Beiträge von tng1977

    Vorweg: Sorry für das Doppelposting aber ich habe neue Informationen und wollte meinen letzten Beitrag nicht noch verlängern:)


    Habe soeben mit 01024 telefoniert, die mir sagten, dass ich die Mahnung zahlen muss (was ein Wunder ;) ). Wenn ich nicht bereit bin zu zahlen, muss ich nachweisen, dass ich die Rechnungen der Telekom (mit den Forderungen von 01024) überwiesen habe.


    Ein Anruf bei der Telekom brachte mir folgendes:


    Rechnungen der letzten 6 Monate: kein Problem
    Rechnungen der letzten drei Jahre: nur gegen Gebühr (keine Ahnung wieviel).


    Nun meine Frage: Bin ich eigentlich in der Beweislast, oder ist es die 01024 GmbH. Sprich wer muss nachweisen, dass ich nicht, bzw. dass ich gezahlt habe und wer muss für die Nachforschung zahlen ?


    Habe nun keine Lust mich wegen 20 € so weit aus dem Fenster zu lehnen.


    Die Dame am Telefon hat auf jedenfall schonmal das Mahnverfahren für einen Monat ausgesetzt, damit ich mich darum kümmern kann.


    So long
    Stefan

    Habe den nun erstmal folgende Email geschrieben, da ich es nicht einsehe über deren Hotline noch mehr Geld für diesen Laden auszugeben.


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    Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,


    mit Bezug auf Ihre Mahnung vom 15.09.2003, indem Sie offen stehende Beträge in Höhe von 20,17 € einfordern, bitte ich Sie mir einen Einzelverbindungsnachweis über die angeblich angefallenen Telekommunikationsgebühren auszuhändigen. Dieses Recht steht mir laut Kundenschutzverordnung zu. Da es sich bei Ihren Forderungen um Beträge aus den Monaten:


    November 2001
    Dezember 2001
    April 2002
    Mai 2002
    Juni 2002


    handelt, kann ich leider nicht mehr nachvollziehen, inwieweit Gebühren angefallen sind, bzw. ob diese Forderungen nicht schon lange beglichen wurden. Von meiner Seite her, ist eine Nachforschung nicht mehr möglich. Daher schicken Sie mir bitte eine Aufschlüsselung der Forderungen mit ausgewiesener Mehrwertsteuer. Bis zur Klärung der Sachlage, werden die ausstehenden Forderungen nicht beglichen.


    MfG etc.
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    Hoffe jetzt mal was von denen zu hören. Scheine aber tatsächlich nicht der einzige zu sein. Bei Teltarif.de häufen sich die Beschwerden über 01024 und deren Mahnverfahren.


    bis dann


    Stefan


    P.S.: Danke für die netten Beiträge


    [EDIT: Neue Nachrichten von 01024] Habe soeben von denen folgende Email zurückbekommen:


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    Sehr geehrter Kunde,
    vielen Dank für Ihre E-Mail.
    Fehler koennen jedem passieren – auch uns. Doch unsere Erfahrung zeigt, dass nur ein sehr geringer Teil der ausgesandten Mahnungen tatsaechliche Fehler aufweist. Dennoch reagiert ein Großteil unserer Kunden, die eine berechtigte Mahnung erhalten, zunaechst mit einer Beschwerde.
    Helfen Sie uns, unsere Service-Kosten und damit unsere Tarife so niedrig wie moeglich zu halten:
    Ob Ihre Mahnung berechtigt ist oder nicht, laesst sich in den meisten Faellen mit geringen Aufwand von Ihnen selbst klaeren . Im Anschluss fuehren wir moegliche Erklaerungen an, die Sie hierbei unterstuetzen. Sollten Sie nach Pruefung der Punkte noch immer der Ansicht sein, dass Sie eine unberechtigte Mahnung erhalten haben, werden wir Ihnen selbstverstaendlich gerne weiterhelfen. Eine spezielle Service-Adresse finden Sie am Ende dieser E-Mail.


    Bei den geforderten Betraegen handelt es sich um Leistungen, die Sie über das Netz der 01024 Telefondienste GmbH (PreSelection und Call by Call Verbindungen, Internetverbindungen zu freenet.de) in Anspruch genommen haben.


