Rechtliche Frage

  • Zitat

    Original geschrieben von Quindan
    Die MwSt hat nichts mit der Garantie/Gewährleistung zu tun.
    Du hast ganz normale Garantie/Gewährleistung.


    das würde ich so nicht unterschreiben.
    bei fahrzeugen die per differenzbesteuerung verkauft werden, gibt der händler nicht zwangsläufig gewährleistung. ob da fahrzeuge eine ausnahmestellung haben oder das generell so ist, weiss ich allerdings nicht.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das würde ich so nicht unterschreiben.
    bei fahrzeugen die per differenzbesteuerung verkauft werden, gibt der händler nicht zwangsläufig gewährleistung.


    Wie geht das denn, wenn der Erwerber ein Verbraucher ist? Verkäufer ist dann ja Unternehmer, sonst keine Differenzbesteuerung. Wie kommt er an § 475 Abs. 2 BGB vorbei?

  • Das wuerde mich auch interessieren. Mal abgesehen vom Verkauf als Bastlerfahrzeug (dann muss aber auch der Preis entsprechend niedrig sein), haben die Haendler eigentlich keine Chance, die Gewaehrleistung auszuschliessen.


    Gerne wird auch der Agenturverkauf versucht ("im Auftrag"), dem haben einige Gerichte aber auch schon eine Absage erteilt.

  • Zitat

    Original geschrieben von stanglwirt
    das würde ich so nicht unterschreiben.
    bei fahrzeugen die per differenzbesteuerung verkauft werden, gibt der händler nicht zwangsläufig gewährleistung. ob da fahrzeuge eine ausnahmestellung haben oder das generell so ist, weiss ich allerdings nicht.

    Es ging hier aber nicht um ein Fahrzeug, sondern um ein Mobiltelefon - auch wenn ich meine Antwort sehr allgemein gehalten habe.

    Nachdem die meisten User, die unter supranasaler Oligosynapsie (und auch Morbus Bahlsen) leiden, hier endlich gesperrt worden sind, wage ich mal wieder den einen oder anderen Besuch hier...

  • Zitat

    Original geschrieben von Mixery2002
    Gerne wird auch der Agenturverkauf versucht ("im Auftrag"), dem haben einige Gerichte aber auch schon eine Absage erteilt.


    das sind agenturgeschäfte die weiterhin möglich sind. natürlich nicht wenn dort sichtbar manipuliert worden ist (z.b. vorheriger verkauf an ehefrau um dann im kundenauftrag ohne gewährleistung zu verkaufen).


    und sowas gibt es nicht nur bei fahrzeugen. ob jedoch die alleinige angabe zur differenzbesteuerung auf der rechnung dafür ausreicht weiss ich nicht. ich wäre da aber eher zurückhaltend im falle von größeren beträgen.

  • Moeglich sind sie noch, wenn sie sauber ausgefuehrt werden (Abrechnung erst, wenn das Fahrzeug verkauft ist). Oftmals ist es aber eben nur ein Konstrukt um die Gewaehrleistung zu umgehen und das wird u.U. dann auch entsprechend ausgelegt.


    Und nein, die Angabe der DiffSt. auf der Rechnung fuehrt sicher nicht zu einem Agenturgeschaeft, da stimme ich dir auch zu.

  • Dann dürfte der Verkauf doch aber nicht differenzbesteuert sein, wenn an einen Verbraucher verkauft wird, oder?


    Also mein Verständnis: Verkauf nach Differenzbesteuerung: Verkäufer ist zwingend Unternehmer, Käufer ist wie hier im Thread Verbraucher, normale Gewährleistung.


    Agenturverkauf bzw. Verkauf im Auftrag: Keine Besteuerung, wenn für Verbraucher als Verkäufer des Fahrzeuges gehandelt wird. Für die bloße Agenturtätigkeit gibt es einen gesonderten Vertrag zwischen Verkäufer und Agent oder zwischen Käufer und Agent, dieser ist dann normal umsatzbesteuert.

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