Beiträge von DIGI66

    Westkreuz LTE auch indoor. Südring weite Teile nur noch EDGE.
    Einbuchung ins LTE-Netz oft nur mit eheblichem Aufwand möglich.


    Ist zwar OT, aber im Stadtzentrum bietet die Telekom in weiten Teilen nur DSL 2000 an. Im Oderturm DSL 6000.
    Das sind die wirklichen Baustellen um die man sich kümmern sollte.

    Heide Rostock
    Bitte nicht so prollig! Ich habe ein Problem beschieben. Sie verstehens nicht. Ist aber nicht mein Problem.
    Ja, ich denke bevor ich schreibe!


    @all
    Simquadrat schreibt in den AGB "ohne Mindestlaufzeit", jedoch in den FAQ zum Feature "nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit". Vielleicht bin ich der Einzige, der das widersprüchlich findet. Eine Erklärung ob es den Vertrag betrifft oder die Option ist nicht ersichtlich.


    Daher meine gestellte Frage als Beispiel dargestellt.


    Buchung der Option am 20. des Monats und Kündigung fristgerecht am 28. des selben Monats. Die Option läuft dann noch bis zum Monatsende.
    Ist die erneute Buchung bereits vor dem 20. des Folgemonats (also vor Ablauf der Monatsfrist) möglich oder nicht?


    Die einzige Antwort die sich konkret auf diese Frage bezog war die von @phone-company, dass er das noch nicht probiert hat, weil es dann zu teuer ist.
    Es würde aber auch das Problem erklären, dass es mal am Monatsletzten klappt und mal nicht, weil nach einer Buchung und Kündigung am 31. im Folgemonat am 30. noch nicht die Monatsfrist um wäre.


    Diese Frage ist daher von Bedeutung, weil dann eine Internetnutzung über einen erheblichen Zeitraum nicht möglich wäre, selbst wenn man will.

    Ich habe das schon verstanden. Da jedoch die Aussage zur Mindestlaufzeit seitens Simquadrat widersprüchlich sind ist meine Frage eben doch von Bedeutung und eben noch nicht beantwortet.
    Kann man das Paket innerhalb einer Monatsfrist (mit zwischenzeitlicher Kündigung) zweimal buchen?
    Ja, und ich meine nicht den selben Monat sondern zwei aufeinander folgende Monate.

    Hat denn jemand mal versucht das Datenpaket im laufenden Monat zu buchen und wieder zu kündigen und dann anfang des nächsten Monats neu zu bestellen? Ich meine noch innerhalb eines Monats nach der "alten" Buchung.
    Dann ist eventuell auch die Frage nach einer Mindestvertragslaufzeit beantwortet.
    Hat denn auch schon mal jemand die kompletten 2GB verballert oder gibt es auch nur anteilig Volumen?
    Persönlich finde ich dieses Spielchen aber eher uninteressant.

    Wenn die Roaming Gebühren bei Daten wegfallen kann man sowieso mit n'er ausländischen Karte in allen deutschen Netzen online sein. Daher vermute ich ein Produkt wie SIM-Quadrat. Datenkarte mit Notruffunktion und VOIP. SIM-Quadrat war da wahrscheinlich nur ein Test-Ballon.
    "O²Neu" beteiligt sich an der neuen Firma und bietet im Gegenzug Frequenzen und Standorte und Roaming. Da braucht dann nichtmal Geld zu fließen.

    Letztendlich hast Du Vodafone ein Vertragsangebot unterbreitet, welches in der Form nicht den AGB entsprach. Aber Du hast mit Deiner Unterschrift die AGB akzeptiert. Vodafone hat das Angebot entsprechend ihrer AGB angenommen.


    Die Frage ist hier eigentlich nur, welchen Status der Vermittler hatte.


    1. Angestellt bei Vodafone: Sein Handeln ist Vodafone zuzurechnen -> Vertragsaufhebung als Schadensersatz gegen Vodafone wegen Falschberatung


    2. Angestellt beim Shop: Sein Handeln ist dem Shop (Vermittler) zuzurechnen. -> vorerst gültiger Vertrag, Schadensersatzanspruch gegen den Shop


    3. Vermittler für den Shop/Vodafone nach §84 HGB -> vorerst gültiger Vertrag, Schadenersatzanspruch gegen den Vermittler


    Da Du offenbar beim Vertragsabschluss getäuscht wurdest, sind im Fall 1 Vodafone und im Fall 2 der Shopinhaber und Vodafone mögliche Geschädigte eines Provisionsbetruges.
    Da im Fall 2 und 3 der Vertrag aus einer Straftat (Betrug gegenüber Deiner Person) erlangt wurde dürfte dieser nichtig sein, wenn der Betrug rechtskräftig erwiesen ist.


    Ich tippe mal, dass Dir Dein Anwalt zur Strafanzeige rät, oder sie mit Vollmacht in Deinem Namen stellt, die Kripo ermittelt und die Unterlagen kostenfrei zusammenträgt. Dann nimmt Dein Anwalt Akteneinsicht und hat kostenlos alles was er für ein Zivilverfahren braucht und schreibt Dir eine Rechnung.
    Dann jubelst Du, weil Dein "Dreckschwein" von Anwalt Dir zu Deinem Recht verholfen hat.
    Und da muss ich Dir zustimmen. Er schreibt Dir eine Rechnung für etwas was er kostenlos zur Verfügung gestellt bekommen hat und was Du ohne ihn auch selbst erledigt hättest. Ja, dann hast Du ein "echtes Dreckschwein" erwischt. Nur eben nicht so, wie Du Dir das vorgestellt hast.


    Mein Rat. Anzeige wegen Betrug. Kündigung bei Vodafone unter dem Hinweis, dass der Vertrag durch Täuschung erlangt wurde und sie möglicherweise selbst Geschädigte sind. Aktenzeichen mitschicken und das war's. Statt den Anwalt zu füttern lieber mit Mutti schön zu Abend essen ;)

    Entschuldige bitte meine klaren Worte, aber versuchst Du nicht mit aller Macht Deine eigene Nachlässigkeit beim Vertragsangebot an Vodafone jetzt mit Anwalts Hilfe zu kompensieren um Dein Selbstbild gerade zu rücken?


    Wenn Du denn ein so viel beschäftigter Firmenchef bist und keine Zeit hast Verträge, die Du schließen willst, bis zum Ende durchzulesen, schick doch lieber einen Anwalt hin und lass den Vertrag für Dich abschließen. Ist wahrscheinlich kostengünstiger und auch imageträchtiger als die Anfechtung.


    Tur mir Leid, solche Leute sitzen sehr häufig bei mir. "Hilfe, ich wurde betrogen, weil die andern genau das gemacht haben, was im Vertrag steht."


    Ich glaube jedoch, dass Vodafone letztendlich den Vertrag aufheben wird. Jedoch nicht, weil sie vor einem anwaltlichen "Dreckschwein" zittern sondern eher aus Schutz vor Trittbrettfahrern und Provisionsbetrügern unter der Vermittlerschaft.