Beiträge von bambi05

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    Original geschrieben von Andreas Böhm
    Natürlich ist es wichtig, Stellung zu beziehen. Nur sind doch mittlerweile die Gegendemonstranten die, die mehr Ärger machen (und mit denen sich die Polizei intensiver beschäftigen muss) als der braune Mob.

    Das ist Fakt. Diesen Satz sollten sich die ganzen Schreihälse mal sehr intensiv durchlesen. :rolleyes: Toll diese linken Steinewerfer, sind alles Pazifisten.

    Es ist nicht unbedingt schön, wenn man um 20:06 hier ins Forum kommt und liest "bis ca. 20:10 Wartungsarbeiten...". Aber ok, damit lässt sich leben.


    Aber es ist noch viel beschissener, wenn man kurz darauf wieder ins Forum kommt und " Dein letzter Besuch war: 13.11.2006 20:06." liest und alle Beiträge als gelesen markiert sind. :mad:


    Wirklich toll. :rolleyes:

    Zitat

    Original geschrieben von alpha
    War selbst schon nahe dran, Radwegzuparkern aus >1!< Reifen die Luft rauszulassen - das allerdings interpretieren hierzulande Gerichte als Sachbeschädigung...

    Wo ist "hierzulande"? Jedenfalls nicht DE, oder? Denn hier interpretieren Gerichte das keineswegs als Sachbeschädigung. Obwohl es IMHO durchaus strittig ist.


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    Original geschrieben von Elke2002
    Zur Sache: Gilt in Parkhäusern nicht die Straßenverkehrsordnung (wie auf Parkplätzen)?

    Wenn's kein öffentlicher Platz ist, wieso sollte? Auf Firmenparkplätzen o.ä. gilt die StVO auch nicht unbedingt.


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    Original geschrieben von DUSA-2772
    Vor allem Anwälte und Rechtsverdreher sind da ganz kreativ, wenn sie in nem Auto eine hübsche Maid gesehen haben, die sie unbedingt mal kennenlernen wollen ;) :D

    Wo liegt denn der Unterschied zwischen Anwalt und Rechtsverdreher?

    Re: Seperate &quot;Rechtsauskunft Versicherung&quot; sinnvoll?


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    Original geschrieben von SiemensmasterXXX
    Für diesen Fall bietet die D.A.S nun eine telefonische Rechtsauskunft, die monatlich knappe 5 Euro kostet.
    Dafür kann ich so oft ich möchte dort anrufen und mir von einem Fachanwalt eine erste Meinung (und nicht mehr) einholen.

    Klingt logisch... is aber nich so. :D


    Nach dem zweiten Anruf in einem Jahr fliegst Du (mit einer Wahrscheinlichkeit von 99%) in hohem Bogen raus. (§ 7 II DAS RAB) Das handhabt aber bspw. die ARAG sehr ähnlich.


    Die beiden Firmen sind so eine Art VictorVox des Rechtsschutzes. Oder liege ich falsch booner? ;)


    Übrigens: Das Wort seperat gibt's im Deutschen nicht. Nur separat.

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    Original geschrieben von booner
    Wenn der Verkäufer diesen Satz für eine mehrmalige Verwendung konzipiert hat, mithin AGB vorliegen, ist der Haftungsausschluss unwirksam.

    Ganz dumm gefragt: Müsste er also bei jeder neuen Auktion einen anderen Satz hinschreiben? Privat, gewerblich hin oder her... aber selbst ein eindeutig Privater verkauft in seinem eBay-Leben mehr als einen Artikel. Und ich glaube nicht, dass da einer hingeht und seinen Satz jedes Mal ändert. Der Satz ist immer der Gleiche.