Zitat
Original geschrieben von geizhandy.net
Bleibt abzuwarten, wie er reagiert.
erster Erfolg 
Im Bestellvorgang kann man nun die AGB des entsprechenden Anbieters einsehen.
Damit weiß ich wenigstens bei der Angebotseinrichtung auf meiner Seite, über welchen Anbieter das geht und kann das nun im Shop publizieren.
Damit sollten dann die rechtlichen Probleme erledigt sein
.
EDIT 1500 Uhr :
schlechte Nachrichten, das Angebot ist wieder von unserer Seite runter genommen. Es wird nämlich bei jedem Angebot auf die TPH AGB verwiesen, auch wenn später MC oder sonst was geschaltet wird (was da später gemacht wird, weiß nur der Großhändler).
Da kommen so Sprüche von Großhändler, wie : "... nicht alle Angebote kommen von TPH aber man darf sich ja auch mal vertun" oder : " ...welcher normalsterbliche Verbraucher kratzt denn den Provider, die wissen garnicht was damit gemeint ist. "
Oder was wie : "... Sie wollen oder haben die Taktik, die hinter der Aktion steht nicht verstanden - stimmt's? "
Natürlich verstehe ich die Taktik. Gar keine Frage. Viele Provider möchten nach aussen (zur Zeit) nicht mit 1Euro BASE Angeboten in Verbindung gebracht werden.
Und schon wird der auf der Seite und auch im Bestellvorgang nicht genannt. Die Provider machen nun keinen Stress mehr.
Fazit : Der Kunde erteilt einen Blankoauftrag, wo der Händler entscheidet, wer der spätere Vertragspartner des Kunden sein wird. Dazu unterschreibt der Kunde für AGB, die er u.U. nie erhalten hat.
Rechtlich äußerst bedenklich - das ist noch milde ausgedrückt. Jeder Händler, der das Angebot so anbietet, macht sich sicherlich mit strafbar, schließlich liegt sicherlich ein Vergehen gegen die Informationspflicht gemäß BGB vor.
Christian