Beiträge von saintsimon

    ich bin vor ein paar Tagen mit der SBB durch die nordschweizer Provinz gefahren und habe dabei das Verhalten meines W705 im Swisscom-Netz beobachtet. Der SE buchte sich schnell von GSM in UMTS um, sobald wieder ein solcher Sender auftauchte. Auch die Swisscom hat ja nicht jede abgelegene Ecke mit 3G versorgt.


    Netzwahlprobleme hat mein Gerät aber auch in D nicht.

    Zitat

    Original geschrieben von Personal Jesus
    Nach meinem Verständnis (und damaligen eigenen Rechnungen) INS Ausland ja, IM Ausland nein.


    In der Tat hat O2 in irgendeiner Fußnote die Roaming-Gespräche aus dem Rabatt ausgenommen, aber Gespräche ins Ausland werden rabattiert. Die 15% sind also kein echter Rechnungsrabatt, da es ja einige Ausnahmen gibt.

    Bis auf kleine Flieger werden heutzutage die meisten propellergetriebenen Flugzeuge und im wesentlichen alle Hubschrauber duch Turbinen angetrieben, wobei die Propeller oder Rotorblätter über ein Getriebe angeschlossen sind. Im Gegensatz zu den reinen Düsentriebwerken spielt aber der Abgasstrahl keine nennenwerte Rolle für den Vortrieb, da die erzeugte Energie über die Antriebswelle abgegriffen wird.


    Also wäre der Schad-Effekt von angesaugten Aschepartikeln der gleiche wie bei den normalen Düsen-Turbinen der schnellen Verkehrsflieger.


    Bei einem Flug mit Reisegeschwindigkeit durch eine Partikelwolke wird ein Flieger darüber hinaus praktisch sandgestrahlt.

    Zitat

    Original geschrieben von speeny
    Um welches Konto bei der Norisbank geht es konkret bei Dir?
    ...


    Um ein reines Giro-Guthabenkonto. Ich habe erst vor kurzem das Konto für einen Rücklaster von einem dreisten TK-Unternehmen genutzt, welcher trotz entzogener Lastschriften-Ermächtigung weiter abbuchte.


    Die anderen Giros sind mit Überziehung.


    Auf jeden Fall haben sowohl Bank als auch die Schufa bei mir das Thema verfehlt.

    Ich fürchte, die zuständigen "Fachkräfte" sind noch nicht auf der Höhe der aktuellen Gesetzgebung. Denn das Datenschutzrecht des Kunden bei Girokonten ohne Überziehungsmöglichkeit geht nun vor das Recht der Banken auf Datenaustausch.


    "Sehr geehrter ---------,
    aufgrund Ihrer Mitteilung haben wir bei der yybank GmbH eine Rückfrage zu dem von Ihnen beanstandeten Girokonto gehalten.
    Seitens der yybank GmbH wurde uns die korrekte Übermittlung des in Rede stehenden Girokontos mitgeteilt. Gleichzeitig erhielten wir Information, dass dieses Girokonto dort nach wie vor zu Ihrer Person geführt wird und Sie am xx.xx.xxxx die SCHUFA-Klausel unterzeichnet haben. Wir empfehlen Ihnen, sich ggf. mit weiteren Rückfragen hierzu, direkt an die mitteilende Stelle zu wenden.
    Bei der SCHUFA sind nur Daten vermerkt, die sie von ihren Vertragspartnern mitgeteilt bekommen hat. Hierbei werden der SCHUFA nicht sämtliche bekannte Daten mitgeteilt, sondern nur sog. „meldepflichtige“ (z.B. Kredite, Kreditkarten, Girokonten) bzw. „meldefähige“ Daten (z.B. grundpfandrechtlich gesicherte Kredite). Vertragspartner der SCHUFA können Wirtschaftsunternehmen werden, die natürlichen Personen gewerbsmäßig Geld-, Waren- oder Dienstleistungskredite geben oder Forderungen einziehen. Darüber hinaus
    werden auch Mitteilungen aus öffentlichen Verzeichnissen (d. h. Informationen zu Haftbefehlen, eidesstattlichen Versicherungen sowie Insolvenzdaten) aufgenommen.
    Mit freundlichen Grüßen
    SCHUFA Holding AG
    Ihr Verbraucherserviceteam
    Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist ohne Unterschrift gültig."



    Es spielt hier doch keine Rolle, ob ein Giro-Konto existiert, sondern von was für einem Typ dieses Konto ist.
    Was eine vergangene Unterschrift zur Schufa-Einwilligung heute gilt weiß ich noch nicht, aber inzwischen dürfen diese Unterschriften bei reinen Guthabenkonten von Seiten der Banken gar nicht gefordert oder genutzt werden.