Beiträge von bambi05

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    Original geschrieben von MaDMaNiaC
    Ehrlich gesagt sehe ich persönlich keinen Grund, der vb3 notwendig macht. Warum nicht einfach bei diesem System bleiben?

    Mich kotzt's eben ehrlich gesagt an, mich in dieses Forum einzuloggen und dann schnell schnell alle neuen Beiträge aufrufen zu müssen, damit nicht 15min vergehen oder ich mich sonstwie auslogge und alles als gelesen markiert ist, obwohl ich es nicht gelesen habe. :mad:


    Und mit vb3 soll das ja offenbar Vergangenheit sein.

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    Original geschrieben von Blondinenfreund
    Die China Aktion wurde wg. grossen Erfolgs noch mal verlängert

    Richtig. Was habe ich gelacht, als ich diese Aufkleber gesehen habe. :D


    Das ist AFAIR die erste Aktion, die werbewirksam per Aufkleber verlängert werden muss. Bei anderen Aktionen, die nachweislich gut liefen, gab es nie solche Aufkleber.


    Ergo: Die Aktion läuft sowas von beschissen, dass man schon zu solchen "Psycho"-Mitteln ("boooah das ist so begehrt, das will ich auch") greifen muss.

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    Original geschrieben von lm76
    Da es keine eindeutige gesetzliche Regelung gibt, ist dies Auslegung der Gerichte.

    Naja, die gesetzliche Regelung ist eigentlich eindeutig.


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    Diese gehen sogar zum Teil über die angegeben 3 Tage hinaus. Während ein Discounter sortimentsfremde Aktionsware mindestens drei Tage auf Lager haben muss (Urteil des OLG Düsseldorf v. 5.3.2002, Az: 20 U 130/01), kann die Prospektwerbung im Bereich der Unterhaltungselektronik selbst dann irreführend sein, wenn die dort angepriesenen Computer nach einer Woche ausverkauft sind (BGH-Urteil v. 4.2.1999, Az: I ZR 71/97).

    Die Urteile sind ja schon ein bisschen älter. Ich gehe nicht davon aus, dass BGH und Co. diese Urteile heute wieder so fällen würden.


    Übrigens können im Einzelfall auch weit weniger als 2 Tage ausreichend sein, bspw. 1-2 Std. Hätte Lidl letztes Jahr bei der Bahnfahrkartenaktion nicht (dummerweise) explizit mit "von 19. bis 28. Mai 2005 verfügbar" geworben, wäre es nicht abmahnbar gewesen, dass teilweise schon nach 30min und bundesweit nach 2 Std. von den 1.000.000 Fahrkarten keine mehr übrig waren. Die Menge war hier so ausreichend geplant, dass das für ein Nichtverschulden gereicht hätte.


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    Ich denke wir stimmen aber überein, daß wenige Stunden absolut unzureichend sind. ;)

    Richtig. Bzw. jein. Kommt ja auf den Einzelfall darauf an. Und da ich die absolute Menge der Notebooks nicht kenne, vermag ich das nicht zu beurteilen. Aber tendenziell würde ich hier schon "ja" sagen.


    Hach das Wettbewerbsrecht ist schon was Tolles. :D Aber das wäre hier dann OT.


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    Original geschrieben von maximumhandy
    @ bambi05 und lm76


    http://www.studkom.de/uwg/05.shtml

    Ja, und?

    Das ist ja sogar noch besser, als ich angedeutet hatte. :) I.d.R. ist nämlich durchaus in der EDV gespeichert, dass der Kunde ein solches Schreiben erhalten hat. Den Erhalt kann allerdings trotzdem keiner nachweisen, wodurch ein Widerspruch immer noch möglich ist.


    Aber so ist's natürlich noch einfacher und problemloser.

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    Original geschrieben von lm76
    Es muss eine genaue Stückzahl angegeben werden, sonst geht die Rechtssprechung von einer Vorrätigkeit von 3 Tagen aus.


    Ich wurde sogar von den Mitarbeitern ermuntert mich bei der Zentrale, welche die Werbung verbrochen hat, zu beschweren.

    Komisch. Mein UWG sagt mir in § 5 V, dass es 2 Tage sind? :eek::rolleyes: Verbreite also bitte nur Dinge, von denen Du Ahnung hast.


    Und wieso sprechen die eigentlich "Rechts"?


    P.S.: Eine Beschwerde bei http://www.wettbewerbszentrale.de kann evtl. auch ganz nützlich sein.

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    Original geschrieben von chris80
    Hi,


    das mit den Auslands-SMS war dieses Jahr so im März / April. Man musste innerhalb von 2 oder 4 Wochen oder so widersprechen, der Zug ist also abgefahren.

    Wie kann ein Zug abfahren, von dessen Abfahrt man gar nichts weiß? :confused::rolleyes: Oder mit anderen Worten: Solange der Vertragsnutzer nichts von der Änderung weiß, tritt diese nicht in Kraft bzw. er kann (zeitlich unbegrenzt) widersprechen, sobald er davon Kenntnis erhält. Ob D1 da irgendwelche Briefe verschickt hat oder nicht, wird D1 nachweisen müssen. Genau wie den Zugang. Das dürfte bei einer Zustellung ohne die Option "Einschreiben" allerdings regelmäßig ziemlich schwerfallen. ;)