Beiträge von bambi05

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    Original geschrieben von prodr
    O2 Mitarbeiter sind halt auch nur Menschen,und Menschen machen halt auch mal einen Fehler.

    Nur dass dieser Fehler eben wohl als Straftat zu werten ist. ;)


    Zitat

    Und mit veruntreuen hat das wirklich nichts zu tun. :flop:

    Stimmt. Dafür könnte - oder sollte - man über eine Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses (§§ 206 Absatz 1, Absatz 5 Satz 2 StGB i.V.m. § 88 TKG) nachdenken. Oder den Staatsanwalt darüber nachdenken lassen.



    Dass o2 in dieser Hinsicht aber wirklich stümperhaft vorgeht, durfte ich auch schon feststellen. Ist also kein Einzelfall. Auf eine Kündigung hin erhielt ein mir Bekannter statt einer Kündigungsbestätigung eine Ablehnung einer außerordentlichen Kündigung aufgrund Roaming-Deaktivierung. Das Ganze schön versehen mit einer ihm nicht bekannten Nummer. Es wurden also die beiden Antwortbriefe vertauscht, inklusive der dazugehörigen Mobilfunknummern. Außer der Nummer enthielt der Brief "leider" keine relevanten Daten, so dass er ein weiteres Vorgehen nicht für notwendig erachtete.

    Und nun? Aus Abs. 2 ergibt sich ja nun kein gesetzlicher Anspruch des VK auf Meldung des K, dass er etwas erhalten hat. Der K sollte dies natürlich (aus moralischer Sicht) melden, er muss es aber (aus juristischer Sicht) nicht.


    Natürlich ergibt sich aus Abs. 2 der gesetzliche Anspruch des VK auf Herausgabe der Ware durch den K. Aber mehr auch nicht.

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    Original geschrieben von Fishboneman
    ziehe es mir bei amazon, auch wenn das schwarze e51 zum beispiel verfügbar und doch ziemlich teuer ist...
    beim silbernen, wäre wenigstens die verfügbarkeit absehbar, beim rosanen gar keine angabe... mh...

    Und wieder einmal dem sch$§% Amazon-Marketplace verfallen.


    Amazon hat derzeit keine E51 lieferbar, egal in welcher Farbe. Das sind nur Dritthändler, die das für teures Geld verscherbeln (und die Lieferzeit dann auch nicht sicher ist).

    Sehe ich nicht so. Ich finde die Wahl toll. :top: Ein Supersportwagen wäre zwar auch toll gewesen, aber der Mustang ist sicherlich ein würdiger Nachfolger des Pontiac TransAm (dessen neue Modelle einfach nur lahm aussehen). Der Mustang passt zum Profil viel besser als ein Koenigsegg.

    Sie haben "Ware x und Gutschein 20EUR" bestellt. OTTO lehnt dieses Angebot dann ab und nimmt es nicht an. Danach liefert OTTO dann einfach "Ware x" aus.


    Das ist so nicht bestellt und stellt damit nur ein Angebot bzw. eine Unbestellte Leistung gem. § 241a BGB dar, das der Empfänger eben annimmt (Annahme der Ware durch Unterschrift bei der Post/Hermes reicht nicht) oder ablehnt.


    edit: § 434 III BGB kommt meiner Ansicht nach nicht in Betracht, da es sich bei dem Gutschein um einen Preisrabatt und nicht um eine Sache im eigentlichen Sinne handelt.