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Original geschrieben von tribun72
also soweit ich weiß, besteht auf jeden Fall ein Sonderkündigungsrecht, mann sollte aber einen Rechtsanwalt beauftragen, weil alleine gegen O2 = keine Chance.
Es rechnet sich auch nur aus wenn mann eine Rechtschutzversicherung hat, ansonsten nicht, weil die Anwaltskosten weit aus höher sind als wie die 24 monatige Grundgebühr bei O2 !!!
Wieso hat man alleine keine Chance? Na gut, wenn man natürlich nach dem ersten etwas böseren Schreiben oder der "Ablehnung" der Kündigung einknickt, dann ist das alleine tatsächlich nichts.
Aber ansonsten bleibt's ganz einfach: Widerruf, wird Widerruf ignoriert oder abgeleht außerordentliche Kündigung, Einzugsermächtigung gleichzeitig entziehen und neue Forderungen nach dem Kündigungsdatum rigoros zurückbuchen lassen (alle Schreiben per Einschreiben!), Mahnungen ignorieren, gerichtlichem Mahnbescheid widersprechen. Nur bei einer dann evtl. folgenden Klage kann ein Anwalt nicht schaden, aber bei einer erfolgreichen Klage zahlt ja 02 die Anwaltskosten.
Mehr macht ein Anwalt auch nicht. Und bis zum letzten Punkt wird man es in München, wenn man realistisch ist, nicht kommen lassen.
Und auch das anwaltliche Briefpapier beeindruckt große Firmen inzwischen längst nicht mehr so toll.
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Das Problem wäre eigentlich nicht die Sonderkündigung sondern eher das mann im nachhinein gar keinen Vertrag(z.B. genion card s) mehr mit O2 abschließen könnte.
Na dabei wird einem auch ein Anwalt nicht helfen können. Entweder 02 mag Dich auch noch danach oder eben nicht mehr. Es gilt Privatautonomie, man kann Verträge abschließen mit wem man will. Oder auch nicht.
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Original geschrieben von Braindead
Warum ist die Bildzeitung eigentlich so hinterher die Leute zur Anmeldung zu motivieren... wird doch selbst schon wie eine Werbeanzeige geschaltet. Kann mir keiner Erzählen das die einen großen Artikel nur dafür Opfern weil ihnen die Gesundheit der Leser so am Herzen liegt.
Bspw. http://www.bildblog.de/?p=2020 
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Kann es sein, dass die Vorhersage der Wettermenschen an sich schon etwas ungenau war? Dort war ja immer die Rede von im Norden tobt der Sturm und danach dann im Südosten. Von Westen, Süden usw. war da ja nie groß die Rede.
Ich wohne im Südwesten und kann mir nicht vorstellen, dass es im Norden noch deutlich schlimmer war. Hier ging ordentlich die Post ab, volle Mülltonnen hat es umgeweht, unzählige Ziegel fehlen, ganze Straßen wurden wegen Baumbruch gesperrt, LKWs wurden umgeweht... vom Norden dagegen höre ich da eher weniger. In Hamburg stand heute nacht ein Reporter da und war irgendwie beleidigt, weil es nur ein laues Lüftchen gab, so auch die Berichte mancher Forenuser aus Hamburg.
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Muss 02 Zugang zu den Festnetznummern anbieten? Nö, müssen sie grundsätzlich erstmal nicht. Tun sie das trotzdem freiwillig und vereinbaren dies so mit dem Kunden (bspw. per Preisliste o.ä.), dann ist das Vertragsbestandteil und sie müssen sich dran halten und müssen dann den Zugang wirklich anbieten.
[small]P.S.: Ist evtl. ein schlechtes Beispiel. Ich weiß nicht genau, wie die Vorgaben der Bundesnetzagentur usw. bezüglich der Zugangsbereitstellung aussehen. Evtl. müssen sie Festnetzzugang anbieten. Aber das Prinzip ist bei jeder Leistung das Gleiche.[/small]
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Also die aktuelle C-Klasse (W203) finde ich einfach nur hässlich und unansehnlich. Irgendwie zusammengestaucht.
Die neue C-Klasse sieht aber absolut top aus. Wenn das nicht derzeit noch über meinem Budget liegen würde, dann würde ich sie mir holen und damit dem 3er BMW sowieso und auch dem A4 vorziehen.
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Original geschrieben von delvos
@ buesing:
Ich wollte Dir gerade eine PN zukommen lassen, in der ich Dir einen Link nennen wollte, wie Du Klarmobil kostenlos mit 10,- Startguthaben bekommen kannst.
Aber Dein "Postfach" bei Telefon-Treff ist voll. Lösche mal die alten Nachrichten.
Wenn es eine offizielle Aktion ist, kannst Du die auch hier posten.
