Beiträge von Mixery2002
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Das Handy ist weg.
Autoradio weiterhin für 59€ inkl. Versand!
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Ab sofort 10 € weniger für beide Teile
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Hallo zusammen,
ich habe folgende Dinge anzubieten:
1. Dell Venue Pro
Die Daten des Telefons sind wahrscheinlich bekannt, denke ich. Kaufdatum 05.08.2011, wurde am 13.12.2011 gegen ein neues Gerät ausgetauscht. Ein Beleg dazu ist vorhanden und wird mitgeliefert. Sehr guter Zustand mit minimalen Gebrauchsspuren (siehe Bilder).
Preis: 139€ bei Bezahlung per Paypal inklusive Versand innerhalb Deutschlands.
2. Sony CDX-M 8800 Autoradio CD / MP3 / Aux-In
Sehr hochwertiges Autoradio mit tollem Klang. Großes Außendisplay, motorisierte Front. 4X52 Watt Spitzenleistung, AUX-In, Fernbedienung und mehr.
Normal gebrauchter Zustand ohne größere Beschädigungen (siehe Bilder)Preis: 69€ bei Bezahlung per Paypal inklusive Versand innerhalb Deutschlands
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Moeglich sind sie noch, wenn sie sauber ausgefuehrt werden (Abrechnung erst, wenn das Fahrzeug verkauft ist). Oftmals ist es aber eben nur ein Konstrukt um die Gewaehrleistung zu umgehen und das wird u.U. dann auch entsprechend ausgelegt.
Und nein, die Angabe der DiffSt. auf der Rechnung fuehrt sicher nicht zu einem Agenturgeschaeft, da stimme ich dir auch zu.
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Das wuerde mich auch interessieren. Mal abgesehen vom Verkauf als Bastlerfahrzeug (dann muss aber auch der Preis entsprechend niedrig sein), haben die Haendler eigentlich keine Chance, die Gewaehrleistung auszuschliessen.
Gerne wird auch der Agenturverkauf versucht ("im Auftrag"), dem haben einige Gerichte aber auch schon eine Absage erteilt.
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Zitat
Original geschrieben von sk8ergirl
Wie stell ich denn am Besten ein gutes Chilli-Knoblauch-Öl her? Hat da jemand schon gute Erfahrungen gemacht?Einfach getrocknete Chilis und gehackten Knoblauch mit etwas Öl ist bisher nicht so der Bringer gewesen.
Ich nehme Olivenoel mit getrockneten Chilis und Knoblauch am Stueck. Das ganze im Wasserbad erhitzen und einige Zeit auf dem Herd lassen (halbe Stunde bis Stunde). Dadurch brennt das Zeug nicht an, der Geschmack geht aber sehr schoen auf das Oel ueber. Anschliessend abkuehlen lassen und abfuellen. Ich tue noch einige Chilis mit in die Flasche, der Optik wegen. Je nach geschmack kann man natuerlich beim erhitzen auch noch Kraeuter hinzufuegen.
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Hamburger Jung
Da hast du recht, mehr als das, was fuer das Fahrzeug + Zubehoer + ggf. Reparaturen ausgegeben wurde, bekommt man nicht. Und wenn Du die Werkstatt das Auto angeschauen laesst vor dem Ankauf, dann sollte es ja eigentlich auch wirklich keine boesen Ueberraschungen geben. Es gibt aber nach meiner Erfahrung immer noch zuviele Haendler, bei denen das nicht gemacht wird. Ich moechte hier auch nicht generell boese Absicht unterstellen und Schwarze Schafe gibt es ueberall.kinslayer
Schiedsstellen findest du hier:
http://www.kfz-schiedsstellen.…schutz/suchen-finden.htmlSchaden wird der Besuch dort bestimmt nicht, denn Du bist wie gesagt nicht an deren Urteil gebunden. Sinnvoll wird auf jeden Fall sein, den Fall bestmoeglichst schriftlich im Voraus zu dokumentieren. Ein Anwalt kann Dir helfen, deine moeglichen Ansprueche festzustellen. Du solltest auf jeden Fall wissen, was fuer DICH eine angemessene Loesung ist bevor du dort hingehst.
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Ich muss mich jetzt hier doch nochmal kurz zu Wort melden.
Vielleicht waere es doch ratsam, einen Anwalt zu kontaktieren. Ich schreibe Dir mal noch meine Gedanken zum Fall. Bitte mit Vorsicht geniessen, ich bin kein Anwalt, habe aber eine Ausbildung zum KFZ-Betriebswirt hinter mir und mich deshalb auch mit solchen Fragen befassen muessen.
Im Falle der arglistigen Taeuschung (§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung BGB) hast du moeglicherweise noch Ansprueche, die ueber die Erstattung des Kaufpreises hinausgehen.
Da der Haendler dann eine Pflichtverletzung begangen hat, kannst du zusaetzlich zum "Schadensersatz anstatt der Leistung" (Auto zurueckgeben gegen Bares) ggf. auch noch "Ersatz vergeblicher Aufwendungen" verlangen. Das betrifft dann die Gegenstaende, die du im Vertrauen auf die Leistung angeschafft hast und nun nicht mehr verwenden kannst (zum Beispiel Dachtraeger, Winterreifen, usw...). Diese Kosten muss der Haendler Dir erstatten.
Eventuell kannst du auch einen Teil deiner Reparaturkosten zurueckbekommen. Einen Anspruch auf Nutzungsentschaedigung (fuer gefahrene Kilometer u.ae.) hat der Haendler IMHO bei arglistiger Taeuschung nicht.
Das ist unter Umstaenden natuerlich ein harter Brocken fuer den Verkaeufer, aber wenn die Sache wirklich so offensichtlich ist, haette ich kein Problem damit, das ganze durchzuziehen. In jedem Falle solltest Du ueber deine Rechte Bescheid wissen, dann kannst Du auch besser bei der Schiedsstelle argumentieren, solltest du dort hingehen.