Der Deutsche Bundestag hat am 17.3.2005 neue Kündigungsfristen für so genannte Altmietverträge beschlossen. Das sind Mietverträge, die vor dem 1.9.2001 geschlossen wurden.
Danach soll die neue, verkürzte 3-Monats-Frist auch für Mietverträge gelten, die vor dem 1.9.2001 geschlossen wurden. Selbst wenn noch die alten Kündigungsfristen formularmäßig im Mietvertrag stehen.
Die neuen Regelungen sollen schon ab 1.6.2005 gelten
Kleiner Hoffnungsschimmer für alle Vermieter, die den Mieter lieber noch länger im Mietvertrag halten wollen: Das Gesetz muss erst noch den Bundesrat passieren! Läuft dort jedoch alles glatt, sollen die neuen Fristen für die alten Verträge schon zum 1.6.2005 in Kraft treten.
Bisher ist es aber noch so: Haben Sie einen Altmietvertrag, in dem die alten, längeren Kündigungsfristen noch wortwörtlich oder sinngemäß drinstehen, gelten sie auch noch. Je nach Dauer des Mietverhältnisses können Sie oder Ihr Mieter also mit einer Kündigungsfrist von 3, 6, 9 bzw. 12 Monaten den Mietvertrag beenden.
Mit dem neuen Gesetz gelten die neuen Kündigungsfristen auch für Altmietverträge
So hat es der Bundesgerichtshof mehrfach entschieden und so erlaubt es auch noch die bisherige Übergangsvorschrift im Gesetz!
Tritt allerdings das neue Gesetz in Kraft, gelten die alten Kündigungsfristen nur noch, wenn Sie diese mit dem Mieter individuell ausgehandelt haben - am besten sie stehen auch noch handschriftlich im Mietvertrag!
Clevere Mieter, die jetzt einen Mietvertrag kündigen wollen, den sie vor 10 Jahren geschlossen haben, werden auf Zeit spielen. Würden sie jetzt noch kündigen, riskieren sie, dass für ihren Vertrag noch die alte Kündigungsfrist von 1 Jahr gilt.
Kündigen sie stattdessen nach dem 1.6.2005, gilt für sie die neue, kürzere Kündigungsfrist von 3 Monaten.
Jahrelange Mieter kommen jetzt schneller aus ihrem Mietvertrag raus
Wartet Ihr langjähriger Mieter also bis zum 1.6.2005 und kündigt er dann erst, kommt er früher aus dem Mietvertrag raus - jedenfalls, wenn der Bundesrat bis zu diesem Zeitpunkt schon dem neuen Gesetz zugestimmt hat!
Erhalten Sie also zwischen dem 1.6. bis 3.6.2005 das Kündigungsschreiben Ihres langjährigen Mieters, endet sein Mietvertrag schon zum 31.8.2005 - viel schneller also, als wenn er jetzt schon kündigen würde.
Allerdings: Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes bleibt es noch bei dem, was der Bundesgerichtshof entschieden hat: den alten, längeren Kündigungsfristen.
Der Vermieter-Tipp:
Die alten Kündigungsfristen könnten schon bald für die meisten Verträge der Vergangenheit angehören.
Haben Sie einen alten Mietvertrag und tritt das neue Gesetz am 1.6.2005 tatsächlich in Kraft, gelten für alle Kündigungen die neuen Kündigungsfristen.
Einzige Ausnahme: Sie haben per Individualklausel in Ihrem Altmietvertrag noch die alten, längeren Kündigungsfristen vereinbart.
Quelle: steuernetz