Wenn es nur so eine scheiß Ref-Link-Sache ist, dann musst Du natürlich schon PN nutzen. Wobei Ref-Links hier im Grunde nicht gern gesehen sind.
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Hauptbestandteil, Nebenbestandteil... scheiß drauf. Vertrag ist Vertrag.
Und die Rechtslage hier ist eindeutig. Sieht im Grunde jeder Jurist so. Bis auf die 02-Hausjuristen. 
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Trailer gibts schon seit Sonntag.
Und ich finde schon, dass sie komplett anders klingt. Nicht unbedingt schlecht, aber anders auf jeden Fall. Viel näher am Original. Wobei mir die "alte" Stimme lieber wäre als eine originalere.
Aber man muss mal abwarten, wie das so wird.
P.S.: Trailer gibts auch unter http://youtube.com/watch?v=VdG2nabCmo8
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Original geschrieben von booner
Das Vorgehen der Kette sei bei einer Gesamtwürdigung der Umstände und Zusammenschau verschiedener Gesichtspunkte wie
- Anzahl der eingegangenen Anträge
- Alternativadressierung der Anträge an verschiedene Kammern
- Höhe der Streitwerte
- Textbausteinartiger Aufbau der Antragsschriften
- Wortgleichheit der Anträge über weite Strecken
- der Tatsache, dass die Antragstellerin in mehreren Fällen noch vor Ende des einstw. Vefügungsverfahrens das Hauptsacheverfahren eingeleitet hat
als rechtsmißbräuchlich einzustufen, da das Gebührenerzielungsinteresse dominiere. Auch die Tatsache, dass auf Seiten der Media-Saturn Holding mehrer rechtlich selbständige Märkte als Antragsteller auftreten, ändere nichts an dieser Einschätzung. Vielmehr spreche diese "Taktik" eher für die Mißbrauchsabsicht, da alle Abmahnungen zentral von der selben Kanzlei aus versandt würden, und die Verwendung verschiedener Antragsstellerinnen erkennbar dazu diene, mit rein formalistischen Mitteln dem Vorwurf der Rechtsmissbräuchlichkeit entgegenzuwirken.
So sieht es die 33. Zivilkammer des LG München I. Die Kammern für Handelssachen am LG München I dagegen halten die Abmahntätigkeit nicht für rechtsmißbräuchlich, da aufgrund der Größe und Umsatzstärke der Antragsstellerin(nen) die vorliegende Abmahntätigkeit von völlig untergeordneter Bedeutung sei.
Alles anzeigen
Das OLG München (Beschluss vom 20.12.2006 - Az.: 29 W 2903/06) sieht die Sache nun wieder anders und verneint einen Missbrauch.
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Original geschrieben von Zipracer63
mal ne frage, angenommen man hockt in der kneipe, viele leute am tisch... es geht ums bezahlen, manche zahlen, stehen auf und gehen. der letzte der abkassiert wird und am end am tisch hockt kriegt von der bedienung gesagt das noch getränke offen stehen auf der Rechnung (die den anderen leuten sind die schon weg sind)
Wie ist das dann zu handhaben? muss der letzte alles zahlen oder kann der einfach sagen, selbst schuld ich geh und zahl nur meins????
dnake
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Original geschrieben von FraDi
@Zipracer: woher soll denn die Bedienung wissen wer was getrunken hat ? Also da wird wohl der Rest am letzten hängenbleiben und der muss sich dann eben mit den anderen einig werden...
Deren Problem. Falsch!
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Original geschrieben von AdministratorDr
Dann hat der letzte die A-Karte gezogen.
Falsch!
@zipracer
Die letzte Alternative ist die richtige. Nämlich "kann der einfach sagen, selbst schuld ich geh und zahl nur meins". Er muss das zahlen, was er verursacht/konsumiert hat. Nicht mehr und nicht weniger. Wenn sich die Bedienung die Sache (wie eigentlich immer) erleichtert und alle Bestellungen einer Gruppe auf eine Liste schreibt, dann ist das deren Problem. Das "Zusammenschreiben" ist natürlich eine Vereinfachung für sie und somit hat sie weniger Arbeit damit und muss nicht schreiben Person A hat das, Person B das.... Im Problemfall (= sie weiß nicht mehr, wer was hatte bzw. wer das überzählige hatte) kommt eben sie (bzw. der Wirt) für den Schaden auf.
Sehr zu empfehlen sind übrigens die Bücher "(Neues) Lexikon der Rechtsirrtümer" von Ralf Höcker". Dort wird dieser und viele viele andere Fälle des Alltags besprochen. Ist für juristische Laien verständlich. Die Bücher sind für unter 10 EUR zu haben und lohnen sich.