Beiträge von marcometer

    Okay, liest man etwas tiefer können an Verkehrswegen (außer den Autobahnen) die Versorgung der anderen Anbieter angerechnet werden.
    Das halte ich für sehr bedenklich, denn so wird einfach die Telekom das alles ausbauen und die anderen beiden müssen nichts tun.


    Darauf nochmal näher eingehend stellen sich die Auflagen Abseits der Haushalte und Autobahnen leider als relativ zahnlos dar, denn nur einer muss sie erfüllen:



    Zitat

    247 Die Versorgungsauflagen bezüglich der Verkehrswege (Bundes-, Landes- und Staatsstraßen sowie Wasser- und Schienenwege) sehen vor, dass die Versorgung anderer Mobilfunknetzbetreiber angerechnet wird.


    248 Die Anrechnung einer Versorgung durch andere Mobilfunknetzbetreiber sowie die erweiterten Kooperationsmöglichkeiten ermöglichen es, dass nicht jeder Netzbetreiber sämtliche Auflagen allein durch den physischen Ausbau seines eigenen Netzes vollständig umsetzen muss. Insbesondere die Anrechnung ermöglicht es den Betreibern, sich in der Netzabdeckung und damit auch hinsichtlich der Geschäftsmodelle zu differenzieren. In Bezug auf die Kooperationsmöglichkeiten können jedoch ungenutzte Frequenzen überlassen und die Versorgung im Gegenzug durch Roaming erreicht werden. Darüber hinaus besteht insbesondere die Differenzierungsmöglichkeit im Wettbewerb hinsichtlich der Netzqualität (z. B. Datenrate und Latenz).


    249 Demgegenüber könnten strengere symmetrische Auflagen ohne Anrechnungs- und Kooperationsmöglichkeiten zu einer zunehmenden Angleichung der Mobilfunknetze 60 führen. Dies hätte erheblichen Einfluss auf Auswahl, Preise und Qualität der angebotenen Telekommunikationsdienste und -netze. Das insbesondere im politischen Raum geäußerte Ziel einer Konnektivität aller Verbraucher unabhängig von deren jeweiligen Netzbetreiber steht in einem Spannungsverhältnis zu der Wahrung des Infrastrukturwettbewerbs. Aus Sicht der Zuteilungsinhaber könnten zu rigide Versorgungsauflagen bestimmte Geschäftsmodelle ausschließen oder deren Umsetzung dadurch belasten, dass der Zuteilungsinhaber zu Investitionen gezwungen wird, die nicht auf sein Geschäftsmodell einzahlen. Mit einer Beschränkung der möglichen Geschäftsmodelle könnte sich aus Sicht der Verbraucher dementsprechend auch die Auswahl der im Wettbewerb konkurrierenden Dienste und Netze verringern.

    100 Mbit/s müssen nicht am Zellrand anliegen, sondern nur im "Antennensektor".


    Das kann man so oder so sehen.
    Ich denke da werden wir uns nicht einigen, denn wenn man es durchdenkt findet man für beide Varianten Argumente.
    Zellrand ist vielleicht etwas zu überspitzt, aber die Fläche (Autobahnen usw) und Haushalte sind damit theoretisch zu decken. Wenn aber QAM256 nur 1km um den Mast herum überhaupt möglich ist, dann ist der Rest nicht mal theoretisch damit versorgt.
    Sonst könnte man ja auch einfach sagen wir legen QAM99999Drölf an und fahren so dann 1GBit pro Antennensektor, denn direkt unter dem Mast wird das schon irgendwie gehen.

    Sind die 100Mbit/s nicht quasi mit 10MHz Band 20 zu erreichen und 256QAM etc?


    Das ist zwar im Prinzip so, aber steht ja nur bei guten Empfangsbedingungen zur Verfügung, also in jedem Falle nicht am Rande der Zellen -> die Abdeckung wäre damit nicht erfüllt.
    Man wird da schon mindestens 15 MHz fahren müssen um dem zu genügen.

    Okay, liest man etwas tiefer können an Verkehrswegen (außer den Autobahnen) die Versorgung der anderen Anbieter angerechnet werden.
    Das halte ich für sehr bedenklich, denn so wird einfach die Telekom das alles ausbauen und die anderen beiden müssen nichts tun.

    So, mittlerweile liegt die endgültige Fassung vor.
    Die Bundesnetzagentur hat sogar die wichtigsten Punkte im einzelnen aufgelistet und teilweise erklärt:
    https://www.bundesnetzagentur.…/DE/2018/20181116_5G.html


    Das komplette pdf gibt es hier:
    https://www.bundesnetzagentur.…_blob=publicationFile&v=2


    Die Auflagen sehen also vor:


    Zitat


    Versorgt werden sollen bis Ende 2022 mit mindestens 100 Mbit/s

    • mindestens 98 Prozent der Haushalte je Bundesland,
    • alle Bundesautobahnen,
    • die wichtigsten Bundesstraßen sowie
    • die wichtigsten Schienenwege.


    Versorgt werden sollen bis Ende 2024

    • alle übrigen Bundesstraßen mit mindestens 100 Mbit/s,
    • alle Landes- und Staatsstraßen mit mindestens 50 Mbit/s,
    • die Seehäfen und wichtigste Wasserstraßen mit mindestens 50 Mbit/s sowie
    • alle übrigen Schienenwege mit mindestens 50 Mbit/s.

    Für alle Bundesautobahnen und Bundesstraßen wird zudem eine Latenz von 10 Millisekunden vorgeschrieben.
    Zusätzlich sind je Betreiber 1.000 „5G-Basisstationen“ und 500 Basisstationen in „weißen Flecken“ bis Ende 2022 zu errichten.


    Die Anbieter sollen dazu beim Ausbau kooperieren, ggf. sogar roamen.
    Sie werden verpflichtet über solche Kooperationen zu verhandeln, wobei die Bundesnetzagentur dort dann den Schiedsrichter geben will.

    Hi Vodafrank wie kann ich Dich erreichen - PN geht nicht weil Dein Postfach voll ist.
    Was würde eine Verlängerung mit 40GB Internet kosten?
    Wann wäre der sinnvollste Zeitpunkt für eine Verlängerung?
    Würdest Du für 12 oder 24 Monate beides nach Wahl verlängern können, oder gibt es nur eine Variante? Welche Variante würdest Du empfehlen?
    Kannst mir auch gerne per Mail an "mail@florian-busch.de" schreiben.


    Wie schon so oft:
    Am besten anrufen.