Beiträge von Milhouse

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    wenn du es nachweisen kannst, dann tu das doch bitte


    Das möchte er aber offenbar nicht.
    Man kann es also glauben oder es lassen.


    Fest steht lediglich, dass sich jeder RUL-Nutzer darüber im Klaren sein muss, die Kostenfreiheit seiner netzinternen RUL möglicherweise vor Gericht durchsetzen zu müssen.
    Ich bin zwar der Meinung, dass in diesem Fall die Chancen für ein Urteil gegen O2 recht gut stehen, aber die deutsche Rechtsprechung ist häufig genug schon für Überraschungen gut gewesen.

    Zitat

    Original geschrieben von dotwin
    Kleiner Tipp - schneide an der Unterseite des Blattes einen ca. 1cm breiten Streifen ab (Andere Blattformate in den USA - sind dort was kürzer)! So kannst Du sicher sein, das nur eine Seite übertragen wird.:)


    Sind die USA-Blattformate, die am ehesten unserem DIN A4-Format entsprechen, nicht eher etwas länger?

    Zitat

    Original geschrieben von Martin Kissel
    Wer sagt denn, daß es sich für o2 nicht rechnet? Kann ja sein, daß tatsächlich der ein oder andere Cent durch IC-Gebühren hängenbleibt. Dann würde es keinen all zu großen Sinn machen, es zu unterbinden, wenn sich das Netz sonst langweilt.


    Hm, interessante These. Von der Seite habe ich das noch gar nicht gesehen. Easy Money "kostet" O2 jede Minute 0,02 EUR. Ob sich das mit den Interconnection-Gebühren aus dem Festnetz wieder einfahren lässt, wage ich mal zu bezweifeln.


    Auf der anderen Seite entstehen O2 diese Easy Money-Kosten ja nicht wirklich, sondern nur als Verlust durch weniger verkaufte Loop-Up-Karten. Da aber ohne Easy Money die Nutzung der Loop-Prepaids wohl auch geringer ausfallen dürfte, fällt der defacto-"Verlust" wohl deutlich geringer aus.


    Fazit: Möglicherweise kommen O2 die Interconnection-Gebühren der Telekom sehr gelegen, da es sich hierbei um echtes Geld handelt. Easy Money dagegen ist "virtuelles" Geld, dass ja (mal abgesehen von SoKü's) beim Anbieter bleibt.

    Ich bin selbst nicht bei O2 und kenne mich daher auch nicht so mit deren Rechnungen aus.


    Aber wenn ich das richtig verstehe, dann handelt es sich bei den Verbindungen, die unter Homezone:Anrufumleitungen aufgeführt sind doch wohl um RULs aus der Homezone heraus auf einen netzinternen Mobilfunkanschluss, der laut Preisliste kostenfrei ist.
    In diesem Fall hat O2 wohl schlechte Karten, diese Forderungen vor Gericht durchzusetzen. Wer eine Rechtschutzversicherung hat, kann es ja mal darauf ankommen lassen. Vielleicht wacht O2 dann endlich auf und schließt ankommende RULs von Easy-Money aus.

    dr zuzelbach:
    Hm, Du scheinst also etwas darüber zu wissen.
    Ich würde mich natürlich über eine PM mit Details oder von mir aus auch nur Andeutungen freuen und verspreche auch gleichzeitig, das hier dann im Forum nicht zu veröffentlichen. Schließlich hast Du ja offenbar Deine Gründe, es nicht selbst zu tun...


    Kommen wir aber nochmal zu dem restlichen Teil meines Beitrags. Wie stehst Du denn zu der These, dass O2 offenbar keinen Handlungsbedarf sieht, entsprechend meines Vorschlags zu verfahren?

    Zitat

    Original geschrieben von dr zuzelbach
    Den anderen "Schlaumeiern" blüht aber auf kurz od. lang eine gehörige Überraschung ! Basta ;)


    Merkwürdigerweise wurde aber bisher noch nie geschildert, auf welcher rechtlichen Grundlage diese "gehörige Überraschung" basiert bzw. basieren soll. Zufall?


    Ich bin nach wie vor der Meinung, dass O2 seinen Loop-Kunden per SMS mitteilen sollte, dass eingehende Anrufe über RUL zum nächstmöglichen Termin von der Easy-Money-Gutschrift ausgenommen werden. Wenn dieser Punkt überhaupt eine einseitige Vertragsänderung darstellt (Weiß gerade nicht, ob Easy-Money Vertragsbestandteil oder nur nettes Bonus-Feature ist), dann lediglich gegen die Loop-Kunden. Und hier könnte man ein paar SoKü's wohl gerade noch verkraften. Dafür wäre das Thema erledigt und selbst Jehova könnte wieder ruhig schlafen.
    Aber scheinbar sieht O2 ja keinen Handlungsbedarf!


    Übrigens: Ich nutze ausschließlich D1 und D2 (nur um etwaige Befangenheitsanschuldigungen im Keim zu ersticken). :rolleyes:

    Ich möchte eine Batch-Datei schreiben, die zunächst ein paar Daten aus einem anderen Verzeichnis kopiert und anschließend eine Excel-Datei (z.B. liste.xls), die in dem gleichen Verzeichnis liegt, öffnet.
    Der Aufruf soll aber auf keinen Fall mit einem absoluten Pfad erfolgen, sondern mit einer relativen Angabe, damit es auch noch funktioniert, wenn Batch-Datei und Excel-Liste mal in ein anderes Verzeichnis kommen.


    Kann mir jemand sagen, wie der Aufruf für liste.xls sein muss?


    EDIT:
    Um es nochmal zu verdeutlichen:
    Ich könnte schreiben:


    path D:\MSOffice\Office\
    EXCEL.EXE liste.xls


    Genau das will ich aber nicht, da dann der absolute Pfad zu der Excel.exe weiterhin existiert.

    Zitat

    Original geschrieben von Der_Mond
    Es gibt beim Golf nur zwei Arten von Menschen, entweder man haßt ihn oder man mag ihn.... Du gehörst halt zu 2. Variante... ;)


    So klingt das schon deutlich besser.
    Aber es ging mir halt etwas quer, dass Du den Individualismus einer Person an deren Automarke festmachen willst.

    So, nachdem nach diesem kurzen Strohfeuer wieder Ruhe eingekehrt ist, würde ich vorschlagen die Beiträge dieses Primaten zu löschen, um die Lesbarkeit wieder zu erhöhen und nicht vom eigentlichen Thema abzulenken.


    P.S.: Falls das geschieht, diesen Beitrag bitte mitlöschen, da er auch nichts mit dem Thema an sich zu tun hat.