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Original geschrieben von fieselschweif
Bei Kopfbahnhof 21 sind aufgrund der fehlenden Notwendigkeit keine ICE-Halte am Flughafen vorgesehen. Für die verkehrenden Regionalzüge ist dank der Streckenführung ein Kopfmachen nicht nötig.
keine ICE-Halts am Flughafen vorgesehen ? Dann sind die Fahrtzeiten Stuttgart-Ulm von K21 noch stärker schön gerechnet im Vergleich zu S21, denn bei S21 ist auf jedenfall der Flughafen an die Hochgeschwindigkeitsstrecke angebunden.
Wenn bei Stuttgart 21 die ICEs nach Ulm auch beim Flughafen halten werden dann erwarte ich das von einer Alternative, die fast die gleichen Kosten verursachen würde genau so. Und in den "Planungsunterlagen" von K21 ist die Schnellbahntrasse auch mit dem Flughafen-Bahnhof verbunden. Also kann man von ICE-Anbindung ausgehen, alles andere ist ja Schwachsinn, sollen etwa die Leute die zum Flughafen wollen etwa zuerst im Hauptbahnhof in einen Regionalzug umsteigen ? Darauf hätte ich keinen Bock, da würde ich dann eher ein paar Kilometer mehr mit dem ICE fahren und von Frankfurt abfliegen.
Also Mogel-K21 weiter entlarvt 
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Original geschrieben von Uelmuek
Darauf ist ein französischer Polizist mit Sturmhaube zu sehen, welcher einen Demonstranten im Wendland mit schmerzhaften Griffen Verletzungen zuführt.
schmerzhafte Griffe ? Da fasst jeder Altenpfleger oder jede Krankenschwester die Patienten härter an - also übertreiben brauchen wir nicht, eine Hand stützt den Hinterkopf, die andere dreht ihn behutsam an der Hüfte zur Seite...
Klar, ob er da sein durfte müssen die Behörden klären, aber so wie du es darstellt ist es massiv übertrieben, "schmerzhafte Griffe" hören sich eher nach Folter an und nicht nach "zur Seite drehen"
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Re: Empfehlung für Netzbetreiber
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Original geschrieben von Kuh127
Grund: Die Indoorversorgung in der Innenstadt (Heilbronn) ist bei mir teilweise dürftig bis nicht vorhanden. Auch in ländlichen Gegenden, in denen ich mich zwar nur ab und zu aufhalte, dafür aber umso mehr auf ein Netz angewiesen bin, klappt es nicht so recht.
also ich habe in der südlichen Region Heilbronn / nördlichen Region LB im Moment T-Mobile. In den Städten ist es genial, so gut wie keine Probleme.
Aber T-Mobile hat hier geringe Probleme mit kleineren Funklöchern, z.B. muß man wenn man telefonierend von Kirchheim Neckar nach Lauffen auf der B27 fährt Glück haben dass das Gespräch nicht abreisst, genau in der Mitte ist der Pegel sehr schwach, zwischen Lauffen und Nordheim ist es ähnlich, geht oft gut aber eben nicht immer. Das sind eben lange Überlandstrecken und diese werden eben von den Stationen in den Städten mitversorgt.
Davor hatte ich Vodafone, da sind mir solche Sachen nicht so stark aufgefallen.
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also bei mir haben die pünktlich zum Vertragsende ( der Tag der Vertragsunterzeichnung + 3 Jahre (MVLZ + 1 Jahr ) ) die Zugangsdaten deaktiviert und die Syncronisation war 2 Tage später weg...
Verlängern würde der sich sicher nicht, die Abschaltung ist schon beim Vorleister beantragt, selbst 1 Monat vorher kann man die Kündigung nicht mehr stornieren, habe nämlich versucht den Vertrag an jemanden zu überschreiben + Kündigung zurückziehen, ging nicht weil Leitung schon bei der Telekom gekündigt war und es einfacher ist neu zu bestellen als eben dieses rückgängig zu machen... )
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Original geschrieben von NoIdea
Auch da kam es auf die Stelle an ob du als Dipl.Ing (FH) überhaupt in die Vorauswahl gekommen bist oder auch umgekehrt, ob du als Dipl. Ing (TH) vielleicht sogar schon als überqualifiziert (=überbezahlt) rausgeflogen bist.
oder als falsch qualifiziert - denke FH und TU hatten beide ihre Existenzberechtigung, für die Forschung und Entwicklung den von der TU , als Werksleiter oder Führungskraft im mittelständischen Betrieb eher den von der FH weil mehr praxisbezogene Ausbildung. Denke das hatte sich damals eher so eingebürgert.
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Original geschrieben von JDRavenhorst
Wieso muß ich das beweisen, alles wurde telefonisch gemacht, normalerweise müßten die mir das doch schriftlich oder wenigstens per E-Mail mitteilen. Die könnten ja sonst bei jedem nach 2 Jahren den Vertrag einfach so ändern wie sie es wollten.