    1) Wenn Sie Ihre Rechnungen ueber die Deutsche Telekom AG erhalten, beachten Sie bitte folgendes:


    Die Mahnungen der Deutschen Telekom AG beruecksichtigen grundsaetzlich nur Betraege oder Leistungen der Deutschen Telekom AG. Forderungen der 01024 Telefondienste GmbH / freenet.de werden in die Mahnungen der Deutschen Telekom AG nicht mit einbezogen. Im Fall eines Zahlungsverzuges werden diese direkt aus unserem Haus angemahnt.


    - Auf der Mahnungsrueckseite folgende Informationen unter dem Punkt „Anmerkung“: Ihre 10-stellige Buchungskontonummer und die 10-stellige Rechnungsnummer der Deutschen Telekom AG


    - Ihre Zahlung an die Deutsche Telekom AG und deren Weiterleitung an die 01024 Telefondienste GmbH koennen wir nicht nachvollziehen, da die Deutsche Telekom AG keine Auskuenfte über Zahlungen ihrer Kunden an Dritte erteilt.
    Daher bitten wir Sie die Ueberweisung an die Deutsche Telekom AG dahingehend zu pruefen, ob in dem Ueberweisungsbetrag auch Forderung der 01024 Telefondienste GmbH / freenet.de enthalten sind. Eine Pruefung ist anhand der jeweiligen Rechnung der Deutschen Telekom AG für Sie moeglich.


    - Entsprechende Kopien zu den angemahnten Rechnungen erhalten Sie weiterhin über Ihre zustaendige Niederlassung der Deutschen Telekom AG.


    -Sollte Sie nach eingehender Pruefung Ihrer Unterlagen die Zahlung der Forderungen für 01019 Telefondienste GmbH / freenet.de feststellen, haben Sie die Moeglichkeit uns Kopien der entsprechenden Ueberweisungsbelege bzw. Kontoauszuege, sowie die jeweilige Rechnungskopie der Deutschen Telekom AG zuzusenden.


    - Sollte Sie nach eingehender Pruefung Ihrer Unterlagen die Zahlung der Forderungen fuer 01024 Telefondienste GmbH / freenet.de feststellen, haben Sie die Moeglichkeit uns Kopien der entsprechenden Ueberweisungsbelege bzw. Kontoauszuege zuzusenden.


    Gibt es nach selbstaendiger Pruefung Ihrer Unterlagen weiterhin offene Fragen, werden wir Ihnen diese unter mahnung01024-st03@freenet-ag.de beantworten.


    Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen unter den unten genannten Servicenummern gern zur Verfuegung.


    01024 Telefondienste GmbH
    -- Rechnungs-Team-Festnetz --
    Postfach 2120
    24020 Kiel
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    Super geil von denen, vor allem die Stelle mit dem "geringen Aufwand". Ich hab ja auch nichts besseres zu tun, als Papier zu sammeln. Wie lange muss ich eigentlich Rechnungen aufbewahren ? Mein Leben lang, damit ich immer nachweisen kann, dass ich überwiesen habe ? Hoffentlich kommt demnächst nicht noch der Eismann an, bei dem ich vor 10 Jahren mal ein Eis gekauft habe und verlangt von mir den Nachweis, dass ich das Eis auch wirklich bezahlt habe. So ein Schwachsinn, Abzocke hoch drei. Das sich da noch nicht der Verbraucherschutz eingeschaltet hat.


    Stefan

    Hallo zusammen....


    Danke erstmal für die Antworten. Habe mir soeben den Link von bimmelbommel durchgelesen. Darin steht, dass Abrechnungen von CbC Anbietern wohl nicht von der Telekom angemahnt werden. Nun kann es sich natürlich so verhalten haben, dass ich damals erst die Mahnung von der Telekom bezahlt habe, ohne diese mit der eigentlichen Rechnung zu vergleichen. Daraus folgt, dass es sein könnte, dass Forderungen der 01024 GmbH nicht beglichen wurden. Aber Gott, genau kann ich dass nach 2 Jahren nicht mehr sagen, weil mir einfach die Unterlagen fehlen.


    Habe ich nun irgendwelche Rechte, dass von denen nachforschen zu lassen (?), oder denkt ihr, dass ich einfach die 20 € zahlen sollte, um weiteren Ärger aus dem Wege zu gehen (ich sage nur Inkassobüro) ?


