Es wurde dort wie ich finde nicht eindeutig geklährt, wer nun angeschnallt war, und wer nicht.
Die drei "unteren" auf der Rückbang haben alle behauptet sie wären angeschnallt gewesen. Der Polizist hat behauptet, er hätte genau gesehen daß 2 von denen nicht angeschnallt gewesen wären. Andererseits fragt er dann die Herren, ob sie es nett finden Ihren Freundinnen gegenüber, daß die sitzenbleiben, und Ihre Freundin nach vorne gescheudert wird. Was ja bedeutet, daß sie doch angeschnallt waren.
Wie es ums Zahlen gegangen ist, waren die dann plötzlich wieder nicht angeschnallt gewesen.
In der Situation würde ich (besonders wenn es netterweise von einem Fernsehteam festeghalten wird - Beweissicherung) einspruch gegen die Zahlung einlegen. Wenn sich der Polizist selbst wiederspricht, kann er kaum eine Anzeige begründen...
Was die Anzahl der Personen angeht: Man darf also mehr Leute mitnehmen, als man Sitzplätze hat. Aber diese dürfen dann wegen der gefährdung doch wieder nicht mitfahren...
Ja was denn nun, hier kreuzen sich zwei Regelungen, die sich wiedersprechen. Aufgrund der Straßenverkehrsgesetze, darf man mehr mitnehmen, aber diese dürfen nicht gefärdet werden, müssen also auf einem eigenen Sitzplatz, mit Gurt sitzen..
Auf Deutsch:
Ich darf jemanden im Auto mitnehmen, der nicht angeschnallt ist, wenn kein Gurt an dieser Stelle vorhanden ist, und alle Gurtplätze belegt sind. Allerdings darf dieser dabei nicht unnörig gefärdet sein, muß also auf einem Sicheren Sitzplatz, mit Gurt sitzen....
Deutsche Gründlichkeit oder wie?