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Ich hab' in meinen Kontakten mal nach der Häufigkeit der Vorwahlen geschaut, ohne Beachtung der ("Schönheit" der) nachfolgenden Rufnummer.
Das ist natürlich nur "meine" Stichprobe, aber ich fand's interessant, z.B.:
0160 (insgesamt 11-stellig): "nur" 3 Kontakte - 12-stellig gab's einige weitere
0162: 4
0172: 14
0173: 11
0174: 5
0179: 3
-->
- rel. viele 0172 und 0173 (eine 0173 fehlt mir ja noch
)
- wenig 0162 und 0174 (?)
- auch hier (kaum überraschend) wenig 0179 
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... Versuche aber immer auch keinen Quatsch zu schreiben,bzw.mich erst gar nicht zu äußern,wenn mir mal Sachkenntnisse fehlen würden.
...
Gute Idee
.
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Ah, danke.
Ich hab' mich schon gewundert, weil ich die Einstellung weder in der GMX FreePhone-App noch im GMX-Account (Web-Interface) gefunden habe.
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Bitte BTT
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Trotz der "weiblichen Logik"
?
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... Da Telefonie in der Schweiz bei Fraenk bei 10 Euro/Monat inklusive ist, verstehe ich eh nicht, warum es bei Norma und Kollegen nicht auch möglich ist.
Wenn das wichtig ist, kann man ja (z.B.) zu fraenk wechseln
.
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1. Es gibt da eine Funktion, durch die man gewisse Beiträge vermeiden kann
.
2. Und man muss auf die Beiträge auch nicht antworten.
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1. Die Drohkulisse ist heutzutage übrigens deshalb notwendig weil es viele Menschen gibt die nicht reagieren wenn man in normalem Ton mit ihnen kommuniziert.
In bestimmten Zusammenhängen schreibe ich bestimmte Nachrichten an meine Kunden schon so das Kunde sich vor allem meldet weil er sich darüber ärgert ungerecht behandelt oder angegriffen zu werden.
2. So hat man wenigstens eine gemeinsame Kommunikationsgrundlage und nicht nur einen normalen Wunsch raus kommuniziert zu dem man niemals eine Antwort erhält...
Ich hab‘ ins Zitat Ziffern rein editiert - wird übersichtlicher:
1. Dass es da je nach Betätigungsfeld einige/viele geben wird, kann ich mir schon vorstellen.
2. Besonders positiv werden die Antworten dann aber wohl nicht sein
.
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„Tagebuch-Treff“ hat was
!
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Gemäß Suchmaschine sind die Krankenkassen zur Anforderung des "Lichtbildes" verpflichtet.
[edit: Ich interpretiere das zumindest so. Wer sollte sich sonst darum kümmern?]
Es geht ja durchaus auch im Interesse der Versicherten darum, Missbrauch zu vermeiden.
SGB V, § 291a:
"... (5) 1Die elektronische Gesundheitskarte ist mit einem Lichtbild des Versicherten zu versehen. 2Versicherte, die jünger als 15 Jahre sind sowie Versicherte, deren Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, erhalten eine elektronische Gesundheitskarte ohne Lichtbild. ..."