    Danke für eure Hilfe


    Stefan

    Hallo


    Nach dieser Liste wächst nem Freund von mir mit seinem V200 [EDIT: Schon komisch,dass die Liste zwei verschiedene Werte für das V200 angibt.] ja bald ein Tumor am Ohr...:D


    Zur Zeit spielt bei mir der SAR Wert keine wirkliche Rolle. Da sind mir die Funktionen wichtiger.
    Jedoch lasse ich mich mit der Zeit auch gerne eines Besseren belehren, wenn Langzeittests eine wirkliche Gefährdung für die Gesundheit feststellen. Die z.Zt. geäusserten Thesen über eine Gefährdung durch Mobilfunk sind mir jedoch jetzt noch nicht gefestigt genug.


    Wenn ich mir die so genannten (selbsternannten) Strahlenschützer im Mobilfunkbereich heutzutage anschaue fällt mir nur folgendes ein:
    Versuch: Wie löse ich am besten eine Massenpanik aus.
    Wenn es nach denen ginge hätten wir schon alle dank Mobilfunk zwei Köpfe und keine Glieder mehr.


    Forschung im Bereich Mobilfunkstrahlung halte ich aber auf jedenfall für eine sehr gute Idee und dort sollte man auch am Ball bleiben. Denn wer weiß, vielleicht ist doch was dran.


    Aber solange nichts in der Tagesschau darüber berichtet wird stelle ich mir keinen Käfig [Link] um mein Haus, bzw. kann ich mir wie coro1 die Sonnenbrille aufsetzen :cool:


    So long
    Stefan


    P.S.: Mit meinem BB (siehe SAR liste) liege ich sowieso auf der sicheren Seite


    [EDIT] P.P.S.: Oh Gott, es ist sowieso schon zu spät mein altes T28s mit dem ich vor einigen Jahren noch telefoniert habe, müsste mir laut SAR Liste ja schon den Kopf weggepustet haben.:top:

    Hallo zusammen,


    kann mich auch noch an die genialen Folgen von Prof. Hase erinnern. Ich hatte auch mal die CD, welche ich jedoch beim Umzug wohl irgendwie verlegt haben muss, vielleicht hat Sie auch eine Freund von mir....wer weiß.


    Weiß jemand, wo ich diese CD von Stefan Raab noch erstehen kann, bzw. wo ich die Folgen mit ISDN (und ohne Emule, Kazaa etc...) runterladen kann ???


    Danke im Voraus


    Stefan

    Hallo zusammen,


    als erstes hoffe ich, dass ich das richtige Forum erwischt habe. War mir nicht sicher, ob es nun ins Festnetz oder Geplauder gehört. Wenn ich hier falsch bin, bitte ich einen Mod den Beitrag zu verschieben.


    Folgendes Problem:
    Habe vor etwa zwei Monaten eine Mahnung der 01024-Telefondienste GmbH erhalten. Darin wurde ich aufgefordert, ca. 15 € an die GmbH zu überweisen, da ich anscheinend einmal vor 6 Monaten und einmal vor 10 Monaten über diesen Anbieter Festnetzleistungen bezogen hatte.
    Zuerst wusste ich gar nicht, was die überhaupt von mir wollten und hielt die Mahnung für einen Irrtum. Habe dann meine alten Telefonrechnungen (Telekom) herausgesucht und festgestellt, dass ich in den besagten Monaten tatsächlich Leistungen von 01024 bezogen hatte.
    Rechnung der Telekom habe ich aber damals bezahlt (laut Buchführungsprogramm - und ich kann ja auch noch telefonieren). Dachte dann an einen Fehler der Telekom und habe die 15 € überwiesen, da ich keine Lust hatte mich wegen 15 € aufzuregen, oder dem nachzugehen.


    Heute schaue ich wieder in meinen Briefkasten und fand erneut einen Brief der 01024-Telefondienste GmbH. Wieder eine Mahnung, diesmal über 20 €. Diesmal werden mir Leistungen in Rechnung gestellt, die ich vor 18 (in Worten achtzehn), bzw. 23 (in Worten dreiundzwanzig) Monaten bezogen haben soll.
    Da ich "nur" die Telekom-Rechnungen der letzten 12 Monate aufbewahre und danach in den Müll werfe kann ich nicht nachvollziehen, ob ich überhaupt Leistungen in den besagten Monaten bezogen habe.
    Buchführungsprogramm sagt wieder: "Ja Stefan, Du hast in diesen Monaten XXX € an die Telekom überwiesen.", aber es sagt mir natürlich nicht, ob ich über 01024 telefoniert habe.


