Beiträge von hottek

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    Original geschrieben von Jochen
    Etwas mehr Verständnis (warum könnte sich der Radfahrer wohl versuchen, mit solchen Mitteln zu schützen?) und Rücksicht (im vorgesehenen Abstand überholen) würde die Situation mit Sicherheit entschärfen.
    Du bist mit Deinem Auto im Null-komma-nix an einem Radfahrer vorbei gezogen. Das kostet Dich, im Gegensatz zum Radfahrer noch nicht einmal Muskelkraft, wenn man vom Drücken des Gas- und eventuell Kupplungspedals mal absieht.


    wenn illegale und ablenkende Beleuchtung nicht schlimm ist dann erkundige ich mich mal woher ich die Frontblitzer vom Savety-Car herbekomme, mit denen kann ich sicher innerhalb von Sekunden die Straße frei machen :cool: ;)



    Ich habe nichts gegen Fahrradfahrer, ich fahre selber Rad ( aber Touring/Trekking ) und selbst als Radfahrer kommt es mir so vor als ob eine gewisse Art von Radfahrern ( Rennrad ) die Gesetze selber macht.

    Re: Geschädigtes Eigentum durch KFZ - Unfallflucht - gegnerische Versicherung


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    Original geschrieben von Metzger80
    Der Arbeitgeber von V rechnet direkt mit der Versicherung ab. Dieser meldet sich nach 2 Monaten (!) konstruktiv mit den lapidaren Worten "Wir benötigen noch Bilder".
    G ist inzwischen mächtig sickig und spielt mit dem Gedanken, doch einen Anwalt einzuschalten. Muss G Bilder zur Verfügung stellen oder ist das das Problem des Gegners?


    der Halter rechnet mit der Versicherung ab ? Normalerweise die Schadennummer geben lassen und den Schaden an ne Werkstatt abtreten, dann ist Ruhe, die sollen sich um die Abwicklung kümmern und du hörst im Normalfall nie wieder etwas davon. Vorher noch kurz die Versicherung anrufen, Schadensnummer durchgeben und fragen in welcher Kategorie der Leihwagen sein darf sonst stellen die sich evtl blöd an...


    Überhaupt ist der Leihwagen über die Reparaturzeit eh die beste Möglichkeit das zu beschleunigen, denn jeder Tag in der Werkstatt der mit einem Gutachten verschwendet wird kostet viel Geld ;)



    edit: man, habe ich geschlafen, geht ja um einen Grundstücksschaden :o Aber trotzdem würde ich mit der Versicherung direkt abrechnen

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    Original geschrieben von Jannis71
    Sind nicht erlaubt, es muss ein dauerhaftes Leuchten sein. Allerdings musst du beachten, dass das Licht nicht unbedingt heller ist als der Scheinwerfer eines Autos. Es ist deutlich kleiner, daher sieht es nur so aus als wäre es sehr hell.


    es lenkt eben sehr stark ab - ich wäre mir nicht sicher ob z.B. ein Fahrradfahrer mit "normalem" Licht der 50m dahinter fahren würde noch wahrgenommen wird oder ob man den durch die Ablenkung und den Schonblick ( eher auf die linke Seite ) leicht übersehen würde.


    Und ich sehe eigentlich recht gut, mein letzter augenärztlicher Sehtest ( mit Sichtfelduntersuchen usw... - das volle Programm ) liegt erst ein paar Monate zurück. Die Gefahr bei den vielen "halbblinden" auf unseren Straßen ist ja noch größer...

    sind eigentlich solche grellen, rot blinkenden Fahrradrücklichter auch erlaubt ? Ich bin vor 2 Tagen nachts auf einer Landstraße gefahren und habe schon 1km vorher ein penetrantes Blinken gesehen, ab 500m war es unerträglich und 200m vorher habe ich dann gesehen dass es so ein Rennrad-Freak war.


    Normalerweise ist es kein Problem da kurz vorbeizuziehen, aber durch das nervige Blinken war es nahezu unmöglich vorrausschauend die Gegenfahrbahn zu beobachten ob ich bremsen oder gas geben kann.


    So eine rücksichtslose Beleuchtung gehörte ( wenn nicht schon ) verboten. Da würde sogar mein Xenon-Fernlicht weniger blenden....

    bei mir bewirkt das allerdings genau das Gegenteil, das Netz wird unzuverlässig wenn LTE eingeschalten ist.


    Ich habe eine UMTS-NodeB ca. 500m vor dem Haus und ein LTE800 ca. 6-8km weg. Wenn ich jetzt LTE einschalte schiebt mich das Netz grundsätzlich in LTE800 mit 1-2 Empfangsbalken. Extrem Störungsanfällig und langsam dadurch. Deshalb habe ich UMTS als max. Bandbreite eingestellt.



    Leider gibts auch keine Option nur LTE800 zu sperren...

    direkt am Telekom-Festnetzanschluß oder an einer Telefonanlage/Router ?


    Wenn an Telefonanlage oder Router könnte es daran liegen dass die Klingelspannung + Stromstärke nicht ausreicht um ein älteres Telefon zum klingeln zu bringen. Eine Fritzbox bringt z.B. 35V, das Festnetz ca. 60V. Den meisten Telefonen ist so etwas egal, aber manche älteren können Probleme machen.


    Ich würde empfehlen das Telefon mal an einem anderen Anschluß ( "richtiger" Analog ) testen um das auszuschließen.

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    Original geschrieben von ChickenHawk
    Die Linke hat bundespolitisch genau eine Chance ihrer Wählerschaft zu zeigen, dass sie wirklich was bewegen können - gelingt das nicht (und die schlauen Köpfe in der Partei wissen, dass vieles von dem was sie so schwadronieren nicht klappen kann) würden Ihnen die Wähler wegbrechen bzw. das nächste Mal einfach zu Hause bleiben "Bringt ja eh nix..." und die Wahlbeteiligung damit noch weiter in den Keller rauschen.


    die Gefahr ist aber dass die Linkspartei wirklich ein Teil ihrer Pläne umsetzen kann, dadurch eine Rezession entsteht und die Arbeitslosigkeit ins unermeßliche steigt.


    3 Jahre später haben viele Bürger vergessen weshalb es ihnen überhaupt schlecht geht und die Linkspartei eine Menge potenzielle Wähler die von den hohen Sozialhilfesätzen profitieren wollen....