Beiträge von ChrisO2

    würde mich auch interessieren. Hatte die Fehlermeldung auch nach dem letzten Windows-update, allerdings keinen Bluescreen und kein Runterfahren. Ich habe über die msconfig beim systemstart den Haken bei der Anwendung rausgenommen.


    Was ist das für eine .exe?

    Moin,


    die Berechnung der 19% USt ist schon korrekt so, da der berechnete Leistungszeitraum, der Abrechungsmonat, in 2007 endet.


    Quelle dazu:


    BMF Schreiben vom 11.8.2006



    Die Telekom bzw t-online hat das so gelöst, zumindet bei mir, dass sie einen geänderten Rechnungszeitraum für den Jahreswechsel eingeführt hat. Der Abrechnungszeitraum bis 31.12.2006 und nach 31.12.2006. Dadurch hat ich in der letzte Rechung berechnet 26.11.-31.12. und dann im Januar wieder ab dem 1.1.07.


    Zitat t-com Rechnung:
    Mehrwertsteuererhöhung - Wichtige Mitteilung über Änderungen der Abrechnungszeiträume
    In Ihrer Telefonrechnung werden T-Online Grundpreise stets für den folgenden Abrechnungsmonat im Voraus und Nutzungsentgelte immer für den vorangegangenen Abrechnungsmonat nachträglich erhoben.
    Leistungen bis zum 31.12.2006 werden mit 16 Prozent MwSt.,
    Leistungen ab 01.01.2007 mit 19 Prozent MwSt. berechnet. Dadurch ändern sich die Abrechnungszeiträume auf dieser Rechnung wie folgt:
    Sie erhalten in der Dezember-Rechnung Ihren T-Online Grundpreis nicht für den gesamten Rechnungsmonat berechnet, sondern für einen verlängerten Abrechnungszeitraum (endet erst am 31.12.2006). Die Januar-Rechnung wird keinen Grundpreis beinhalten. Die Nutzungsentgelte werden nachträglich berechnet und sind für den gewohnten Abrechnungszeitraum in der Rechnung aufgeführt. Beispiel: In der Rechnung wird der Grundpreis vom 19.11.2006 bis
    31.12.2006 ausgewiesen (verlängerter Zeitraum). Die Nutzungsentgelte werden vom 19.10. 2006 bis 18.11.2006 berechnet (gewohnter Zeitraum).
    Sollten Sie ein T-Online eMail Paket oder T-Online KomfortPaket nutzen, so beachten Sie bitte, dass sich auch hierfür die Frei-SMS bzw. Frei-MMS entsprechend auf die Abrechnungszeiträume verteilen - wie oben erläutert.
    Ausführliche Informationen finden Sie unter http://www.t-online.de/mehrwertsteuer