Beiträge von handy4less

    Hallo,


    Mobilcom hat z.B. keine kostenlose Hotline, o2 hatte mal früher eine. Obs noch aktuell ist, weiß ich leider nicht. Mobilcom kennt kein genion online oder Studentenrabatte.


    Es können weitere Unterschiede sein, evtl. bei Roaming-Gesprächen. Wir haben ja den Link zu den Tarifinformationen angegeben. Am besten diese mal Punkt für Punkt mit denen von o2 vergleichen.



    viele Grüße


    Christian

    Zitat

    Original geschrieben von Louvain
    Auf der verlinkten Seite wird - wie am Anfang dieses Threads - eine Auszahlung in Höhe von 265 Euro zugesagt. Gibt es einen speziellen Bestelllink für TT-User oder wie wird entschieden, wer 280 und wer 265 Euro erhält?



    Hallo,


    265 Euro ist für "normale" Kunden. Nur tt-user wissen von den 280 Euro. Einfach dann zu dem Vertragsformular Zettel dazu legen oder das von uns vorgefertigte Anschreiben benutzen und dort die 280 Euro reinschreiben.


    viele Grüße


    Christian

    Zitat

    Original geschrieben von Happy Phippo
    Gibts auch noch die 25,- EUR Guthaben bei Rufnummernportierung und wenn ja, wie lange ist das Guthaben gültig und für was kann es alles genutzt werden?


    Hallo,


    mein Großhändler schreibt gerade :


    "Laut Mobilcom gibt es dieses Portierungsguthaben nicht mehr".



    Es gibt derzeit noch Angebote, wo das Wechselguthaben noch angeboten wird (z.B. wo Verträge über handyversandservice vermittelt werden) . Ich habe den entsprechenden Anbieter angeschrieben und dort mal nachgefragt. Der ist bis 13.2. nicht da. Mal sehen, was er dazu sagt.



    viele Grüße


    Christian

    Hallo,


    laut meinem Großhändler kann man die Frei-SMS nur bei einer Verlängerung direkt bei der o2 hotline behalten.


    Bei einer Verlängerung über uns "normale" Händler fällt man in den Genion "offline" zurück, verliert die Frei-SMS. Soweit mein Großhändler.


    VVL für "offline" Verträge können wir machen. Für eine Anfrage der Kundenkategorie brauchen wir Rufnummer und Name des Kunden. Dann könnten wir ein Angebot machen.



    viele Grüße


    Christian

    Hallo,


    Laut Herr Backes hat ParrtnerPlus ein Schriftstück von ViVo, dass das Startguthaben nicht verfällt.


    Auf die Schreiben von Partner Plus an ViVo hat ViVo bisher nicht reagiert. Auch Etronixx, sparhandy ect haben das selbe Problem.


    Ich habe damals das weitergegeben, was PartnerPlus mir gesagt hat.


    Wenn Sie Herrn Backes selber erreichen wollen :
    06027- 404246


    Ich kann derzeit nichts weiter unternehmen, als alle 2 oder 3 Wochen in Emmerich nach Neuigkeiten zu fragen. Seit November gibt es nichts neues.


    Es könnte auf eine Klage seitens PP gegeb ViVo hinauslaufen. Die anderen Abieter werden das wohl auch machen.


    Sollte das ganze als Vertragsänderung seiten ViVo gerichtlich anerkannt werden, hätte man sicherlich ein Sonderkündigungsrecht gegenüber ViVo.

    Zitat

    Original geschrieben von radarfalle
    Warum wird bei Dir die Provision ohne MwSt. ausgezahlt??? Ist das bei anderen Händlern auch so???


    Hallo radarfalle,


    das ist bei allen Händlern so. Händler, die MwSt an Endkunden auszahlen würden, würden eine Umsatzsteuerhinterziehung oder gar Umsatzsteuerbetrug begehen.


    Ein Endkunde ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt. Somit darf sich der Händler keine Vorsteuer auf die Auszahlung an einen Endkunden ziehen.


    Das gilt auch, wenn der Händler dem Kunden eine Auszahlung auf das Konto beim Mobilfunkanbieter gibt. Denn letztendlicher Empfänger bleibt der Endkunde, für den Mobilfunkanbieter ist es nur ein durchlaufender Posten. Auch hier kann sich der Händler keine Vorsteuer ziehen.


    Einzig die Aufbuchung durch den Mobilfunkanbieter direkt, "bezahlt" durch Provisionsverzicht, ließe MwSt zu. Da bekommt der Händler aber sofort den Abzug von der Provision und zahlt das Geld nicht an den Mobilfunkanbieter.




    Die Finanzämter sind derzeit ganz heiß auf Betriebsprüfungen. Meine beiden Firmen wurden im letzten Monat auf Anweisung der Oberfinanzdirektion Düsseldorf durch das Finanzamt Viersen überprüft. (Grundlage §193 Abs1 AO - Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer, Gewerbersteuer usw).



    viele Grüße


    Christian