Beiträge von windsandsterne

    Ein paar Argumente für 35h und Flexibilität


    Wenn bei uns die Arbeitsbedingungen soo schlecht für die Wirtschaft sind - warum exportieren wir dann so viel?


    Gibt es Studien über den Zusammenhang zwischen Produktivität und Arbeitszeit? Ich habe ein paar Jahre 40h (nominell, praktisch ca. 45) gearbeitet, bin jetzt bei 35 und bin bei 35h (Durchschnitt übers Jahr) produktiver als bei 40, weil ich weniger Zeit vertrödle und mich besser auf das wesentliche konzentrieren kann. Dadurch, daß ich zwischendurch immer mal Zeit zum Ausspannen habe, bin ich a) motivierter und b) physisch und psychisch in der Lage konzentriert und effizient zu arbeiten.


    Ich meine auch, mal irgendwo gelesen zu haben, daß das ein allgemeiner Effekt ist, zumindest im nichtproduzierenden Gewerbe.


    Wir können bei Lohn und Arbeitszeit sowieso nicht mit Drittweltländern konkurrieren. Offensichtlich ist das auch gar nicht nötig, da wir das durch höhere Produktivität und besseren Bildungsstand locker ausgleichen können. OK, vielleicht nicht in der T-Shirtproduktin. Diese Arbeitsplätze wandern ab - aber das können wir sowieso nicht verhindern, ob mit 35, 40 oder 50h-Woche - in Asien gibt es immer noch Lete, die billiger arbeiten.


    Jetzt schon wird der 40h-Abschluß bei Siemens (die übrigens im letzten Jahr ziemliche Gewinne eingefahren haben) in Frankreich benutzt, um dort das 35h-Gesetz zu torpedieren.


    Ich kenn eins von Joan Baez, haben glaub ich auch andre gesungen, das geht "Put your hand in the hand of the man who stilled the water...". Vielleicht hilft Dir das ja weiter.


    Du solltest der Rechnung bei Deiner Bank schriftlich widersprechen, gibt es eine Frist für, sollte auf dr Rechnung stehen, bei mir sind es glaube ich sechs Wochen.


    Dann bucht die Bank (oder irgendeine Inkassofirma im Auftrag der Bank) erstmal zurück (hat sie jedenfalls bei mir gemacht), bis sie Daten vom Verursacher hat.


    Wenn sie welche bekommt, schreibt sie Dir noch mal und Du kannst Dich daztu äußern. Weiter bin ich auch noch nicht.


    Auf jeden Fall: Wenn der Abbucher nicht nachweisen kann, daß er dazu berechtigt wear, kannst Du Dir das Geld auf die Art ganz einfach wiederholen.


    Grüße
    wss

    Stand doch in dem einen Link (irgendwo Seite 1): Unterlassungsklage. Das finanziert die Rechtsschutz-V bestimmt - und dann werden die unter Strfandrohung verdonnert, das zu lassen. Wenn Sie es doch machen, zahlen sie.


    Zitat:


    Parkbehinderungen auf Privatgrund eröffnen verschiedene rechtliche Möglichkeiten. Wer ohne den Willen des Besitzers oder Eigentümers auf dessen Privatgrund ein Fahrzeug abstellt, handelt in verbotener Eigenmacht und begeht eine Besitzstörung i.S. von § 858 BGB bzw. Eigentumsstörung i.S. von § 1004 BGB (OLG Karlsruhe, OLGZ 1978, 206). Gegen diese Besitzstörung hat der Besitzer einen Beseitigungsanspruch gemäß § 862 Abs. 2 BGB, d.h., er kann vom betroffenen Fahrer die Beseitigung des Fahrzeugs verlangen. Was aber, wenn der Fahrer dem nicht nachkommt oder dieser nicht anzutreffen ist? Hier hat der Besitzer die Möglichkeit, gem. § 862 Abs.2 S.2 BGB bzw. § 1004 BGB auf Unterlassung zu klagen.