträge von bambi05
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Wieso wieder? Das gibts seit einer Woche für den Preis. Stand auch hier und in anderen Threads schon ein paar mal.

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Original geschrieben von heronimo
Ich glaube das wird wieder interessant :mad: .Bis dahin ist es noch ein weiter Weg. Da müsste E-Plus die Erhöhung erst noch verschweigen, sie dann als Nebenleistung abkanzeln, dann sich tot stellen, dann...

Nein, ernsthaft. Es bleibt jetzt erst einmal abzuwarten, ob E-Plus auf der Erhöhung besteht, oder ob diese nach einem Widerspruch zurückgenommen wird.
ZitatOriginal geschrieben von corrado
Desweiteren: MNP Export in diesem Fall unmöglich?Das würde mich auch interessieren. Da ist man sich ja irgendwie nicht einig. Die einen sagen, die Regularien sagen nein, die anderen sagen, wenn die Kündigung ordnungsgemäß bestätigt wird, ist es kein Problem... nur was gilt?
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Original geschrieben von the_hunny
bis oktober kostete der wechsel 25€ gebühr in den basix, oder nich?Nö, siehe http://www.telefon-treff.de/sh…ad.php?s=&threadid=315864, Seite 58.
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[small]hat sich erledigt[/small]
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Original geschrieben von galahad13
Die wollen da nur Informationen zur Erhöhung geben. Aber evtl. läßt sich Dank der O2 Urteile wirklich juristisch was machen.Naja "dank o2" jetzt nicht unbedingt.
Ist eben so, wie bei jeder Preiserhöhung. Entweder man akzeptiert es. Oder man widerspricht der Erhöhung unter Fristsetzung. Antwortet der Vertragspartner mit "Abgelehnt, wir erhöhen trotzdem" oder antwortet er innerhalb der Frist nicht, dann berechtigt dies zur außerordentlichen Kündigung.Nun wird die Zeit zeigen, was E-Plus macht.
o2 hat ja je nach Lust und Laune "Abgelehnt..." oder Nicht-Antworten gewählt, in Verbindung mit Nicht-Information, so dass die Kündigung auch nach Monaten immer noch möglich ist.Was ich mich aber frage: Was wollen die mit http://www.eplus.de/sondernummern? Da ist ja nur die Auflistung noch, eine Kontaktmöglichkeit gibt es da nicht. Ich werde mal eine E-Mail verfassen. Mal sehen, was E-Plus dazu meint.
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Das hat meiner Ansicht nach nichts mit R50 Student zu tun, eher mit Punkt 1.2 der AGB.
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Original geschrieben von Tacky
Machen Sie am besten Termine mit mehreren Händlern im grenznahen Raum und versuchen Sie, die erforderlichen Fremdsprachenkenntnisse zu klären (Französisch paßt meist, bei ernsthaft geäußerter Kaufabsicht finden sich beim Händler auch häufig andere Sprachen).Was spricht dagegen, sich Händler aus Südtirol auszusuchen? Dort dürfte es schwer werden, einen zu finden, der nicht (wenigstens halbwegs) deutsch kann.
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Original geschrieben von raix
Man steigt doch immer hoch in eine Verhandlung ein, damit man sich runterhandeln lassen kann aber trotzdem sein Ziel bekommt.Nur: Man sollte realistisch einsteigen, sonst gibt's einen Tritt in den Arsch und es hat sich. 30% sind nicht realistisch, nicht einmal annähernd.
Wenn ich in einen Handyladen gehe, unverschämt auftrete und ein freies N95 für 200 EUR will, dann fliege ich in hohem Bogen raus und kann mich da nie wieder blicken lassen.
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Original geschrieben von pryde
Wenn man nun den juristischen Weg einschlägt und HVS "killen" will,
dann geht das leider nur über den Händler.Händler verklagen, der verklagt daraufhin HVS. Anders gehts nicht!
Da wird vermutlich ein Bruch sein. Warum sollte der HVS verklagen können? Ich wüsste nicht, dass HVS seinen Händlern garantiert, bis Zeitpunkt x oder insgesamt Zahl x pro Aktion an Verträgen vom Händler anzunehmen. Es wird schlichtweg so sein, dass der Händler Verträge "verkauft" und im Zeitraum zwischen Verkauf und Eintreffen der Unterlagen bei HVS hat letzteres die Aktion beendet. Pech für den Händler.
Interessant ist übrigens auch noch DAS (§ 1 des Vermittlervertrages).

