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Ich sehe das jetzt mal aus der Unternehmer Seite.
Was ist daran so schlimm, wenn man angerufen wird, und der Anbieter jemandem ein Angebot zu machen? :confused:
Verträge können erst ab dem 18. Lebensjahr abgeschlossen werden, richtig?!
Richtig 
Also sehe ich das so, daß jeder selber für seine Entscheidung verantwortlich ist.
Wenn man mich anrufen würde, würde ich sagen das ich es mir überlege, und ich mich selber bei der Hotline melde.
So leicht ist datt 
Gruß Ben
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Re: Panasonic GD87 nicht bei T-Mobil
Zitat
Original geschrieben von maxhandy.de
Das Panasonic GD87 ist bei der Technischen-/Qualitätskontrolle durchgefallen und wird daher nicht in das Programm genommen, diese Info haben T-Mobil Händler per Fax erhalten.
Welcher Fehler ist es denn genau gewesen?
Oder besser gefragt, was sollen wir als Technischen-/Qualitätskontrolle verstehen?
Gruß Ben
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Gott sei Dank, habe ich bisher immer mit solchen Kündigungen bei Fremdfirmen Glück das nichts schief gelaufen ist.
So wie T-Bold es geschildert hat, sollte man wirklich immer das kleingedruckte lesen 
Und wenn gar nichts mehr hilft, dann weisen Kunden sowieso immer drauf hin, daß es in dem kleingeruckten stand, was sich eh keiner durch liest.
Aber, da kann ich nur sagen, wer lesen kann, der ist klar im Vorteil 
Gruß Ben
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Nachdem Hr. Schmidt ja nun offenbar aus seiner Firma enteignet wurde, was passiert denn nun mit Ihm?
Kann der Mann einfach weiterhin frei rumlaufen, oder hat Er mit irgendwelchen Konsequenzen zu rechnen?
Gruß Ben
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Sowas kann ich ständig in der Connect lesen! 
Vielleicht kann das einer von Euch beiden als Link, oder als Scan präsentieren? :confused:
Gruß Ben
P.S.: Ich sehe leider keinen Sinn, deswegen jetzt einen neuen Thread zu eröffnen. 
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Zitat
Original geschrieben von na_ich
Eigentlich dachte ich, dass die Bedingung für die Rufnummernportierung die Beendigung des Vertrages sei. Hat jemand mal ein offizielles Dokument / RegTP-Link, der besagt, dass auch die ursprüngliche Mindestlaufzeit verstrichen sein muss?
Damit Du Deine Rufnr. portieren lassen kannst muß der Vertrag gekündigt sein. Im klarem heißt das, daß Du einen neuen Vertrag bei einem anderem Anbieter abschließt. Auf diesem neuen Antrag lässt Du ebenfalls den sogen. Portierungsantrag stellen.
Die Mindestlaufzeit entnimmst Du aus Deinen AGB´s, unter den Punkt wo die Kündigungsfristen erläutert werden 
Gruß Ben
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Zitat
Original geschrieben von Rappelsack
Es gibt das GD87 nur exclusiv bei Vodafone...
Das stimmt nicht ganz, die Provider bieten es auch an.
Aber nur für Vodafone Kunden
Ich glaube, daß meintest Du auch oder?
Gruß Ben
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Zitat
Original geschrieben von T-bold47
Es gibt leider bei vielen Verträge irgenwelche Besonderheiten zu beachten. Meist reicht schon die Kündigungsfrist aus, um für Verwirrung zu sorgen. Dann bestehen einige Firmen (nicht nur im Mobilfunkbereich) auf bestimmten Angaben wie Vertragsnummer usw. und das alles auchnoch schriftlich, eigenhändigt mit der richtigen Unterschrift (Vergleich mit gescannter alter Unterschrift) an die richtige Adresse.
Weisst Du zufällig welche Mobilfunk Unterhnehmen da nach Vertragsnummern fragen? Das würde mich gerne intressieren.
Die Unterschrift so wie es T-Bold erläutert hat, sollte ebenfalls immer die vom Antragsteller sein, die Unterschriften werden imho mit der im Antrag zusammen verglichen. Sollte da eine andere Unterschrift drauf sein, kann es sein, daß due Kündigung nicht akzeptiert wird.
Bei einer Kündigung braucht man nur seine Kundennr. oder Mobilfunknr. anzugeben, daß reicht für eine Kündigung aus (Diese Angeben gelten nur für den Mobilfunk Bereich).
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Das ist ja süß... 
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Naja, wenn´s an der Kohle liegen soll... :confused:
Ansonsten hätte ich Dir zum Nokia 5210 und zum Siemens ME 45 geraten. 
Gruß Ben