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Internet Käufe (Katalogbestellungen) fallen unter das Fernabsatzgesetz. Bei dieser Art von Absatz wird ein 14 tägiges Rückgaberecht eingeräumt. Das selbe gilt beim sogenannten Haustürgeschäft.
Wenn Du aber regulär in einen Laden gehst und dort etwas kaufst, dann hast Du kein Rückgaberecht. Nur die Kulanz des Verkäufers würde Dir da was bringen.
Sollte ich mich nicht täuschen ist es beim Fernabsatzgesetz und beim Haustürgeschäft jedoch auch nicht gestattet das Gerät erst 14 Tage zu testen und dann unter Bezug auf das Rückgaberecht dieses zum Händler zurückzuschicken.
Da könnte ich mir ja jeden Tag etliche Sachen bestellen, die ausgibig ausprobieren und testen und dann nach zwei Wochen zurück schicken. Hiebei gilt wieder die Kulanz des Händlers. Wenn er das z.B. Handy zurücknimmt, obwohl es schon Gebrauchsspuren hat und sich somit nicht mehr als neuwertig verkaufen lässt ist das sein Ding. Ein Recht auf Rückgabe hast Du aber nicht.
So long
Stefan
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Hallo zusammen....
Danke für den schönen Kurzbericht. :top:
Wäre super, wenn Du auch noch mal ein Vergleichsbild zwischen dem V200 und dem E700 im offenen Zustand machen könntest. Vielleicht sogar, beide Geräte mal eingeschaltet. Vielen Dank im Voraus....
So long
Stefan
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OT:
[EDIT:] Da lehnt man sich als Newbie mal soweit aus dem Fenster und vergisst total mal auf das Datum zu schauen....:gpaul:
BTT:
Danke für die Info
So long
Stefan
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Hallo zusammen...
Gegen diese Aussage:
Zitat
Man könnte also einfach mal unter Hinweis auf das Ausbleiben einer entsprechenden Rechstbelehrung unter Hinweis auf das 14.t. RR kündigen, falls die entsprechenden Voraussetzugnen vorliegen.
würde meines Erachtens sprechen, dass Sie ja eine stillschweigende Willenserklärung abgegeben hat. [EDIT: Sorry Gregor, wer lesen kann ist klar im Vorteil. Hatte Deinen Beitrag nicht intensiv genug gelesen.] Sie hat den Vertrag ja nicht nur bei sich rumliegen gehabt, sondern auch aktiv genutzt (telefoniert, Rechnung bekommen, bezahlt) und sich somit mit dem Vertrag einverstanden erklärt.
Soweit mein Juristenlatein...LOL
Man könnte aber vielleicht sagen, dass man über die genauen Vertragsdetails (24 Monate) nicht aufgeklärt wurde und somit nach Paragraph 119 ff. (1 BGB) die Willenserklärung wegen Irrtums anfechtbar ist.
So nach dem Motto: Ich hab den Vertrag zwar gerne bis jetzt genutzt, aber nun möchte ich ihn nicht mehr, wusste aber nicht, dass der Vertrag für 24 Monate gilt.
Aber wie schon bei Gregor sind dies einfach nur Laienkenntnisse, die ich aus den Tiefen meines Gehirns bruchstückhaft zusammengefügt habe (BWL Studium-Rechtslehre).:D
So long Stefan
Bei D2 - Telefonvertrieb wäre auch Paragraph 123 (1 BGB) nützlich.....LOL:D
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Hello molna,
thanks for searching deep in the woods.
It´s just a great solution and really tricky:top:
Did you find out the right position of the small pic right now, so i could change a photo of myself on this way ?
once more thanks a lot.
Stefan
(sorry for my bad english)
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Hallo zusammen...
Habe soeben die Suche bemüht und fand zu meinem Threadthema nur folgende Stellungnahme von Didi111181 (LINK):
Zitat
In den Einstellungen lässt sich das Betreiberlogo angeblich ein/ausschalten laut Anlei-tung. Man kann es auch einstellen aber bei ausgeschaltetem Betreiberlogo wird immer noch T-Mobile angezeigt
Albern, wie ich finde!!
Nachdem nun schon ein Monat vergangen ist, hoffe ich, dass irgendjemand auf eine Idee gekommen ist, wie man das Betreiberlogo beim ST55 ausblenden kann ?! Vielleicht gibt es schon eine neue Firmware, die dieses ermöglicht. Hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.:top:
Danke im Voraus
Stefan
P.S.: Wenn dieses Thema ins Logo etc. Forum gehört bitte ich einen Mod dieses Thema zu verschieben und gleichzeitig um Entschuldigung.:)
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OT
MaxBlue
Zitat
Warnung: Das Gerät bietet ein enormes Abhängigkeitspotential. Wenn du damit ne Woche gearbeitet hast, dann legst du es nie wieder aus der Hand und verteitigst es mit deinem Leben
Kann diese Aussage nur bestätigen. Möchte seit ich den BB habe nicht meine Telefonrechnung (ich sag nur Datenvolumen) sehen.
Bist also gezwungener Maße bei D1 (mit ner Nebenkarte) geblieben MaxBlue ?
So long
Stefan
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Hallo
kann mich tweet nur anschließen. Die Sprachqualität ist super.
Web, Wap und Emails sind aber noch nicht möglich, da das Gerät nur mit D1-Karten seine volle Leistungfähigkeit entfalten kann. Wann es möglich sein wird, auch andere Netzbetreiber durch Zusatzsoftware mit dem BB zu koppeln steht noch in den Sternen.
Gruss
Stefan
P.S.: Wenn Du Dir schon einen BB zulegen willst, dann gib die 100 € mehr aus und nimm nen 7230. Das Display ist einfach nur der Hammer...noch nie so eine Qualität gesehen.
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OT
year77
Das war doch damals bei MM reine Kulanz mit der PS2. Die hätten sie nicht rausgeben müssen. Der Marktleiter hatte nur Angst, dass die Kunden den Laden ansonsten in Schutt und Asche gelegt hätten. Wäre ein grosser Imageverlust gewesen, wenn so ein grosser Markt den Kunden umsonst antanzen lässt. Die Situation war doch kurz vorm eskalieren und deshalb diese Entscheidung.
Gruss
Stefan (der auch gerne alles umsonst haben würde, damit es der Wirtschaft wieder besser geht)
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supersiggi
Wenn die CD nicht bootfähig ist, nützt auch keine Änderung der Bootreihenfolge...
Ich sag ja auch nicht, dass es keine bootfähigen XP CD´s gibt, sondern, dass es auch XP CD´s gibt, die nicht bootfähig sind. 
so long
Stefan