Heute bekam mein Schwager Antwort von o2....
Sobald ein Dritter - beispielsweise ein Nachbar - ein Paket entgegennimmt, handelt er aus der sog. Geschäftsführung ohne Auftrag, da er sich um die Angelegenheit einer anderen Person kümmert.
Demjenigen der dann als sog. Geschäftsführer ohne Auftrag auftritt, obliegt eine Aufsichtspflicht.
Ein Paket unbeaufsichtigt im Flur eines Mehrfamilienhaus zu deponieren, stellt eine Verletzung dieser Aufsichtspflicht dar. Aus dieser Pflichtverletztung haftet die dritte Person ( vgl. § 677 BGB )
In diesem besonderen Fall trifft o2 keine Schuld. Wir bitten Sie, im Innenverhältnis Ihren Schaden bei der Person geltend zu machen, die die Pakete entgegengenommen hat.
Anbei erhalten Sie die Ablieferbelege zu den Sendungen.
Auf DEUTSCH : Jetzt kann mein Schwager 24 Monate Grundgebühren für die 2 VVL zahlen da der Nachbar wie sagt man so schön SOZIALSCHWACH ist und eh täglich Besuche vom Gerichtsvollzieher bekommt.