Zitat
Original geschrieben von GorchFock
VORAUSSETZUNGEN FÜR GARANTIELEISTUNGEN...
und dazu noch die beiden anmerkungen :
ich habe geschrieben es KÖNNTE strafrechtliche folgen haben..was ja mit dem verweis aufs urheberrecht bewiesen hätte...
ann habe ich geschrieben das ein eingriff in die software gleichgesetzt(!) ist wie ein wasserschaden bzw wie ein Fremdeingriff am Gerät....
und auch wenn du das gerät gekauft hast haste diese bestimmungen zu befolgen...ansonsten keine garantie..
und zumal ist es ja auch weit bekannt das eine kopie einer cd ohne einverständnis des herausgebers auch illegal ist.....auch wenn du die cd dir käuflich erworben hast... :top:
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Hallo,
also auch wenn ich ehrlich sagen muss, dass ich mich nicht so tiefgehend mit der Sache beschäftigt habe (und deswegen alles ohne Gewähr), ich habe dennoch größte Zweifel an der Richtigkeit deines Beitrags:
- Es gibt einen Unterschied, ob man Dateien manipuliert und falls ja, wie das passiert. So könnte eine selbst veränderte und veröffentlichte Firmware tatsächlich Probleme machen, weil man dabei u.U. zumindest urheberrechtliche Regelungen verletzt, falls man die Original-Firmware manipuliert.
Anders dagegen, wenn man nur einzelne Dateien (Configs, Bilddateien) auf dem Gerät ersetzt bzw. Werte verstellt (was ja meist schon ausreicht).
Wäre das nicht so, dürftest du z.B. am eigenen Betriebssystem nichts mehr manuell verstellen, keine Config-Dateien, keine Themes usw.
- Für Privatpersonen zum Eigengebrauch ist so etwas bestimmt nicht strafrechtlich relevant, höchtens zivilrechtlich. Ich glaube aber, dass da z.T. große Grauzonen bestehen.
- Das mit dem Wasserschaden = Eingriff in die Software-Ebene würde ich nicht unterschreiben, wie kommst du auf die Aussage? Hast du da einen entsprechenden Paragraphen oder ein bestimmtes Gerichtsurteil, oder hast dir das selbst aus den Fingern gesaugt? 
- Zu CDs: Auch wenn es kein explizites Recht auf Privatkopie gibt, so wird dies auch nicht ausgeschlossen, es gibt einen Anspruch auf Privatkopien, welcher aber im
Grunde nichts anderes ist als die Duldung der selben, sowie
Entscheidungen diverser Gerichte zum Thema Privatkopie. Wobei da zwischen Software (Sicherheitskopien) und Musik+Filmen (Privatkopien) bspw. unterschieden werden muss.
- Die "Bestimmungen" müssen vor Kauf ersichtlich sein (es reicht also nicht, wenn bei der Installation von irgendwas auf bestimmte Dinge aufmerksam gemacht wird). Und selbst wenn sie das sind, es wurden schon oft EULAs/Teile daraus/usw. als ungültig erklärt, weil es auch hier gesetzliche Rahmenvorschriften gibt.
- Interessante Seite: http://www.dr-bahr.com/rechtsfaq.html
Also wie gesagt, ich habe da so meine Zweifel, und die wollte ich hier nur mal anmerken, weil ich das oben nicht einfach 'so stehen hab lassen können'. Außerdem glaube auch ich, die meisten Hersteller würden im Zweifelsfall und bei kleinen Veränderungen doch eher kulant handeln, schon deswegen, um Negativschlagzeilen zu vermeiden (Ja, ich weiß: "any publicity is good publicity").
So genug OT, bye bye!