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Original geschrieben von ocb
Die Prekariatsabzockalternative Riesterrente ist auch nüscht, denn die wird dummerweise nur bei deutschem Hauptwohnsitz ausgezahlt ...
Glaubst du wirklich, was du da schreibst??? 
Bei Auslandswohnsitzen stellt sich doch nur die Frage, inwieweit die staatliche Förderung erstattet werden muss ... und diese Frage wird sicherlich noch den EuGH beschäftigen. Und zwar mit einem Ergebnis, das der Bundesregierung nicht schmecken wird.
Zitat
Original geschrieben von ocb
... Riesterrente ist auch nüscht, denn die ... ist auch noch anrechenbar auf Sozialleistungen.
Nenne mir eine (legale) Geldanlage, die nicht auf die Sozialleistungen angerechnet wird ...
Auch das nicht einzusetzende Eigenheim führt im Ergebnis zu einer Anrechnung durch den Leistungsträger, da er insoweit keinen Mietzuschuss/kein Wohngeld gewähren muss.
In diesem Sinne ...
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Original geschrieben von morsum
... Nur warte ich nun schon 4 Tage auf die Gutschrift...
Gut Ding will eben Weile haben ... :p
Ich kann mir kaum vorstellen, dass Tchibo die versprochenen 2,- Euro nicht gutschreibt. Ein Unternehmen, das bei derartigem "Kleinkram" schon darlegt, dass sich der Kunde auf Zusagen nicht verlassen kann, riskiert doch einen herben Image-Verlust, der auch auf andere Geschäftstätigkeiten durchschlägt. Ich erinnere daran, dass Tchibo auch die Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungen im Angebot hat.
Würden mir die 2,- Euro nicht aufgebucht, wäre dieses Thema für mich damit wortlos erledigt. Aber eben auch alle anderen Tchibo-Offerten, bei denen es nicht nur um Kaffee und sonstige Geschäfte im Kleinbetragsniveau handelt.
Und das ist sicherlich nicht die Zielrichtung derartiger Aktionen.
Gruß aus Wedau
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Lieber Paul.tt ...
Recht hast du (im Wesentlichen) ... aber was willst du uns damit sagen ???
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Also ... ich hab keinen Brief bekommen und trotzdem gerade mal ne Mail an die 1010 geschickt.
Umgehend folgte eine SMS, dass mir 2,- Euro gutgeschrieben werden.
Bei der letzten Aktion hatte es dann auch einige Tage gedauert, bis das Guthaben tatsächlich aufgebucht war. Das wurde durch eine weitere SMS bekanntgegeben. Ihr braucht also nicht dauernd nachzusehen ...
Trinkt lieber noch ein Käffchen ... ich hab mir letzter Tage wieder so eine "Neue Ernte" - diesmal aus Kolumbien - gekauft. Bei Kolumbien dachte ich, die macht vielleicht besonders fit :p
Aber außer Kaffebohnen war in der Tüte nix drin ... aber schmecken tut's gut.
Gruß aus Wedau
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Original geschrieben von Brainstorm
Ja, im Datensatz von Herrn Postwinkel sind auch die Ankommenden Gespräche aus L. gespeichert. Es werden bei jedem Anschluß alle ankommenden und alle abgehenden Gesprächsdaten gespeichert.
Wenn dem so ist ... dann müsste doch auch per Rasterfahndung zu ermitteln sein, welche Anrufe der Graf insgesamt in diesem Zeitraum nach Deutschland getätigt hat. Oder sehe ich das falsch?
Dann träfe die Vorratsdatenspeicherung den Grafen direkt. Das empfände ich wirklich als bedenklich ... wenn der Deutsche Staat in gravierendem Umfang direkt in die Rechte von Anrufern aus dem Ausland eingreift.
Gruß aus Wedau
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Original geschrieben von galahad13
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Wobei des Bundesverfassungsgericht das Gesetz wohl bald einkassieren wird. 
Das stimmt so nicht ... das BVerfG hat doch gerade erst entschieden, dass die Speicherung der Daten selbst noch k e i n Eingriff in die Grundrechte des Teilnehmers ist ist. Neu geregelt werden muss nur, unter welchen Voraussetzungen die Ermittlungsbehörden darauf zugreifen dürfen.
