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Original geschrieben von sk8ergirl
Aber nachgetragen oder einen riesen Hehl darausgemacht wird bei keinem.
Naja, es gibt wohl auch kaum einen, der sich dabei so arschlochhaft und selbstgefällig gegeben hat bzw. gibt wie der. Auch die Hoeness-Nummer war unter aller Sau von Daum.
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Original geschrieben von ecolo
Daum ist unbestritten einer der besten Trainer die es zur Zeit gibt und es ist gut so, das er wieder beim FC ist.
Ich bestreite dies. Und nun? Nun ist das nicht mehr unbestritten. 
Jau, das ist gut so. In der zweiten Liga ist der Kokser gut aufgehoben.
Solange er da auch schön bleibt, gibt es nix dagegen einzuwenden.
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Original geschrieben von AdministratorDr
Wieso das Leben unnötig verkomplizieren? Solche Korrintenkacker hab ich ja gern, die gleich bei jedem Pups mit ihren Rechte kommen, aber denen selbst jegliche Pflicht abgeht. (nicht pesönlich zu nehmen). Deine Aussage ist nur stellvertretend für genauso ein Klientel und da geht mir die Hotschnur hoch. Wieso nicht einfach mal kompromissbereit sein und nicht gleich immer die Keule schwingen?
"Korinthenkackerei" wäre es evtl., wenn er an diesem Tag zu Hause wäre und nur aus Prinzip den Termin ablehnen würde. Aber doch nicht, wenn er keine Zeit hat und sich auf Anweisung des VM Zeit beschaffen soll. 
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Original geschrieben von Jochen
einen gebrauchten 575 Maranello vor einem Ford/ Volvo/ Aston Martin- Händler. Ja, vor dem Händler, also quasi am Straßenrand. Ich habe in D noch keinen Händler gesehen, der einen gebrauchten Ferrari nicht innen untergebracht hätte, auch wenn gebraucht.
autosalon-singen.de, jetzt kennst Du einen, den Du mal besichtigen kannst.
Aber ich verstehe Deine Aussage... in der Schweiz ist eben alles ein bisschen "besser" und somit sind dort hochwertige Autos nicht soo hochwertig wie sonstwo. 
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Original geschrieben von dominiks
Ok, nur besteht nicht etwa die Gefahr, dass der Provider eine kostenpflichtige Mahnung schickt, ich dieser Mahnung widerspreche oder gar nichts unternehme und nach einiger Zeit sich ein Inkassobüro bei mir meldet? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Provider oder Inkassobüro einen negativen Eintrag bei den Wirtschaftsauskunftunternehmen im Mobilfunkbereich speziell oder gar letztendlich bei der Schufa allgemein veranlasst?
Rein theoretisch besteht die Gefahr immer. Einträge werden aber erst nach der Titulierung (Nichtwiderspruch eines gerichtlichen Mahnbescheides oder erfolgreiche Klage vor Gericht) einer Forderung eingetragen. Zumindest gilt das für die Schufa.
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Ein Anwalt wird sich ja wohl nicht um 15 bis 20EUR vor Gericht für mich streiten, oder?
Wieso nicht? Zumal er evtl. auch eine negative Feststellungsklage vorlegen könnte.
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Aha, wieder was gelernt. Danke für den konkreten Hinweis. Ist wohl Punkt a) gemeint?
Ja klar, ist's. Hatte ich vergessen zu schreiben.
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Gibt's dafür auch eine seriöse Quelle? Die Worte "Bild" und "Quelle" schließen sich irgendwie aus.
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Ist nicht Dein Ernst oder?
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Original geschrieben von G-Ultimate
Vielleicht hilft es ja, wenn du sagst, er hätte nen Zettel dran gemacht aber den hast du erst später auf dem Boden entdeckt (weil runtergefallen). Oder du sagst, dass du im Briefkasten nen Zettel hattest.
Darüberhinaus ist es sicherlich auch sinnvoll, wenn er schnellstmöglich Selbstanzeige erstattet und sagt, dass er nen Zettel dran gemacht hat (oder in den Briefkasten geworfen hat). Dann entgeht er (soweit ich weiß) einem Fahrverbot.
Soweit ich weiß, liegst Du falsch. Einen Zettel, egal ob im Briefkasten, im Türschlitz oder im Auspuffrohr zu hinterlassen und sich dann zu verpissen, ist trotzdem unterlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bumsti.
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Original geschrieben von G-Ultimate
PS: Ich bin kein Fachmann - Ist nur eine Empfehlung
Du... das merkt man. 
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Original geschrieben von andi2511
Ist Sachbeschädigung nicht ein relatives Antragsdelikt? Dann könnte man den Strafantrag zurückziehen und ob bei dem kleinen Schaden und der persönlichen Verknüpfung ein öffentliches Interesse an einer Strafverfolgung besteht, wage ich ja mal zu bezweifeln.
Schon... allerdings glaube ich kaum, dass man hier von Sachbeschädigung ausgeht. Aber ich kenne die hinterlassenen Spuren nicht.
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Wo liegt denn das Problem? Zurückbuchen lassen und gut ist. Freiwillig kommt das zuviel abgebuchte Geld i.d.R. nicht wieder zurück... wenn man sich ein ruhiges Gewissen verschaffen will, kann man ja noch eine kurze E-Mail mit Verweis auf § 309 Nr. 9 BGB verschicken.
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Original geschrieben von Cyber-Shadow
So sieht es übrigens in Baden-Württemberg aus:
http://mwk.baden-wuerttemberg.de/studiengebuehren/#c1395
War da nicht ursprünglich bei den Ausnahmen auch noch die Diplomarbeit dabei? Also wenn man in einem Semester nur noch die Diplomarbeit schreibt, entfällt die Gebührenpflicht...?!