Beiträge von handy4less


    Meine Großhändler akzeptieren nur Originale.
    Jetzt könnte ich natürlich vorab Fax akzeptieren, den Vertrag freischalten, und dann mit dem Versand so lange warten, bis das Original eingertoffen ist.


    Ich habe es mal gemacht, daß ich die Ware vorher schon abgeschickt habe. Nur kamen mehrfach die Originale nicht :( und ich bekam meine Provision vom Großhändler nicht, da ich ja kein Original vorlegen konnte. Die Kunden sagten dann : Warum Original schicken, hat ja auch so geklappt mit Freischaltung/Versand. Es war eine Menge Arbeit und Stress, bis ich die Originale hatte. In 2 Fällen musste ich dem Kunden den Gerätepreis berechnen und bis zur 3. Mahnung gehen, bis ich dann endlich die Originale bekam und dem Kunden dann wieder eine Gutschrift über den Gerätepreis schreiben konnte. Also mache ich keinen Versand vor Eingang der Originale mehr. Dann kann ich auch gleich aufs Original warten, Vorabfax/mail bringt dann keine Zeitersparnis und ist zudem ja noch ein zeitlicher Mehraufwand. Zudem kann man bei Originalen leichter Fälschungen erkennen, wie z.B. reinkopierte Unterschriften (kam schon mehrfach vor)



    viele Grüße


    Christian

    Zitat

    Original geschrieben von cellphones
    Kann man bei Euch die Unterlagen auch per eMail zuschicken oder muss es auch per Post sein? Kann auch bedies sein - zuerst per eMail und Post würde man nachschicken.


    Danke.
    Cya


    Hallo,


    wir brauchen die Unterlagen im Original. Vorab per mail oder Fax ist nicht möglich.



    viele Grüße


    Christian

    Zitat

    Original geschrieben von SFAB
    Wenn man die Unterschrift bzgl. der sofortigen Aktivierung leistet, verzichtet man dann "nur" auf das Rücktrittsrecht vom web'n'walk-Vertrag, oder gilt das dann gleichzeitig auch für das bestellte Endgerät?



    §312d BGB
    (3) Das Widerrufsrecht erlischt bei Dienstleistung auch in folgenden Fällen:


    ...

    2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


    ---------------------


    Ein defektes Gerät kannst Du im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung natürlich zurückgeben und Nachbesserung verlangen. Die evtl. Herstellergarantie erlischt ebenfalls nicht.



    viele Grüße


    Christian

    Zitat

    Original geschrieben von Kuniberta
    Hmm, der HTC Touch Cruise ist doch nicht lieferbar ?
    Als ich Freitag bestellt hatte, war er angeblich sofort lieferbar, werden dann vorrätige Geräte für die Kunden reserviert oder wird wenn am Montag meine Unterlagen bei etronix eingehen mein Vertrag erstmal nicht bearbeitet, weil inzwischen keine Ware mehr vorrätig ?


    Freitag ist einiges verschickt worden, danach ging die Verfügbarkeitsanzeige wieder auf 0.


    Es kommen immer wieder Geräte in kleinen Stückzahlen rein.


    Christian

    Re: Kundenkennwort


    Zitat

    Original geschrieben von Starter
    habe im Feld "Kundenkennwort" nichts eingetragen...fällt mir gerade ein...kann ich das der etronixx nachträglich mitteilen?


    wenn, dann bitte schriftlich beim Mobilfunkanbieter nach Vertragsbeginn.


    Wenn man kein Kundenkennwort festlegt, kann man auch nicht telefonisch beim Mobilfunkanbieter Vertragsänderungen ect. machen. Das geht dann nur schriftlich.


    viele Grüße


    Christian