Beiträge von JGW

    Zitat

    Original geschrieben von IrieDaily2809
    Ist zwar ein bisschen OT, aber:


    Welche Schriftzeichen nutz man auf türkisch? Arabische? Sorry habe mich nochnie damit befasst, also nicht :D


    Schaue Dir mal das erste Posting in diesem Thread an - und dann die drei folgenden Antworten... :D

    Habe gerade festgestellt, dass mein letztes Posting, was ich verfasst und meinte auch abgeschickt zu haben, wohl leider im Nirvana verschwunden ist, wie auch immer - wollte mich nur kurz für Eure Einschätzung, booner und altobelli, bedanken.


    Wie man es nicht anders von Juristen gewöhnt ist: Zwei Juristen, drei Meinungen. ;)


    Bei Urteilen vom Landgericht ist das ja so eine Sache - von Grundsatzurteil kann man da ja noch nicht so wirklich sprechen. Ich hatte mit dem Käufer ja nun schon jede Menge Schriftverkehr und insofern steht es IMHO nicht wirklich zur Debatte, dass der Accountinhaber auch persönlich geboten hat. Das war in dem verlinkten Urteil ja anders - da wurde ja schon mit der ersten Mail abgestritten, überhaupt geboten zu haben und direkt auf den Sohn hingewiesen.


    Die letzten Bewertungen von ihm kamen übrigens von Einzelteilen des Geschirrs, dass er im Anschluss von mir erworben hat. Die Transaktionen klappten problemlos...


    Ich bin mir inzwischen relativ sicher, dass es nichts mehr wird mit der problemlosen Abwicklung dieses Geschäfts. In seiner letzen Mail hat er mir mitgeteilt , dass er im Ausland weilte und jetzt krank im Bett liege und daher nicht überweisen konnte. Das wolle er aber in den nächsten Tagen nachholen. Da frage ich mich allerdings, wieso es ihm dann nicht möglich ist, kurz die Überweisung abzuschicken, wenn er mir doch ne Mail schreiben kann. In der letzten Mail hiess es noch, dass er ein Konto in Deutschland bei einer Internetbank habe.


    Denke, dass hört sich alles sehr nach herauswinden an und ich stelle mich diesbezüglich schon auf einen Rechtsstreit mit ihm ein.


    Wo wäre da eigentlich der Gerichtsstand? In der Schweiz? Ist hier ein Schweizer, der Ahnung von solchen Sachverhalten hat und mir eine Einschätzung meiner Chancen liefern kann?

    Zitat

    Original geschrieben von matze929
    Warte doch erstmal ab es handelt sich ja wohl um eine Auslandsüberweisung. Nicht alle haben Online-Banking und dann dauert sogar eine innerdeutsche Buchung mind. 1 Woche. Du solltest auch daran denken das er vielleicht kurzfristig in Urlaub gefahren ist und deshalb auf Deine Mails nicht reagieren kann. Ich mache viel mit Ebay und erlebe das zur Zeit oft. Also mind. 1 Woche solltest Du ruhig noch einmal warten.....



    Habe ja geschrieben, dass es sich noch in Wohlgefallen auflösen kann, wäre halt trotzdem interessiert, was zu tun ist, wenn es eben nicht läuft, wie gewünscht...


    Ausserdem hat er ein Konto in Deutschland, von dem er auch überweisen wollte.

    Ich stehe momentan höchstwahrscheinlich vor einem ähnlichen Problem, wie NiceIce es hatte.


    Habe bei ebay wertvolles Markengeschirr an einen Schweizer verkauft. Ich war mit dem Preis ganz zufrieden, da es sich um Sammlerstücke handelt und es schon sehr schwer sein dürfte, einen anderen Käufer zu finden , der bereit ist , ähnlich viel zu bieten. Hatte auch zahlreiche Kaufanfragen per Mail, die waren aber alle nur bereit, die Hälfte zu zahlen. So hat der Schweizer das Geschirr dann also kurz vor Ablauf ersteigert (war auch der einzige Bieter...). Ich hatte daraufhin sofort einen sehr freundlichen Mailkontakt mit ihm, habe ihm die Versandkosten genannt und alles sorgfältig verpackt (waren insgesamt zwei riesige Kartons und die wogen über 30 Kilo - hat mich ca. 6 Stunden Arbeit gekostet alles zu verpacken). Die Pakete warten in meiner Garage nur darauf, versandt zu werden...


    Jetzt warte ich aber schon seit fast einer Woche auf mein Geld und werde doch etwas unruhig, da auf Mails nicht mehr reagiert wird. Wie gesagt, kann sein, dass sich noch alles in Wohlgefallen auflöst, ich glaube aber nicht mehr dran und würde jetzt gerne wissen, was ich tun kann.


    Booner hat in einem anderen Beitrag mal geschrieben, dass man die Bietereigenschaft kaum gerichtsfest beweisen kann. Warum? Der Käufer hatte schon einige positive ebay Bewertungen, hat mit verschiedenen unterschiedlichen email-Adressen geantwortet. Wenn ich jetzt einen seiner vorigen Ebaykontakte anschreibe und mir schriftlich bestätigen lasse, dass mit dem besagten ebay Mitglied unter der bei ebay hinterlegten Adresse ein Geschäft erfolgreich abgewickelt wurde, dann wäre doch bewiesen, dass die entsprechende Person hinter dem Account steht - was meint ihr und was würdet ihr machen.


    Bin sehr gut rechtsschutzversichert, denke ich - Advocard... hätte also mit einem Prozess grundsätzlich kein Problem - hat das Aussicht auf Erfolg?