Letztendlich hast Du Vodafone ein Vertragsangebot unterbreitet, welches in der Form nicht den AGB entsprach. Aber Du hast mit Deiner Unterschrift die AGB akzeptiert. Vodafone hat das Angebot entsprechend ihrer AGB angenommen.
Die Frage ist hier eigentlich nur, welchen Status der Vermittler hatte.
1. Angestellt bei Vodafone: Sein Handeln ist Vodafone zuzurechnen -> Vertragsaufhebung als Schadensersatz gegen Vodafone wegen Falschberatung
2. Angestellt beim Shop: Sein Handeln ist dem Shop (Vermittler) zuzurechnen. -> vorerst gültiger Vertrag, Schadensersatzanspruch gegen den Shop
3. Vermittler für den Shop/Vodafone nach §84 HGB -> vorerst gültiger Vertrag, Schadenersatzanspruch gegen den Vermittler
Da Du offenbar beim Vertragsabschluss getäuscht wurdest, sind im Fall 1 Vodafone und im Fall 2 der Shopinhaber und Vodafone mögliche Geschädigte eines Provisionsbetruges.
Da im Fall 2 und 3 der Vertrag aus einer Straftat (Betrug gegenüber Deiner Person) erlangt wurde dürfte dieser nichtig sein, wenn der Betrug rechtskräftig erwiesen ist.
Ich tippe mal, dass Dir Dein Anwalt zur Strafanzeige rät, oder sie mit Vollmacht in Deinem Namen stellt, die Kripo ermittelt und die Unterlagen kostenfrei zusammenträgt. Dann nimmt Dein Anwalt Akteneinsicht und hat kostenlos alles was er für ein Zivilverfahren braucht und schreibt Dir eine Rechnung.
Dann jubelst Du, weil Dein "Dreckschwein" von Anwalt Dir zu Deinem Recht verholfen hat.
Und da muss ich Dir zustimmen. Er schreibt Dir eine Rechnung für etwas was er kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen hat und was Du ohne ihn auch selbst erledigt hättest. Ja, dann hast Du ein "echtes Dreckschwein" erwischt. Nur eben nicht so, wie Du Dir das vorgestellt hast.
Mein Rat. Anzeige wegen Betrug. Kündigung bei Vodafone unter dem Hinweis, dass der Vertrag durch Täuschung erlangt wurde und sie möglicherweise selbst Geschädigte sind. Aktenzeichen mitschicken und das war's. Statt den Anwalt zu füttern lieber mit Mutti schön zu Abend essen 