Wenn das denn so wäre, und man nicht innerhalb von 2 Wochen widerspricht, wie lange muß ich dann diesen Tarif beibehalten? Man kann doch sicher bei Vodafone nach einer gewissen Zeit den Tarif ändern, oder? Früher war es nach 3 Monaten, wie lange ist es denn heute?
meine ich ja, du müßtest eine Auftragsbestätigung mit Wiederufsbelehrung bekommen und könntest ab dem Zugang dieser 14 Tage wiederrufen.
Das Problem ist allerdings dass diese sicher pünktlich losgeschickt wurde - aber Vodafone verschickt gerne über günstige Postdienstleister die locker mal 1-2 Wochen Laufzeit haben ( Erfahrung habe ich mal gemacht, Vertrag bei Vodafone gekündigt, dann hat 1,5 Wochen später die Kundenbetreuung angerufen und mir ein gutes Angebot gemacht und ich habe wiederufen und ca. 2 Wochen nach dem Telefonat waren in meinem Briefkasten 2 Briefe von Vodafone, die Kündigungsbestätigung + die Vertragsumstellung .... ) und das wird leider recht schwer zu beweisen sein dass du den Brief nicht bekommen hast aber auch schwer von Vodafone dass es so war.
Ich würde mal den Sachverhalt mit der fehlenden Wiederrufsbelehrung + falscher Tarifumstellung schriftlich vortragen, ein Brief kommt leichter zu Leuten mit Entscheidungskompetenz als ein Hotline-Telefonat...
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Original geschrieben von DARKHALF
nein die Wiederspruchs frist beträgt genau 14 Tage ! die VVL ist natürlich auf dauer unwirksam wenn dir was eingerichtet wurde was nicht Gegenstand der Vereinbarung ist , aber dies müsstest Du zu 100% beweisen können ! , kannst Du das????
darin liegt meistens das Problem ... , Keine Zeugen , nixxx schriftliches , keine Unterschrift etz...
also meines wissens nach beginnt die Wiederufsfrist nach der schriftlichen Wiederufsbelehrung, nicht 14 Tage nach dem Geschäft - noch keine schriftliche Auftragsbestätigung mit Wiederufsbelehrung da = noch kein Fristbeginn !
aus Wikipedia:
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Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat. Das bedeutet, dass ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ein Widerruf unbefristet möglich ist. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Durch die Änderungen wurde diese Verlängerung nunmehr eingeschränkt:
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Original geschrieben von Handyfan96
rot/grün hat ja keineswegs gesagt wir hören sofort auf, sondern einen plan entwickelt.
wo kommen wir denn hin, wenn jede langfristige politische entscheidung mit größeren auswirkungen von der nächsten regierung wieder gekippt wird?
Rot/Grün hätte das Gesetz so machen können dass es nicht mehr gekippt wird, also richtig über den Bundesrat verabschieden.
Für die SPD war das ganze allerdings eine Alibiveranstalltung für den Koalitionspartner denn die SPD wollte selber eigentlich keinen Ausstieg aus der Kernenergie. Aber für die Macht war ihnen schon immer einiges recht. Deshalb hat die SPD das Gesetz so gemacht dass es jederzeit wieder rückgängig gemacht werden kann, also ohne den weg über den Bundesrat zu wählen und gehofft dass eben mal die CDU/FDP mal für 4 Jahre alleine an der Macht ist um sich nicht die Hände dreckig machen zu müssen.,,,
Und als Oposition muß man dann natürlich dagegen sein, aber im Hinterzimmer haben die sicher erleichtert darauf reagiert.
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ist das überhaupt ein Thermostatventil ? Für mich sieht das eher wie ein einfacher Abstellhahn aus.
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Original geschrieben von fieselschweif
In diesem Artikel aus der gestrigen StZ werden einige Probleme bzw. Engpässe von S21 angesprochen, auf die bislang bei den Schlichtungsgesprächen nicht eingegangen wurde. Illustriert wird dieser Artikel mit folgender Grafik:
doch, also Wendlinger Kurve war sehr wohl schon Thema bei der Diskussionsrunde ähhh "Schlichtung".
Es wurde sogar eine Option vorgestellt diese bei Bedarf oder sogar gleich 2-Gleisig zu realisieren, also Wendlinger Kurve ist ein Problem ohne besondere Wichtigkeit. Wenn ich es richtig mitbekommen habe ist die Wendlinger Kurve sogar einer der ganz wenigen Teile die noch nicht planfestgestellt sind, also noch alle Optionen offen.
Ach ja, bei der Alternative K21 müßten die ICEs die vom Hauptbahnhof über Flughafen nach Ulm fahren sogar an einer ähnlichen Stelle rückwärts fahren ( also vom HBF über die Scharnhäuser Kurve in den Flughafenbahnhof, dort muß der Zugführer aussteigen und in den anderen Führerstand und dann über die Neubaustrecke nach Ulm ) , also ist die Wendlinger Kurve hier wohl das wesentlich kleinere Übel. Ich denke nicht dass die ICEs über die kurvige 1-Gleisige Strecke über Vaihigen fahren sollen, das würde noch mehr Zeit kosten.