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Original geschrieben von mcm
Wenn man das Glück hat, nicht mit dem eigenen PKW geblitzt worden zu sein, bzw. der/die Partner/in ist z.B. mit diesem gefahren und geblitzt worden, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise: auf die Anhörung keinesfalls reagieren, die ja an den Halter geschickt wird. Man muss nicht reagieren! (Allerdings wenn man reagiert, darf man nicht lügen) Nach einiger Zeit wird dann dem Halter i. d. Regel ein Bußgeldbescheid mit Postzustellungsurkunde oder Einschreiben geschickt. Auf den muss man reagieren und zwar mit Einspruch ohne Begründung. Der Ladung zum Amtsgericht kann der Halter gelassen entgegen sehen: wenn er Zeit und Lust hat, geht er persönlich hin, wenn nicht, beauftragt er einen Anwalt, den man aber erst mal ggf. bezahlen muss. Vor Gericht und mit dem "Beweisfoto" wird schnell klar, dass der Halter nicht gefahren sein kann. Selbstverständlich erinnert sich der Halter, wer das auf dem Foto ist und benennt ihn oder sie. Für einen neuen Bußgeldbescheid ist es aber i.d. Regel jetzt zu spät, da der Beschuldigte innerhalb von 3 Monaten nach dem Vorfall als solcher von der Behörde angeschrieben worden sein muss. Sollte wider Erwarten eine Verhandlung früher als 3 Monate nach dem Vorfall angesetzt werden, kann man eine Terminverschiebung z.B wegen Urlaub beantragen. In Großstädten funktioniert das wegen der Arbeitsüberlastung der Gerichte immer. Dem Richter bleibt nichts anderes als Freispruch für den Halter. -> keine Punkte, keine Kosten für den Fahrer!
Bist Du Dir sicher, dass so ein Verfahren keine aufschiebende Wirkung für die Verjährungsfrist hat?
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Hm, bedeutet das, dass es diesen RV noch gibt, man aber nur über einen wohlgesonnenen Großhändler da rankommt?
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Also mich würde ja dann doch nochmal interessieren, ob es nicht vielleicht noch irgendeine Möglichkeit gibt, so einen Vertrag zu bekommen.
Man müsste nur mal wissen, wer der RV-Nehmer ist. Das stand auf den 17 Seiten bei HK nämlich auch nirgends...
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Original geschrieben von mavolta
Hat wirklich noch keiner eine RV-Nr. auf seiner Rechnung entdeckt? Steht m.W. auf Seite 2 ("Rechnungsdetails") in der Zeile, in der Mobilfunknummer und Genion-Festnetznummer stehen.
Hätte man darüber denn vielleicht noch die Möglichkeit in diesen RV zu kommen (vorausgesetzt, der RV-Nehmer stimmt zu
)?
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Und warum hat mir damals niemand Bescheid gesagt? 
Will auch so einen Vertrag haben.
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Kann mir nochmal jemand kurz erklären, um was für einen Vertrag es sich hier handelt? Genion home ohne GG und MU? Das wäre ja der Oberhammer (für alle, die einen haben). 
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Original geschrieben von fonhouse.de
kein VV !!!!
Original D2 vodafone Fun mit einmaliger Erstattung
Sorry, das nebenstehende Bild hatte mich wohl irritiert.

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Re: Re: Suche D2 Vertrag ohne GG und ohne MU
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Original geschrieben von fonhouse.de
Gucke mal hier
Naja, streng genommen ist das ja kein "D2 Vertrag ohne GG" sondern ein VV D2-Vertrag mit Grundgebührerstattung. :p
Wobei ich glaube, dass es einen komplett GG-freien Tarif auch nicht mehr gibt, seit bmw-mobil sein Angebot (vorläufig) eingestellt hat.
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Original geschrieben von jonasm
ich würde bei 25 € Preisunterschied immer das Handy ohne Vertrag nehmen. 25 € sind nicht so viel und man hat einen Vertrag weniger. Vielleicht kommt ja bald ein besseres Angebot, wo man dann einen Vertrag machen möchte, der einem dann nicht mehr genehmigt wird - meine Meinung!
Viele Leute stottern den Preis für das Handy aber lieber Monat für Monat ab, auch wenn es dann letztendlich teurer ist. Nachvollziehen kann ich das aber auch nicht.
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Original geschrieben von Mekong
Oder Chlorreiniger. Genauer gesagt BIFF! Habe festgestellt, dass man damit wirklich ALLES wegkriegt!!!
Das kann ich bestätigen.
Aber ob das für Autolack das Richtige ist, wage ich zu bezweifeln.