Beiträge von frank_aus_wedau

    Hallo,


    vor einigen Tagen hat jemand in einem anderen Thread (aber in dieser Rubrik) gepostet, dass das über eine Modifikation der Software möglich sein soll. Ich schlage vor, du siehst dir mal die Threads der letzten zwei Wochen an. Wenn ich mich recht erinnere, lief das ganze unter dem (m. E. missverständlichen) Schlagwort "Neustart"-Funktion.


    Bei Siemens ging das ab Werk bis zum Modell S10 active - und bei den ganz neuen wieder bei dem Modell S88 (hat meine Frau). Das Problem ist nur die PIN-Abfrage ... die lässt sich z. B. bei Vodafone nicht deaktivieren ... und da kommt das Gerät beim automatischen Einschalten natürlich nicht weit ... :mad:


    Gruß aus Wedau

    Um dein Gerät brauchst du keine Angst zu haben ... es ist dein Eigentum und fällt daher auf gar keinen Fall in die "Konkursmasse" (wie man das früher nannte). Nur mit der Reparatur ist das so eine Sache ...


    Weil der vorläufige Insolvenzverwalter das Unternehmen aber retten und die Produktion mindestens bis zum Jahresende fortführen will, muss er wohl auch dafür sorgen, dass die Geräte repariert werden. Sonst könnte er es gleich lassen ...


    Gruß aus Wedau

    Es gibt (gab?) zum Teil Akkudeckel aus dem Fremdzubehör (die etwas dicker waren als die Originalen). In die konnte man zwei Sim-Karten einstecken, ohne sie zu "zerstückeln". Für das S25 war es ein spezieller Akku. Hatte ich auch mal ...


    Ob es so etwas auch für die aktuellen Modelle gibt, ist mir aber nicht bekannt.

    Nun gut, ich hab ja nur geschrieben, dass eine Mitarbeiterin der Hotline das so gesagt hat ... und mehr auch nicht ...


    Und dabei sollte man immer berücksichtigen das unbestimmt nicht unendlich ist. Das heißt ja nur, dass bis jetzt noch nichts anderweitiges bestimmt ist ... was sich aber theoretisch schon nächste Woche ändern kann (wenn das sicher auch nicht so sein wird).

    Genau da liegt das Problem ... wer statt den Tausendern die Millionen auf die Seite schafft, bereitet sich eben etwas gründlicher darauf vor ...


    ... und ob das dann wirklich die "guten" Juristen sind, liegt an der Definition des Wortes "gut" ... wenn du "gut" i.S. von "clever" meinst, mag das hinkommen ... man könnte dies Wort aber auch anders werten ... ;)

    Ich hatte in der letzten Nacht ein (längeres) Gespräch mit einer Kundenberaterin der CallYa-Hotline (war 'ne wirklich nette ... ) und die hat - sogar ohne dass ich danach gefragt hätte - darauf hingewiesen, dass der CallYa-Compact nun auf unbestimmte Zeit verlängert wurde - und zwar auch für Neukunden und Wechsler ... so sagte sie ...


    War ein wirklich kurzweiliges Telefonat ... und ich hab ihre Telefonnummer ... die 22911 ... ob sie da wohl alleine wohnt ...

    Das ist n i c h t ganz richtig. Wer nicht leisten kann, macht sich zwar allein dadurch nicht strafbbar ... wer aber (noch) Verbindlichkeiten (wie etwa die Garantieverpflichtung) eingeht in Kenntnis des Umstands, dass er sie wohl nicht erfüllen können wird (weil z. B. die Pleite kurz bevorsteht) ... der macht sich sehr wohl strafbar.


    Für den juristischen Laien (*weglol*) möchte ich nur eine Parallele ziehen zu den Fällen, in denen sich Gauner auf Teufel komm raus im Versandhandel neu einkleiden, neu einrichten und und und ... obwohl sie schon vorher wissen, dass sie nichts von dem jemals werden bezahlen können. Die kriegen nämlich (und zwar zu Recht) von der Justiz mächtig eins auf die Rübe.


    Wenn es bei BenQ statt um wenige Tausend nun um viele Millionen geht, darf das eigentlich nicht zur Straffreiheit führen ... obwohl das de facto leider oft passiert. Von sich aus wird aber wohl kein staatlicher Schwarzkittel aktiv werden ... dafür ist der Feierabend bestimmt viel zu heilig ;)

    Ich werd langsam senil ... jetzt hab ich den Beitrag, den ich in einem ganz falschen Thread "verbummelt" hatte, hier herübergestellt (und natürlich da gelöscht, wo er nun überhaupt nicht hingehörte) :confused:


    Auf ein Neues:


    Also ... wenn ich das richtig sehe, hat BQS (zumindest bis vorgestern) Handys verkauft mit einer zweijährigen vertraglichen Garantieverpflichtung (ich meine nicht die gesetzliche Gewährleistung), obwohl die Vorstandsetage mit Sicherheit da schon wusste, das man wenige Tage später einen Insolvenzantrag betreffend das Vermögen der Inservio GmbH stellen wird.


    Wenn aufgrund dieses Insolvenzantrags nun die Durchsetzung des bekannten Garantieanspruchs erschwert wird, kann ich nur jedem Betroffen raten


    einen S t r a f a n t r a g


    wegen Betrugs (in sicher etlichen tausend Fällen, wenn man Siemens-Mobiles kennt) und versuchten Betrugs in allen zigtausend anderen Fällen zu stellen.


    Sowohl Justiz als auch Politik sehe ich berufen, diesen Schlitzaugen solche Gaunereien auf deutschem Boden auszutreiben. Wenn die Chinesen (oder wozu man BenQ auch immer zählt ;) ) das mit ihren eigenen kleinwüchsigen Landsleuten machen, soll mir das egal sein - in D müssen wir mit allen Mitten versuchen, solches Treiben im Keim zu ersticken - egal ob die Anstifter nun in Amerika oder Asien sitzen.


    Oder Frau Dr. Merkel stellt gleich noch einen Insolventantrag für unseren Rechtstaat - oder was noch davon übrig ist.


    GLÜCKAUF !!!