Zitat
Original geschrieben von shelter
ich vermute ja, dass es ihm weniger um seinen Anspruch gegenüber geht, als das es vielmehr darum zu gehen scheint, dass der Mieter in Bezug auf mb001 Eigentum Entscheidungsmacht hat?
ja, und zwar Entscheidungsvollmacht über die Ausenfasade, und auf die Ausenfasade hat nach gültigem Recht ( WEG ) der Mieter keinen Einfluss.
Wenn die Eigentümergemeinschaft beschließt die Fasade wird rosarot gestrichen kann ja auch kein Mieter etwas dagegen sagen, die Fasade ist letztendlich gemeinsames Eigentum aller Eigentümer, genau wie Fundament, Dach, Hofeinfahrt, also alles außerhalb vom Sondereigentum.
Und wenn man eine Wohnung vermietet dann vermietet man zwar ein Nutzungsrecht an dem Gemeinschaftseigentum mit, aber die Entscheidungsvollmacht darüber liegt weiterhin bei den Eigentümern, so deute ich gültige Gesetze.
Ich habe z.B. vor an einem Dachfenster einen Außenrolo zu installieren, aber obwohl mir die Wohnung gehört gehört mir nicht das Fenster auf das der Rolo installiert wird, davon gehört mir von der Aussenseite nur 15% oder so, also muß ich erst bei der Eigentümerversammlung fragen, auch weil das ganze das äüßere Erscheinungsbild stört - zwar nur Formsache aber eben Pflicht...
Und auf Streetview wird ja nur Gemeinschaftseigentum, also Fasade, Eingangstür und Hofeinfahrt gezeigt, also klar Eigentümersache....