    Nun meine Frage: Muss ich diese Forderungen überhaupt noch nach dieser langen Zeit bedienen ? Habe ich irgendwelche Möglichkeiten diese Sache unter Ablage P. wie Papierkorb abzulegen ?
    Ich überweise nämlich ungern irgendwelche Beträge (auch wenn sie gering sind) wenn ich nicht nachvollziehen kann, ob sie (a) überhaupt verursacht wurden bzw. (b) nicht schon lange bezahlt worden sind.
    Habe jetzt keine Lust alle zwei Monate eine Mahnung von der 01024-Telefondienste GmbH zu erhalten, wo mir wahrscheinlich das nächste Mal Leistungen von vor 5 Jahren angemahnt werden.


    Es geht mir bei diesem Beitrag um Anregungen, wie ich am besten aus der Sache herauskomme. Am besten heißt für mich: der Höhe der Forderungen entsprechend. Hotline von 01024 kostet 12 cent die Minute und ich weiß z.Zt. nicht, was ich denen erzählen soll, bzw. kann, außer vielleicht: "Ich will nicht für etwas zahlen, was ich nicht nachvollziehen kann." und das ist sicherlich ein schwaches Arrgument.:D


    Kann nämlich auch nicht so ganz beurteilen (ohne der GmbH Schlechtes unterstellen zu wollen), ob es sich bei diesen Mahnverfahren nicht um eine neue Abzocke handelt. So nach dem Motto: Wir schicken eine Mahnung und entweder zahlt der Kunde, oder wir haben halt Pech.
    Aber mir kommt ein Mahnverfahren nach 2 Jahren schon etwas Spanisch vor. Normalerweise ist bei jeder anderen Firma die Mahnung schon nach einer Woche da.:D


    Für eure Hilfe bin ich dankbar.


    Stefan


    P.S.: Es geht mir nicht darum bezogene Leistungen nicht zahlen zu wollen.

    DaFunk


    Erstmal danke für die Aufklärung:)


    Zitat

    Die Ebay-Auktion ist keine Auktion im Sinne des Gesetzes. Die Konstruktion des Kaufvertrages via Ebay-Auktion ist eine andere.


    Man wird hier im Forum immer schlauer. Dachte das Ebay-Auktionen auch unter §156 BGB fallen und nur Sofort-Käufe einen ganz normalen Kaufvertrag darstellen. Danke für die Info.


    Zitat

    Sagen wir mal so:
    Man darf die Ware schon 14 Tage testen. Zum Testen gehört aber nicht, die Unterhose zu tragen, das Handy Gassi zu führen usw.
    Wer mit dem Handy z.B. "Tests" auf Kratzfestikeit durchführt, muß auch dafür bezahlen. DIe Verschlechterungen des Gegenstandes durch die Tests sind z.B. nach § 346 II 1 Nr. 2 BGB zu ersetzen. Nur für die Folgen bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme ist kein Ersatz zu leisten.


    Bin natürlich davon ausgegangen, dass MobileFreak sein gesamtes Geld zurück haben möchte ohne Abzug.:D



    So long
    Stefan

    orlet
    Auktionen haben ja generell kein Rückgaberecht, nur bei Sofort-Kauf (wenn der Verkäufer keine Privatperson ist) gibt es laut Fernabsatzgesetz ein Rücktrittsrecht.
    Bei Sofort-Kauf via Ebay und ohne Zusendung müsste es eigentlich so sein, dass wenn Du die Ware beim Verkäufer abholst Du zwei Möglichkeiten hast.


    Entweder nimmst Du sofort Dein Rücktrittsrecht im Geschäft war und trittst zurück, oder bei Mitnahme erlischt Dein Rücktrittsrecht, da Du ja die Ware nach Deinen Maßstäben prüfen konntest.


    Wenn Du nicht über Dein Rücktrittsrecht aufgeklärt wurdest verhält es sich so, dass Du ab dem Zeitpunkt an dem Du von Deinem Rücktrittsrecht erfährst 14 Tage lang ein Rückgaberecht hast. Wie immer gilt, dass die Ware unbenutzt ist, oder unbenutzt erscheint.


    Kannst also nicht die sprichwörtliche Unterhose bei Ebay kaufen (Sofort-Kauf), dann 14 Tage probetragen und auf Dein Rückgaberecht bestehen. Das wäre dann reine Kulanz des Verkäufers. :D



    So long
    Stefan


    P.S.: Wenn ich irgendwelche Fehler bei meinen schwachen Rechtskenntnissen gemacht habe, bitte ich mich zu belehren.:D