Also ... die Rechtslage kenne ich ... aber Recht haben ist eben nicht Recht bekommen - schon gar nicht in einem angemessenen Zeitrahmen. Wenn wir "alt und grau" sind, können wir mit dem S88 nichts mehr anfangen ... und bis ein Richter sich bewegt, brauchen wir ein Vitafon ... :flop:
Nun ... hinsichtlich der Nutzung berechnet etronixx wohl pauschal 4 % p.m. Laut Beschwerden, die ich beim googeln gefunden habe im übrigen auch dann, wenn das Fon gar nicht nutzbar war (wie unseres). Im übrigen ist die Frage, ob der Verkäufer im Falle einer berechtigten Reklamation überhaupt eine Nutzungsentschädigung berechnen darf, höchst umstritten und bedarf noch einer gerichtlichen Nachprüfung. Das Urteil kann ich dann schön lesen ... denn jedes "Gehwägelchen" (das ich dann sicher schon habe), hat eine Ablage ![]()
Ich bin eher an einer praktikabelen Lösung interessiert ... diejenige, die sich über Jahre zwischen schwarzen Kitteln verläuft, ist mir durchaus bekannt. Insoweit sei die Lektüre des Buchs empfohlen, das dezidiert darlegt, dass ein Würfelspiel einem gerichtlichen Verfahren in nichts nachsteht ...
Also liebe etronixxer ... wenn einer mitliest ... wenn ich beim Würfeln gewinne, bekommt meine Frau sofort ein neues - und anderenfalls schicke ich es nochmal ein ...
Lieber wäre mir natürlich ein gescheiter, aber zügig umzusetzender Lösungsweg ... der Brief an Herrn Hansen, wie ihn der Blondinenfreund vorgeschlagen hat, ist übrigens schon eingetütet und wandert gleich in den gelben Kasten. Mal sehen, was er so davon hält ...