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Original geschrieben von Thomas4711
Hallo,
Und wenn Tln. X nun überwacht wird und die Daten von ihm verlangt werden, erhält der Ermittler eben ausgehenden und eingehende Verbindungen mitgeteilt.
Das ist sonnenklar. Aber darum geht es mir nicht. Meine Frage betrifft die Vorratsdatenspeicherung ohne jeglichen Verdacht.
Um meine Frage zu veranschaulichen und einige Konstellationen vorerst mal auszuschließen, möchte ich sie an einem Beispiel konretisieren:
Herr Postwinkel (Name geändert) ist (noch) keiner Straftat verdächtig. Er bekommt in dieser Zeit einige Anrufe eines Grafen aus Liechtenreich (Ausland - um auch die Inlandskonstellation herauszunehmen). Dann gerät Herr P. ins Visier der Ermittlungsbehörden, die den TK-Anbieter (unter Beachtung aller gesetzmäßigen Voraussetzungen) aufforden, mal die Voratsdaten des P. herauszurücken ...
Enthält der Datensatz des Anbieters auch die Gepäche zwischen P. und dem Grafen aus L.?
Nein ... ich selbst bin (leider) nicht vermögend ... ich hätte als Anrufer auch Herrn N. aus Colombrien wählen können :p
Gruß aus Wedau
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Mahlzeit Freunde ...
merkwürdigerweise habe ich zu diesem "Dauerbrenner" in der Suchfunktion nichts finden können ... :confused:
Eins interessiert mich bei der Diskussion zu diesem Thema:
Sollen bei Telefonsanschlüssen vom Anbieter auch die Daten eingehender Telefonate erfasst werden?
Das könnte sich auch auf die Anrufer beziehen, die ihre Rufnummer unterdrücken. "Übermittelt" und verfügbar für den Anbieter ist sie dennoch (zumindest wenn der Angerufene beim gleichen Anbieter ist). Nur wird sie bei eingeschalteter Unterdrückung am Endgerät des Angerufenen nicht angezeigt.
Weiß jemand Rat?
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Moin ...
ich hab den Thread nur mal quergelesen ... weil darin nach etwas gesucht hatte ...
Eine Sache (nicht die, nach der ich suchte) vermisse ich im Interesse des TE ... in meinen Augen die Wichtigste für den Unternehmer:
...................INSOLVENZSICHERHEIT...................
Die Diskussion um Rendite & Co. ist schön und gut. Erfahrungsgemäß gibt es im Leben aber auch Tiefen ... und wenn man gerade in diesen Phasen noch mit Begehrlichkeiten des Fiskus aus guten Zeiten konfrontiert wird, ist die schönste Rendite-Anlage schnell dahin. Zumal das FA nicht lange fackelt und auch ohne gerichtliche Hilfe vollstrecken kann.
Auch wenn es nicht so renditeträchtig ist ... Anlagen wie eine Basisrente (Rürup...) gehören m.E. in die engere Wahl.
Gruß aus Wedau
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Also ...
von der Versicherung wird es nix geben. Ich kenne keinen Vertrag, in dem einfacher Diebstahl (also z. B. Taschen-/Trickdiebstahl) versichert wäre.
Vor diesem Hintergrund kann man sich einen Strafantrag m. E. gleich schenken. So bitter das auch sein mag ... ich würde diesen Vorfall unter PP (Persönliches Pech) verbuchen ...
Gruß aus Wedau
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Original geschrieben von TMausHB
"Einem Dritten ohne dessen Mitwirkung eine Verpflichtung aufzuerlegen ...
Wer soll denn hier der nicht mitwirkende "Dritte" sein? Sowohl Anrufer als auch der Angerufene haben eine Geschäftsbeziehung mit ihrem NB - auch bei Prepaid. Und in jedem (neu abgeschlossenen) Mobilfunkvertrag könnten theoretisch Gebühren für eingehende Verbindungen vereinbart werden (=Vertragsfreiheit - auch schon ohne MüKo).
Diese Argumentation halte ich daher für äußerst fragwürdig.
Eher gehe ich davon aus, dass die EU diesem Unfug einen Riegel vorschieben würde ... und das halte ich für ziemlich sicher.
Gruß aus Wedau