Beiträge von moralt
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hi,
ich suche ein klapphandy mit
-mp3 player unbedingt , dazu ne speicherkarte
-bluetooth wär nettkein simlock, kaum branding.
zustand : gut
zubehör : ladekabel, pc verbindungskabel (usb hab ich selbst fall so eins passt)ideal wäre sowas wie ein samsung e720.
freu mich auf angebote
mfg
stefan -
Zitat
Original geschrieben von booner
Scheiss Juristen
Hier mal als Textdatei, sag Bescheid wenn fertig, dann lösch ich es.
ich danke dir vielmals
kollege "gt3driver" ist dir allerdings schon zuvorgekommen
kannst also löschen.
nix jurist, hab nur je ein semester öffentliches recht und privatrecht. meine beiden hassfächer :mad: . mir machts keinen spaß, da ist mir sogar statistik lieber. -
bräuchte hilfe wg micros prof
done.
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tausch bevorzugt, wenn diesmal nix dabei is (bzw sich keiner meldet) wende ich mich an die kaufinteressenten hier im forum:)
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Zitat
Original geschrieben von symbian
Mich haben die direkt gefragt, was wollen sie machen, Bund, Zivi oder gar nichts, ich habe gesagt Zivi. Dann hat er mir einen Zettel mit Internetadressen gegeben damit ich weiß wie die Begründung aussehen soll und mich rausgeschickt. So einfach war das.ein weiteres beispiel für das oft sehr grenzwertige verhalten der KWEA´s und (noch schlimmer) des bundesamt für zivildienst.
es gibt KEINE wahlmöglichkeit zwischen zivildienst und wehrdienst, wir haben eine WEHR- nicht eine zivildienstpflicht ! (auch wenn manche politiker dies häufig vergessen und den fortbestand der wehrpflicht fordern - wegen dem zivildienst)
der KDV antrag wird in den KWEA´s häufig als möglichkeit dargestellt, die man wahrnehmen kann wenn man keine lust auf wehrdienst hat.
auch werden die KDV anträge lasch geprüft, die angeführten gewissensgründe in den meisten gründen entsprechen mit sicherheit nicht den anforderungen des gesetzes. -
jo... bevorzugt ein klapphandy, samsung e340 oder so.... einfach mal alles anbieten.
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ZitatAlles anzeigen
Original geschrieben von [-NF-]
Hallo,lt.
§ 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz
(2) Haben Wehrpflichtige sechs Jahre im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitgewirkt, so erlischt ihre Pflicht, Grundwehrdienst zu leisten. Genehmigte Unterbrechungen der Mitwirkung (Absatz 1 Satz 2) gelten als Mitwirkung, soweit sie insgesamt einen Zeitraum von sechs Monaten nicht übersteigen. Endet die Mitwirkung aus Gründen, die nicht in der Person oder in dem Verhalten des Wehrpflichtigen liegen, vorzeitig, so ist die im Zivilschutz oder Katastrophenschutz zurückgelegte Zeit, soweit sie die Hälfte der Zeit nach Satz 1 übersteigt, anteilmäßig auf den Grundwehrdienst anzurechnen.
(von http://www.wehrpflichtrecht.de/normen/wpflg.html )kann man ja davon ausgehen das hier die Dienstzeit im allgemeinen gemeint ist.
Ich werde am Montag einfach mal beim Kreiswehrersatzamt anrufen, die müssten das ja wissen.
MfG
Chris
achtung :
beachte auch §13 abs 1
§ 13a Zivilschutz oder Katastrophenschutz
(1) Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres mit Zustimmung der zuständigen Behörde auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen Dienst als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz verpflichtet haben, werden nicht zum Wehrdienst herangezogen, solange sie als Helfer im Zivilschutz oder Katastrophenschutz mitwirken."MIT ZUSTIMMUNG DER ZUSTÄNDIGEN BEHÖRDE"
ich bezweifle, dass deine vergangene feuerwehrzeit angerechnet wird.
wende dich um das herauszufinden lieber hierhin http://zentralstelle-kdv.de/hotline.htm
da kriegst du zuverläßigere auskunft !
mfg -
Zitat
Original geschrieben von Andreas Böhm
Zum Threadersteller: Lust hatte ich damals auch nicht, hätte auch lieber sofort nach dem Abi meine Ausbildung begonnen, nur ist es nun mal die Pflicht eines Mannes in diesem Staat, seinen Dienst am Vaterland (ob als Zivildienst, Bundeswehr oder THW, Feuerwehr o.Ä.) zu versehen. Von daher wirst Du aus der Nummer nicht rauskommen, es sei denn Du hast 2 Brüder die vor Dir schon waren
-Andi-
ja, das war früher so.
seitdem hat sich einiges geändert andreas !
du sagst "es ist die pflicht eines (deutschen) mannes" - wieso wird diese "pflicht" nur noch von weniger als 50% der jungen männer ausgeübt ? die öffentlichkeit ist sich leider überhaupt nicht darüber im klaren in was für einem erbärmlichen zustand die "wehrpflciht" ist. sie wird entweder ignoriert oder durch csu stammtischparolen gepusht.
eine ausbildung stellt mittlweile übrigens auch für abiturienten einen zurückstellungsgrund dar.es gibt übrigens mittlerweile zahlreiche möglichkeiten um aus "der nummer rauszukommen", oft hilft schon geschickter umgang mit den behörden um dem pflichtdienst zu entgehen.
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UltraApfelsaft *g* dein link von den zentralstelle kdv ist aus dem jahr 1996, seitdem dürfte sich wieder EINIGE geändert haben ;-).
@ -nf-
bzl THW :
wichtig bei einer THW verpflichtung :
1. sie ist rein rechtlich gesehen KEINE alternative zum grundwehrdienst (wie es in der praxis der zivildienst ist) sondern führt "nur" zur nichtheranziehung, aber auch nur wenn :2. du mußt dich 6 jahre verpflichten ! meiner meinung nach ist es extrem fahrläßig sich auf einen so langen zeitraum eine solche belastung nebenbei aufzubürden ! momentan neben der schule mag das noch so gehen, wenn du später dann mal vollzeit arbeiten mußt wirds EXTREM Knapp was zeit angeht.
-->die meisten haben THW bereut !
wenn du THW abbrichst (dh dich "entpflichten" läßt) kommt eine vollständige oder teilweise heranziehung zum grundwehr/zivildienst.3. eine verpflichtung beim THW muß erfolgst sein, bevor ein einberufungsbescheid(nicht : musterungsbescheid) zum grundwehrdienst gekommen ist !
nochmal zur selbstständigkeit : allenfalls eine befristete nichtheranziehung zum grundwehrdienst kommt in frage.
unabkömmlich bist du nur, wenn sich tatsächlich auf dem arbeitsmarkt niemand findet, der die selben tätigkeiten wie du ausüben kann.->mein tip : frühzeitig die ausmusterung planen und damit 9 monate gewinnen !